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So klappt der Wechsel zu einem neuen Energieanbieter

Stand:
Gleich aus mehreren Gründen lohnt es sich, den Energieanbieter zu wechseln. Wie Sie im Dschungel der Energieanbieter den Durchblick behalten.
Sparschwein, Rechner, Anbieterwechsel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Energiepreise unterliegen Schwankungen. Vergleichen Sie regelmäßig Angebote und suchen Sie sich einen verlässlichen Energieversorger.
  • Nicht nur der Preis ist ausschlaggebend für ein gutes Angebot. Achten Sie bei der Auswahl Ihres Vertragspartners auch auf guten Service
  • Vergleichen Sie die Anbieter über Vergleichsportale. Achten Sie dabei auf die richtigen Sucheinstellungen.
  • Schätzen Sie ihren Verbrauch realistisch und schließen Sie am besten Jahresverträge ab. Eine Preisgarantie schützt indes nicht immer vor Preiserhöhungen und ist deshalb nicht zwingend notwendig.
  • Kündigen Sie Ihren Vertrag am besten selbst. So laufen Sie nicht in Gefahr, eine Frist zu verpassen.
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Warum lohnt sich ein Wechsel?

Zunächst die gute Nachricht: Die Phase mit extremen Preissteigerungen bei den Energiepreisen ist zumindest vorerst vorbei. Im Moment bekommen Verbraucher:innen Angebote, die deutlich unter der Energiepreisbremse liegen – teilweise sogar auf Vorkriegs-Niveau.

Das gilt insbesondere für Sondervertragskundentarife. Die Grundversorgung ist durchschnittlich betrachtet bundesweit noch auf hohem Niveau.  Ein:e Sondervertragskund:in ist eine Person, die einen Versorgungsvertrag außerhalb der Grundversorgung mit einem Energieunternehmen abgeschlossen hat.

Im anderen Fall, also ohne Abschluss eines Sondervertrags, landen Verbraucher:innen automatisch in der Grundversorgung. Tendenziell sind Sonderverträge günstiger als die Grundversorgung. GünstigeStromverträge beginnen momentan bei unter 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und Gas bei unter 10 Cent pro kWh.

Wie es weitergeht, ist unklar. Eine erneute Preisexplosion ist zwar unwahrscheinlich, gleichzeitig gibt es keinen Grund, warum die Preise für Neukundentarife noch weiter sinken sollten. Ein Wechsel kann sich allerdings auch aus einem anderen Grund lohnen: Die Energiekrise hat gezeigt, dass unseriöse Geschäftsmodelle in schlechten Marktphasen an ihre Grenzen stoßen.

2021 meldeten fast doppelt so viele Energieanbieter Insolvenz an wie in den Vorjahren. Das Problem: Geht der Anbieter pleite, sind die Vorauszahlungen und überschüssiges Guthaben der Kund:innen weg – deshalb sollten Verbraucher:innen die Gunst der Stunde nutzen und sich einen verlässlichen Versorger zu attraktiven Preisen suchen.

Die Energiepreisbremse

Die Bundesregierung hat die Energiepreisbremsen eingeführt, um die extremen Preissteigerungen bei Strom, Gas und Wärme abzufangen. Sie galten rückwirkend ab dem 1.Januar 2023 und bis zum 31. Dezember 2024.

Damit Privathaushalte trotzdem einen Anreiz zum Energiesparen haben, werden aber nicht die gesamten Energiekosten staatlich gedeckelt. Die Preisgrenzen galten nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wenn man also genauso viel Energie wie im Vorjahr nutzte, zahlte man für 80 Prozent die gedeckelten und für 20 Prozent die vertraglichen Preise. Die Preisdeckelung sah vor:

  • 40 Cent pro Kilowattstunde Strom
  • 12 Cent pro Kilowattstunde Gas
  • 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme

So erkennen Sie seriöse Anbieter:

Energieanbieter müssen nicht direkt Insolvenz anmelden, um Schwierigkeiten bei Verbraucher:innen zu verursachen. Es reicht schon, dass sie zu Vertragsabschluss versprochene Boni zu spät oder überhaupt nicht zahlen, überschüssiges Guthaben horten, Preise unzulässig erhöhen oder bei Rückfragen nicht erreichbar sind. Wer sich solche Probleme ersparen will, kann ein paar Vorkehrungen treffen:

  • Kundenbewertungen gehen zwar immer nur auf Einzelfälle zurück, häufen sich die negativen Erfahrungen aber, kann das ein Zeichen für schlechten Service sein.
  • Die Verbraucherzentralen beobachten Energieanbieter schon länger und kriegen live mit, was bei manchen schief läuft. Auf Anfrage teilen die Verbraucherzentralen in der Regel mit, ob zu bestimmten Unternehmen auffällig viele Beschwerden vorliegen. Alternativ können Sie das Verzeichnis der Abmahnungen der Verbraucherzentralen durchsehen.
  • Anbieter, die länger am Markt sind, haben gegebenenfalls ein erprobtes Geschäftsmodell und schon andere Krisen durchstanden. Verbraucherzentralen können in der Regel darüber informieren, ob zu einem Unternehmen aktuell ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen vorliegt.
  • Zu günstige Energiepreise deutlich unter dem Marktschnitt können ein Zeichen für eine unwirtschaftliche Energiebeschaffung sein. Das Geschäftsmodell könnte in Phasen von Energieknappheit unter Druck geraten.

In vier Schritten zum neuen Stromvertrag

Schritt 1: Preise vergleichen

Energiekosten teilen sich in Grund- und Arbeitspreis. Der Grundpreis ist ein Fixbetrag pro Monat, der Arbeitspreis richtet sich nach den verbrauchten Kilowattstunden. Ein günstiger Grundpreis beim Strom liegt in der Regel um die 10 Euro pro Monat, aufs Jahr gerechnet sollte er nicht teurer als 150 Euro sein. Beim Gas beginnen günstige Grundpreise bei 5 Euro pro Monat. Die Arbeitspreise sollten in beiden Fällen unter der Energiepreisbremse liegen.

Ein guter Ausgangspunkt für die Anbietersuche sind Vergleichsportale. Diese verdienen an der Provision ihrer Vertragspartner und haben deshalb ein Interesse daran, zunächst die Unternehmen zu listen, die auch ein Vermittlungsentgelt bezahlen. Wer sucht, will gegebenenfalls aber auch Tarife von Anbietern sehen, die keinen Vertrag mit dem Vermittlungsportal haben. Sie können Ihre Suche optimieren durch:

  1.  Alle Tarife: Wählen Sie unter den Sucheinstellungen aus, dass die Portale auch wirklich alle Energieanbieter einbeziehen. Diese Option ist manchmal etwas umständlich formuliert: „Nur Tarife mit direkter Wechselmöglichkeit anzeigen“, schreibt beispielsweise ein Portal. Auch der Baustein „Hohe Kundenempfehlungsquote“ wirkt verzerrend.
  2. Baustein Prämien: Vergleichsportale rechnen mit Durchschnittspreisen aus Wechselprämien und Co. Um einen guten Vergleich anzustellen, sollten Sie auch den tatsächlichen Grund- und Arbeitspreis ohne Wechsel-Boni betrachten. Wer sich für einen Vertrag mit Prämie entscheidet, muss sich darauf einstellen, nach einem Jahr wieder zu wechseln. In vielen Fällen sind die Grund- und Arbeitspreise nämlich höher als bei der Konkurrenz. Der dargestellte Jahrespreis wird nur durch den einmalig gezahlten Bonus so günstig.

Baustein Preisgarantie: Arbeitspreise sind entweder variabel vereinbart oder können auf ein Jahr fixiert sein – mit einer sogenannten Preisgarantie. Meist sind die Tarife etwas teurer, dafür haben Verbraucher:innen Planungssicherheit. Aber aufgepasst: Diese Garantien gelten nicht uneingeschränkt. Oftmals vereinbaren Energieunternehmen im Kleingedruckten, dass sie Erhöhungen weitergeben dürfen, wenn sie die Preissteigerung nicht beeinflussen konnten. Das kann beispielsweise eine veränderte Steuer sein, aber auch höhere Abgaben oder Umlagen der Regierung.

Im Gegenzug haben ihre Kund:innen nach einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht und können ihren Energieversorger zum nächsten Monat verlassen. Der Preisbestandteil, den Unternehmen beeinflussen können, die Beschaffungskosten, sind von jeder Preisgarantie abgedeckt.

