Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!“ am 13. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Risiko-Lebensversicherung: Schutz im Todesfall

Stand:
Eine Lebensversicherung kann in drei verschiedenen Formen abgeschlossen werden: der Kapital-Lebensversicherung, der fondsgebundenen Lebensversicherung und der Risiko-Lebensversicherung. Hier erfahren Sie alles zur Risiko-Lebensversicherung.
Eine Frau hält ihre Hände um Figuren einer Familie und ein Sparschwein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Risiko-Lebensversicherung schließen Sie ab, um zum Beispiel Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes abzusichern.
  • Welche Versicherungssumme Sie vereinbaren, hängt beispielsweise von Ihrem Einkommen und Vermögen ab.
  • Die Risiko-Lebensversicherung dient nicht dem Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird nur im Todesfall ausgezahlt.
On

Was ist das Besondere an einer Risiko-Lebensversicherung? 

Anders als bei der Kapital-Lebensversicherung ist bei der Risiko-Lebensversicherung nur das Risiko des Todes versichert. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Eine Risiko-Lebensversicherung dient nicht dem Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird anhand der individuellen Einkommens- und Vermögenslage ermittelt. Im Todesfall wird sie auf einen Schlag ausgezahlt. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Vertrag erst kurz besteht, etwa, wenn der Versicherte unerwartet verstirbt. 

Im Gegensatz zu einer Kapital-Lebensversicherung ist der Beitrag bei einer Risiko-Lebensversicherung relativ gering, weil erst dann eine Leistung erbracht wird, wenn der oder die Versicherte stirbt. Sie sparen also kein Kapital an wie bei einer Kapital-Lebensversicherung, das dann nach Ablauf fällig würde. Sie können sich die Summe nach Ablauf also nicht auszahlen lassen. Grund: Die Versicherung dient ausschließlich zur Absicherung der Hinterbliebenen und nicht dazu, Kapital aufzubauen. 

Gut zu wissen: Wenn Sie eine Risiko-Lebensversicherung kündigen, werden die bisher geleisteten Beiträge nicht zurückerstattet. Eine Kündigung ist daher oft nicht ratsam

Für wen eignet sich eine Risiko-Lebensversicherung? 

Eine Risiko-Lebensversicherung ist immer dann dringend erforderlich, wenn der Tod eines Elternteils oder Partners eine finanzielle Lücke reißen könnte, die weder durch Renten noch durch eigenes Vermögen zu schließen wäre. Oftmals stehen Hinterbliebene vor dem finanziellen Chaos, wenn im Privatleben oder auf geschäftlicher Ebene ein Partner stirbt, zum Beispiel wenn es einen Alleinverdiener gibt. 

Eine Risiko-Lebensversicherung ist daher besonders geeignet für

  • Familien mit Kindern,
  • Verheiratete wie unverheiratete Paare ohne Kinder,
  • Geschäftspartner mit hohen finanziellen Belastungen. 

Die Laufzeit kann so vereinbart werden, dass die Versicherung endet, wenn andere Rentenansprüche greifen oder die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen.

Wann zahlt die Risiko-Lebensversicherung nicht? 

Wenn sich der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten drei Jahre selbst tötet, leistet die Risiko-Lebensversicherung nicht. Damit möchten Versicherer ausschließen, dass beispielsweise ein insolventer Familienvater mit Selbstmordabsicht noch schnell eine Lebensversicherung abschließt. 

Weitere Ausschlüsse können abhängig vom Versicherer bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Etwa, wenn Sie Extremsportarten betreiben wie

  • Kart- oder sonstigen Rennen,
  • Paragliding,
  • Fallschirmspringen oder
  • Motorradfahren. 

Weitere Szenarien, die eine Auszahlung ausschließen, sind:

  • Tod nach Vertragsende: Wenn der Vertrag abgelaufen ist, bekommen Sie kein Geld ausgezahlt.
  • Tod durch Krankheit: Wenn Sie wissen, dass sie eine tödliche Krankheit haben, müssen Sie dies vor Vertragsabschluss angeben. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie die Krankheit verschwiegen haben, zahlt die Versicherung nicht. 
  • Tod in Folge einer Straftat: Wird der Versicherte durch einen Dritten getötet, muss zunächst aufgeklärt werden, ob nicht die Versicherungssumme das Motiv war. 

