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Bonusprogramme der Krankenkassen: Darauf sollten Sie achten

Stand:
Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. Über Bonusprogramm können Versicherte punkten, wenn Sie an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen oder sich impfen lassen und bekommen dafür Geld oder Sachprämien. Hier erfahren Sie, auf was Sie achten sollten, damit sich die Mühe auch lohnt.

Eine Gruppe Menschen liegt bei einem Sportkurs auf Trainingsmatten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, über die Sie als Versicherte:r Geld oder Sachprämien bekommen können.
  • Krankenkassen belohnen Sie, wenn Sie zum Beispiel an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Sport- oder Ernährungsangebote nutzen.
  • Prüfen Sie die Regeln der Krankenkasse sorgfältig, bevor Sie sich dafür entscheiden, an einem Bonusprogramm teilzunehmen. Zum Teil sind die Programm recht unterschiedlich.
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Wie genau funktionieren Bonusprogramme?

Sie können bei Ihrer Krankenkasse punkten, wenn Sie Leistungen zur Gesundheitsvorsorge nutzen. Vorsorgeuntersuchen und Schutzimpfungen belohnen Kassen über ein Bonusprogramm. War bisher eine regelmäßige Teilnahme verpflichtend, so ist dies seit Januar 2021 keine Voraussetzung mehr für einen Anspruch auf den Bonus. Weitergehende Boni können die Kassen für Sport, Ernährung und beispielsweise den Umgang mit Stress bestimmen.

Krankenkassen regeln individuell, welche Voraussetzungen für eine Teilnahme nötig sind. Die Teilnahme an der gesundheitlichen Vorsorge wird im Bonusheft geführt, in dem die jeweiligen Maßnahmen durch Ärzte oder Kursleiter abgestempelt und unterschrieben werden. Zur Belohnung gibt es dann Geld oder Sachprämien. Versicherte sollten vor der Wahl des Bonusprogramms die Regeln der Krankenkasse sorgfältig prüfen, denn diese sind recht unterschiedlich.

Lohnt sich der Aufwand, an einem Bonusprogramm teilzunehmen?

Die Krankenkassen werben mit 100, 200 Euro oder sogar noch mehr Geldleistungen im Jahr. Die Angaben beziehen sich auf den maximalen und nicht den garantierten Ertrag.

  • Für bis zu 100 Euro muss man zwischen vier und zehn unterschiedliche Arzttermine, Kurse oder Sportveranstaltungen besuchen.
  • Bei 200 Euro verlangen die Kassen schon zwischen fünf und fünfzehn Nachweise.
  • Bei bis zu 300 Euro sind es sogar noch mehr.

Mit Blick in den Maßnahmenkatalog der Krankenkasse können Sie überschlagen, was realistisch möglich ist. Viele Maßnahmen, zum Beispiel Fitnesskurse, kosten zunächst einmal Geld. Tipp: Klären Sie vorab, ob der Kurs auch von der Kasse bezuschusst wird.

Auf welche Besonderheiten muss ich bei Bonusprogrammen achten?

Bevor es losgeht, sollten Sie die Bonusprogramme genauer unter die Lupe nehmen. Für Eltern und ihre Kinder gibt es meist unterschiedliche Regeln. Diese müssen meist weniger sammeln und bekommt dafür einen geringeren Bonus ausgezahlt als die Erwachsenen. Manchmal wird auch der mitversicherte Partner schlechter gestellt als das Mitglied. Familien sollten sich überlegen, ob sie lieber jeder für sich oder gemeinsam punkten wollen.

Bei einigen Kassen kann man zwischen unterschiedlichen Programmvarianten wählen. Andere ermöglichen im Nachgang, die Punkte zusammenzulegen oder Punkte auf ein anderes Familienmitglied zu übertragen. Darauf sollten Sie aber achten: Häufig gibt es diese Möglichkeit nicht in allen Programmversionen oder die Übertragbarkeit gilt nicht in alle Richtungen, so dass beispielsweise nur die Eltern ihre Punkte den Kindern geben können aber nicht umgekehrt.

Auch ob Sie hinterher Geld, Sachprämien oder lieber Gutscheine für individuelle Gesundheitsleistungen haben möchten, müssen Sie bei einigen Kassen schon von vornherein festlegen.

Ist die Teilnahme an Bonusprogrammen Pflicht?

Bonusprogramme sind für Versicherte komplett freiwillig. Wer auf seine Gesundheit achtet, kann damit eine Finanzspritze bekommen oder eine Sachprämie wählen. Einen Malus gibt es aber nicht: Wer sein Pensum nicht schafft, hat deshalb keinerlei Nachteile zu befürchten. Die gesetzlichen Leistungen der Krankenkassen sind für alle gleich.

Für die Teilnahme müssen Sie sich zunächst anmelden. Meistens geht das telefonisch oder online. Dann bekommen Sie von der Krankenkasse ein Bonusheft oder Sie nutzen eine App. Sie können aus den vorgeschlagenen Check-ups, Impfungen oder Kursen auswählen.

Übrigens: Für die Krankenkassen sind Bonusprogramme Pflicht. Sie müssen ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Extras anbieten.

Wie sammle ich Bonuspunkte und wie lange gelten sie?

Das Bonusprogramm läuft meistens ein Jahr. Bei vielen Kassen ist es das Kalenderjahr, manchmal auch zwölf Monate ab Anmeldung. Wenn Sie erst im September, Oktober oder später zu sammeln beginnen, müssen Sie sich beeilen, um im laufenden Jahr noch Ihr Soll für den Bonus zu schaffen.

Manche Kassen übertragen gesammelte Punkte auf das Folgejahr, andere nicht. Außerdem legt jede Kasse fest, wie viele Jahre die Punkte insgesamt gültig sind. Wer über ein oder zwei Jahre in Folge gar keine Aktivitäten nachweist, muss damit rechnen, dass die Krankenkasse das Programm automatisch beendet. Dann ist auch der Bonus weg.

Welche Fristen muss ich beachten?

Jede Kasse legt fest, bis wann Sie das Bonusheft einreichen oder in der App hochladen müssen, um an die Prämie zu gelangen. Bei vielen Kassen ist das der 31. März des folgenden Jahres. Das gilt aber längst nicht bei allen: Die Frist kann auch direkt Ende Januar enden oder bis Jahresmitte laufen. Einige Kassen koppeln die Frist an den Zeitpunkt der Maßnahme, zum Beispiel ein oder sechs Monate, nachdem man beim Arzt war.

Wie wähle ich die Prämien aus?

Als Bonus bieten die Krankenkassen Geld oder Sachprämien an. Einige beziffern den Wert von Gesundheits-Check-up oder Sportabzeichen gleich in Euro und Cent, bei anderen sammeln Sie Punkte, die Sie dann gegen Haushalts-, Elektro- oder Fitnessartikel eintauschen können.

Wer auf sein Lieblingsstück spart, sollte wissen: Grill, Yogamatte oder Kofferset aus dem Katalog haben nur Beispielcharakter. Die Produkte können in Form, Farbe oder Ausführung von den abgebildeten Gütern abweichen. Außerdem kann die Krankenkasse nicht nur das Sortiment, sondern auch die Spielregeln für das gesamte Programm jederzeit ändern.

Verfällt mein Bonus, wenn ich die Kasse wechsle?

Viele Kassen knüpfen die Bonuszahlung an eine ungekündigte Mitgliedschaft. Wer die Kasse wechseln will, sollte also vor der Kündigung mit der Krankenkasse genau klären, bis wann man bei der Kasse bleiben muss, um den Bonus zu bekommen.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.