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Schuldnerberatungen: So erkennen Sie unseriöse Angebote

Stand:
Nur selten offerieren gewerbliche Anbieter auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung, die den Schuldner nachhaltig aus der Schuldenfalle führt.
Frau hält Rechnung in der Hand

Das Wichtigste in Kürze:

  • Vorsicht vor Angeboten, die schnelle Soforthilfe versprechen.
  • Vermeiden Sie Schuldner- oder Insolvenzberatungen, die ausschließlich online angeboten werden.
  • Informieren Sie sich zu Beginn über entstehende Kosten.
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Seien Sie vorsichtig bei reißerischer Werbung

Anerkannte Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatungen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen haben oft meist lange Wartelisten. Um nicht Wochen oder gar Monate auf ein qualifiziertes Beratungsangebot warten zu müssen, kommen Schuldnern, die Hilfe suchen, Angebote von unkomplizierter Soforthilfe wie gerufen.

Immer mehr gewerbliche Anbieter offerieren hierbei ganz unterschiedliche Leistungen – aber nur selten gibt es eine Beratung, die auf den Einzelfall zugeschnitten und wirtschaftlich sowie rechtlich fundiert ist. Statt dauerhafter Entschuldung folgen häufig horrende Gebühren für überflüssige oder schlechte Leistungen.

Wo Angebote schnelle Soforthilfe versprechen, ist Vorsicht geboten. Wenn dahinter nämlich keine grundlegende Beratung und rechtliche Vertretung steht, dauert der Weg aus der Überschuldung, sofern man ihn auf diesem Wege überhaupt schafft, am Ende länger, als wenn Sie auf einen Beratungstermin bei einer seriösen Schuldner- und Insolvenzberatung gewartet hätten. Darüber hinaus kommt er Ihnen auch noch teuer zu stehen.

Seien Sie auch misstrauisch, wenn Ihnen versprochen wird, dass nur noch eine Rate an den Schuldenregulierer gezahlt werden muss, der sich dann um alles kümmert. Häufig werden mit dieser Rate nur die immens hohen Kosten des Schuldenregulierers bezahlt und die eigentlich Gläubiger gehen leer aus.

Achten Sie auf die Rechtsberatungsbefugnis des Anbieters: Kein Duo von Berater und Anwalt

Bei Angeboten, bei denen Berater lediglich die Daten des Schuldners aufnehmen und Unterlagen dann an einen Anwalt weiterreichen, entstehen in der Regel doppelte Kosten.

Fundierte Schuldnerberatung setzt unter anderem voraus, dass die einzelnen Gläubigerforderungen detailliert geprüft werden. Dazu und auch zur Vorbereitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens brauchen Anbieter eine Rechtsberatungsbefugnis. 

Wenn der Berater keine Rechtsdienstleistungsbefugnis hat und ihm die nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung fehlt, kann er auch keine rechtlichen Auskünfte geben oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten bzw. durchführen. Häufig wird dann zusätzlich ein Rechtsanwalt eingeschaltet, was weitere Kosten erzeugt. Mit dem Anwalt haben Sie meist keinen persönlichen Kontakt, sodass Sie Unklarheiten nicht besprechen oder Fragen nicht beantwortet werden können.

Worauf sollte ich bei Online-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung achten?

Soll eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenz allein über das Internet, das Telefon oder sonstige Fernkommunikationsmittel "abgewickelt" werden? Seien Sie auch dann vorsichtig!

Einige Amtsgerichte (AG) haben schon entschieden, dass eine vorausgegangene persönliche Beratung zwingend notwendig sei, wenn der Verbraucher einen Insolvenzantrag stellen will (AG Potsdam, Beschl. vom 19. Februar 2015, Az. 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Februar 2015, Az. 513 IK 233/14).

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie bereits nach möglichen Kosten fragen. Verlangen Sie von einem Anbieter, dass er seine Kostenstruktur transparent darlegt.

Geschieht dies nicht, gilt: Je unübersichtlicher die Kostenstruktur, desto riskanter. Eine seriöse Kostenstruktur ist übersichtlich, richtet sich nach objektiven Gegebenheiten, zum Beispiel der Zahl der Gläubiger, und berücksichtigt die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Schuldners. Hierzu gehört auch der Hinweis auf Ansprüche, die gegebenenfalls auf Beratungshilfe bestehen.

Was muss ich bei einem Vertragsabschluss beachten?

Seriöse Anbieter vereinbaren Termine in ihren Geschäftsräumen und machen keine Hausbesuche. Auch drängen sie nicht zur Vertragsunterschrift, sondern informieren ausführlich und räumen Bedenkzeit ein.

Sie sollten unbedingt darauf achten, dass sich die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht nur auf reine Verwaltungstätigkeiten wie das Auflisten von Gläubigern und Forderungen, die Kontoführung oder das Weiterleiten von Raten beschränken. Rechtsberatung und -vertretung sollten wesentliche Bestandteile sein.

Neben dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsvertrag sollten Sie keine weiteren Verträge unterschreiben: Das erleichtert keinesfalls die Schuldenregulierung. Sie gehen bloß weitere Verpflichtungen ein, die Sie nicht erfüllen können.

Der Anbieter will mir einen Kredit vermitteln: Wie reagiere ich?

Viele unseriöse Anbieter locken überschuldete Kund:innen zunächst mit dem Versprechen, einen Kreditvertrag vermitteln zu können. Bei genauer Prüfung entpuppt sich solch ein Vertrag, der oft als "Finanzsanierung" bezeichnet wird, dann als Vermittlung von Leistungen zur Schuldenverwaltung.

Hier gilt: Hände weg, denn solche Verträge eignen sich nicht, Ihre Chancen auf einen Kredit zu erhöhen oder Sie aus der Schuldenfalle zu führen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.