Schritt 2: Realistisch kalkulieren

Schätzen Sie Ihren Stromverbrauch realistisch und versuchen Sie, nicht zu hohe Verbräuche anzugeben. Orientieren Sie sich dabei am besten an ihrem letzten Jahresverbrauch, den Sie Ihrer Rechnung entnehmen können.  Ist diese nicht vorhanden, können Sie sich an den Empfehlungen der Vergleichsportale orientieren, beim Gas ist es etwas komplizierter. In beiden Fällen hilft auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale weiter.

Achten Sie darauf, dass die monatlichen Abschläge zu ihrem voraussichtlichen Verbrauch passen. Das spart potenziellen Ärger, falls der Energieversorger doch pleitegehen sollte und das Guthaben nicht zurückzahlen kann. Zu niedrige Abschläge sind aber auch nicht empfehlenswert, denn dann kann eine hohe Nachzahlung drohen. Aus dem gleichen Grund sollten Sie auch zwölf und nicht – wie manchmal üblich – elf Abschläge wählen. So halten Sie den Verlust im Pleitefall gering. Außerdem sollten Sie eine Vertragslaufzeit von einem Jahr wählen. Dann stehen Sie nicht plötzlich ohne Versorger da.

Der Baustein Ökostrom trägt kaum zur Energiewende bei, weil der Ausbau klimafreundlicher Energien vor allem über das Erneuerbare-Energie-Gesetz finanziert wird. Wer dennoch Interesse an grünem Strom hat, sollte sich an den Labeln "ok-power" und "Grüner Strom Label" orientieren. Beim Gas gibt es keine vergleichbaren Siegel.

Schritt 3: Richtig kündigen

Checken Sie die Restlaufzeit Ihres bestehenden Vertrags. Diese finden Sie in der Regel auf der letzten Strom- oder Gasrechnung. Wenn die Mindestlaufzeit eines alten Vertrags abgelaufen ist, kann sich ihr Vertrag um bis zu 12 Monate verlängern, sofern er vor dem ersten März 2022 geschlossen wurde. Sind Sie in der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Wenn die Mindestlaufzeit des bisherigen Energievertrags abgelaufen ist, können Sie den Wechselservice des neuen Anbieters nutzen. Dieser kündigt den bisherigen Vertrag und rückt an dessen Stelle. Wer innerhalb der Laufzeit wegen einer Preiserhöhung kündigt und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, müsste seinen neuen Anbieter zur Kündigung beim alten Anbieter bevollmächtigen.

Viele Anbieter kennen diese Variante der außerordentlichen Kündigung und bieten beim Auftragsformular eine entsprechende Passage zum Ausfüllen an. Suchen Sie diese Passage "Bevollmächtigung zur Kündigung wegen Preiserhöhung" oder Ähnliches. Falls Sie nicht Bestandteil des Auftrag ist, müssen Sie selbst kündigen und dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Vertrag mit dem neuen Anbieter abschließen.

Automatische Wechselservices für Strom- und Gaslieferverträge lohnen sich in den wenigsten Fällen, weil auch hier der Aufwand erheblich ist. Stellen Sie sich lieber eine Erinnerung in Ihrer Kalender-App und organisieren Sie den Wechsel selbst, wenn der Energievertrag ausläuft! Wer das nicht kann, ist bei einem Wechselservice aber besser aufgehoben, als sich überhaupt nicht darum zu kümmern.

Wenn Sie Ihren Vertrag gekündigt haben, ohne einen neuen abzuschließen, müssen Sie nicht befürchten, dass bald der Strom abgestellt wird. Sie fallen automatisch in die Grundversorgung zurück – bis Sie einen neuen Sondertarif abschließen.

Schritt 4: Daten löschen

Lassen Sie personenbezogenen Daten bei Ihrem alten Energieanbieter löschen. Dabei hilft dieser Musterbrief der Verbraucherzentrale. Bei Vielwechslern kann es nämlich passieren, dass Sie bei einem Energielieferanten trotz guter Bonität abgelehnt werden. Diesen kommt es regelmäßig darauf an, ihre Kund:innen zu halten.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.