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Stromsperre – was Sie dagegen tun können

Stand:
Krank, ohne Job, verschuldet oder in den Mühlen der Bürokratie: Es gibt viele Gründe für eine Stromsperre. Wir sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn die Abschaltung droht.
Stromsperren nehmen zu: Verbraucher sitzen im Dunkeln. Foto: Antonioguillem - Adobe Stock

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bereits ab einem Zahlungsrückstand von 100 Euro kann Ihnen der Strom abgeklemmt werden.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Abschlagszahlungen zu Ihrem Stromverbrauch passen.
  • Sie haben ein Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung, wenn noch nicht gesperrt wurde.
  • Eine Energiesperre zu verhindern ist leichter zu bewerkstelligen, als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten.
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Die nachfolgenden Ausführungen zu den Sperrvoraussetzungen gelten (nur noch) für Strombezug über den Grundversorger. Bis 30. April 2024 befristet galten die Regelungen auch für Kund:innen mit sogenannten Sonderverträgen. Der Gesetzgeber arbeitet hierzu an einer Nachfolgeregelung, die aber noch nicht in Kraft ist.

Wann darf der Versorger den Strom abschalten?

Ihr Versorger kann den Strom oder das Gas abklemmen, wenn Ihr Zahlungsrückstand das Doppelte des monatliches Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht. In jedem Fall muss er aber mindestens 100 Euro betragen. Haben Verbraucher:innen die Zahlung aufgrund eines offensichtlichen Fehlers verweigert, darf ebenfalls nicht gesperrt werden.

Vor der Sperre muss der Versorger gesetzliche Vorgaben einhalten. Er darf eine Stromsperre verhängen, wenn

  • er die Sperre vier Wochen vorher androht,
  • er den Vollzug der Sperre 8 Werktage vorher in Briefform ankündigt,
  • Sie mit mindestens zwei Abschlagszahlungen im Rückstand sind, wobei der Zahlungsverzug bei mindestens 100 Euro liegen muss,
  • die Sperre verhältnismäßig ist,
  • er Sie in Textform darüber informiert hat, wie sie eine Unterbrechung vermeiden können,
  • er eine "Abwendungsvereinbarung", das heißt eine Ratenzahlung zur Vermeidung der Sperre, angeboten hat und Sie dieses Angebot nicht angenommen haben.

Was kann ich machen, wenn der Strom abgestellt ist?

Nehmen Sie Kontakt zum Energieversorger auf und fragen, ob er zu einer Ratenzahlung bereit ist. Ab dem Zeitpunkt der Sperre ist er hierzu aber nicht mehr verpflichtet.

Wenn keine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie sich an das örtliche Jobcenter oder Sozialamt wenden. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Sollte der Antrag bewilligt werden, erfolgt dies im Regelfall auf Darlehensbasis. Dieses Darlehen muss ab dem Folgemonat zurückgezahlt werden, zum Beispiel durch Aufrechnung mit Ihren monatlichen Leistungen.

Den Antrag können Sie formlos stellen. Die Verbraucherzentralen empfehlen, das schriftlich zu tun und den Empfang vom Sozialleistungsträger quittieren zu lassen. Auch wenn der Strom bereits abgestellt ist, kann es sinnvoll sein sich Hilfe bei einer Beratungsstelle zu holen.

Ist Ratenzahlung bei drohender Stromsperre sinnvoll?

Eine Ratenzahlung ist meistens sinnvoll. Der Grundversorger ist auch verpflichtet Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anzubieten. Wenn der Versorger Ihnen eine Sperrandrohung geschickt hat, sollten Sie Ihn auffordern eine Abwendungsvereinbarung zu übersenden. Dazu ist er innerhalb von einer Woche verpflichtet.

Achten Sie aber auch darauf, dass die Raten für Sie bezahlbar sind. Bei Forderungen von über 300 Euro muss die Abwendungsvereinbarung einen Zeitraum von mindestens 12 bis zu 24 Monaten haben.

Geraten Sie erneut in finanzielle Schwierigkeiten, können Sie 3 Raten der Abwendungsvereinbarung aussetzen. Hierüber müssen Sie den Energieversorger aber vorher informieren. Achtung: Die Möglichkeit der Aussetzung gilt (zunächst) nur bis 30. April 2025.

Wie kann ich mich vor Zahlungsrückständen und einer Stromsperre schützen?

  1. Bezahlen Sie Ihre Abschläge regelmäßig und pünktlich. Wenn Zahlungsrückstände auflaufen, ist Ihr Energieversorger berechtigt, die Belieferung mit Energie einzustellen. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten für Sie darum immer Vorrang haben. Generell gilt: Diese Zahlungen müssen vor allen anderen Rechnungen beglichen werden.
  2. Lassen Sie Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überwiesen, falls Sie Sozialleistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen.
  3. Prüfen Sie, ob Sie einen ergänzenden Anspruch auf Sozialleistungen haben, falls Sie ein geringes Einkommen haben (etwa Wohngeld oder Kinderzuschlag)
  4. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen und achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen.
  5. Notieren Sie Ihre Einkünfte und Ausgaben für jeden Monat in einem Haushaltsbuch. So haben Sie immer im Blick, wohin Ihr Geld fließt.
  6. Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen etc. benötigen. Den Rest Ihrer Einnahmen können Sie für Ihre Lebenshaltung ausgeben oder sogar ansparen.

Wie behalte ich meinen Energieverbrauch unter Kontrolle?

Überprüfen Sie Ihre Zählerstände mindestens einmal im Quartal und notieren Sie sie zum Beispiel in einer Tabelle. Überlegen Sie darüber hinaus konsequent, wo Sie Energie einsparen können.

Prüfen Sie Ihre Abschlagszahlungen und lassen Sie diese bei Bedarf von Ihrem Stromversorger an den tatsächlichen Energieverbrauch anpassen. Checken Sie, ob ein Tarif- oder Anbieterwechsel zur Kosteneinsparung beiträgt.

Achtung: Bedenken Sie auch, dass der günstigste Anbieter nicht automatisch der für Sie beste Anbieter sein muss.

Um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen zu können, nutzen Sie gerne den Stromspiegel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Auch der Stromspar-Check kann Ihnen helfen, Ihren Verbrauch zu überprüfen.

Kann ich auch nach der Vereinbarung über eine Ratenzahlung noch gegen die Forderung vorgehen?

Ja, der Versorger muss Ihnen in der Abwendungsvereinbarung das Recht einräumen, noch für mindestens einen Monat nach der Vereinbarung Gründe vorzutragen, warum die Forderung unberechtigt ist.

Die Verbraucherzentrale berät Kunden mit Schulden und Versorgungssperren im Bereich Strom, Gas und Fernwärme:

Beratungstelefon 0900 / 1 77 444 5, Mo-Fr von 9 bis 12 und Mi von 15 bis 18 Uhr (der Preis der Telefonberatung beträgt 1,86 Euro/Min (inkl. MwSt.) a. d. Festnetz, aus Mobilfunknetzen deutlich höhere Preise)

Darüber hinaus berät die Energieberatung bundesweit kostenlos dazu, wie Sie einen hohen Strom- oder Heizwärmeverbrauch dauerhaft senken können.

Was Sie sonst noch tun können, wenn das Geld knapp wird, erfahren Sie im Artikel "Finanzieller Engpass: Was tun, wenn ich nicht rechtzeitig bezahlen kann?". Dort geben wir Tipps, wo Sie bei finanziellen Engpässen Geld einsparen können und wo Sie besser nicht sparen sollten.

Stift und Münzen liegen auf einer Stromrechnung.

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