Darüber hinaus gibt es seit den Terroranschlägen in den USA die sogenannte "Terrorklausel" für Schäden mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen. 

Welche Varianten gibt es bei einer Risiko-Lebensversicherung? 

Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Kund:innen an ihren Gewinnen zu beteiligen. Dazu gibt es zwei Varianten: 

  1. Todesfallbonus: Das heißt, dass Ihnen Gewinne gutgeschrieben werden. Dadurch steigt die Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist allerdings nicht vollständig garantiert. Ein Teil stammt aus der Überschussbeteiligung. Und die kann je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich ausfallen. Das heißt, bei sinkenden Gewinnen steigt die Versicherungssumme nicht. 
  2. Beitragsverrechnung: Die Gewinne werden von Ihren Beiträgen abgezogen beziehungsweise damit verrechnet. Sie zahlen also einen niedrigeren Nettobeitrag statt den Bruttobeitrag, der vorher vereinbart wurde. Wenn der Versicherer hingegen keine Gewinne erwirtschaftet, kann er den Nettobeitrag bis zum vereinbarten Bruttobeitrag maximal anheben. Die Versicherungssumme ist hier vollständig garantiert

Gewinne entstehen auch dadurch, dass die Menschen immer älter werden und Leistungen dadurch seltener in Anspruch genommen werden. Bei beiden Varianten können Gewinne aber je nach Wirtschaftslage schwanken. 

Die Verbraucherzentralen empfehlen, die zweite Variante zu wählen, da Sie damit gut abgesichert sind – und das zu einem möglichst günstigen Preis. 

Sie können eine Risiko-Lebensversicherung auch abschießen, um ein Darlehen abzusichern. Sie tilgen mit jeder Zahlung einen Teil des Darlehensbetrags. In solch einem Fall wählen Sie eine Risiko-Lebensversicherung, bei der die Versicherungssumme fällt. Die Darlehens- und Versicherungssumme sollten gleich hoch sein. 

Es gibt aber auch Risiko-Lebensversicherungen mit gleichbleibender oder steigender Versicherungssumme. Lassen Sie sich dazu am besten bei der Verbraucherzentrale beraten

Worauf muss ich achten, wenn ich eine Risiko-Lebensversicherung abschließe? 

Zunächst ist wichtig, wen sie mit einer Risiko-Lebensversicherung absichern möchten. Davon hängt zum Beispiel ab, wie lange die Laufzeit ist. Wenn es um Ihre Kinder geht, wählen Sie eine Laufzeit bis zu dem Zeitpunkt, bis die Kinder voraussichtlich aus dem Haus und finanziell selbstständiger sind. Meist ist das dann der Fall, wenn das jüngste Kind etwa 20 bis 25 Jahre alt ist.

Auch die Höhe der Versicherungssumme kann je nach Familiensituation variieren. Wenn Sie alleinig für den Lebensunterhalt sorgen, können Sie sich an diesem Richtwert orientieren:

  • Familie mit kleinen Kindern: mindestens vierfaches Jahresnettoeinkommen.
  • Familie mit älteren Kindern: mindestens dreifaches Jahresnettoeinkommen.
  • Kinderlose Paare: mindestens einfaches Jahresnettoeinkommen. 

Gut zu wissen: Es kommt vor, dass Versicherungsvertreter Ihnen statt einer Risiko-Lebensversicherung eine Kapital-Lebensversicherung verkaufen möchten, mit der sie gleichzeitig Geld ansparen sollen. Grund hierfür ist, dass Vermittler für diese Verträge wesentlich höhere Provisionen erhalten. Für die Altersvorsorge gibt es allerdings rentablere Möglichkeiten, beispielsweise ETF-Sparpläne. Seien Sie also wachsam!

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Schmuckbild

Für Ihre Rechte – aktuelle Fälle aus der Rechtsdurchsetzung

Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren.