Was beinhaltet die Übergangspflege im Krankenhaus?
Die Übergangspflege im Krankenhaus umfasst die Kostenübernahme für die notwendige Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die Aktivierung der Patient:innen, die Grund- und Behandlungspflege, ein Entlassmanagement, Unterkunft und Verpflegung sowie die im Einzelfall erforderliche ärztliche Behandlung.
Was muss man tun, um Übergangspflege zu bekommen?
Übergangspflege wird durch den Sozialdienst des Krankenhauses bei der Krankenkasse beantragt. Grundlage dafür ist eine umfangreiche Dokumentation, dass eine Anschlussversorgung notwendig ist und keine andere Versorgungsmöglichkeit in Frage kommt.
Sie sollten schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus dem Entlassmanagement zustimmen. Dann muss sich der Sozialdienst des Krankenhauses um eine Anschluss-Versorgung nach der Krankenhausbehandlung kümmern.
Und Sie sollten so früh wie möglich Kontakt zum Sozialdienst des Krankenhauses aufnehmen, damit die Organisation der weiteren, post-stationären Versorgung erfolgen kann.
Andere Regeln für privat versicherte Patient:innen
Die Übergangspflege (nach § 39 e SGB V ) gilt nur für gesetzlich Versicherte. Die privaten Krankenversicherungen entscheiden selbst, ob und in welchem Rahmen sie die Übergangspflege in ihr Leistungsspektrum aufnehmen. Privat Versicherte Personen müssen in ihren Vertrag schauen oder mit ihrer Versicherung besprechen, welche Leistung für sie übernommen wird.