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Altes Haus - für heute und morgen passend sanieren

Stand:
Von einem barrierearmen Haus profitieren schon junge Familien, denn es bietet Sicherheit und Komfort für alle Familienmitglieder, auch für die Kleinen. Außerdem hält es Optionen offen, wenn sich Lebensmodelle verändern.
Ein Mann und ein kleiner Junge stehen in der Küche und bereiten Essen zu

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer ohnehin geplanten Sanierung Barrieren abzubauen, spart Geld und Zeit.
  • Moderne Technik erhöht den Komfort und die Energieeffizienz.
  • Ein durchdachter Sanierungsfahrplan hilft, alle Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen.
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Warum Barrieren reduzieren?

Sie haben ein Haus gekauft oder geerbt und stehen nun vor einer umfangreichen Modernisierung? Dann sollten Sie auch über den Abbau von Barrieren und die Verbesserung der Sicherheit nachdenken. Schließlich sollen ja möglichst alle Menschen den Zugang zum Haus, die verschiedenen Zimmer und die Sanitärräume nutzen können. Ein barrierearmes Zuhause ist nicht zuletzt auch ein gastfreundliches Zuhause.

Barrieren zu reduzieren bedeutet Komfort für alle. In der Küche können Sie rückenfreundlich arbeiten, wenn sich der Backofen in angenehmer Höhe bedienen lässt. Türdurchgänge sollten ein lichtes Durchgangsmaß von wenigstens 80 cm (besser 90 cm) aufweisen. Bodengleiche Ausgänge zu Balkonen und Terrassen erleichtern den Gang nach draußen und erweitern optisch den Wohnraum. Ebenso sorgt eine bodengleiche Dusche im Bad für mehr Sicherheit. Im Badezimmer ist es auch von Vorteil, wenn Waschbecken und WC in einer bequemen Höhe oder höhenverstellbar montiert sind.

Gerade für kleine Kinder spielt die Sicherheit in den eigenen vier Wänden eine existenzielle Rolle. Fenster müssen zur Belichtung eine passende Größe aufweisen und in den oberen Geschossen entweder eine Brüstung haben oder eine entsprechende Absturzsicherung. Darüber hinaus sollten die Fenstergriffe abschließbar sein. Absturzsicherungen müssen so gestaltet sein, dass Kinder nicht darüber klettern oder den Kopf durch Gitterstäbe stecken können.

Je früher Sie unterschiedliche Anforderungen mitberücksichtigen, desto kostengünstiger und nachhaltiger können Sie Ihre Sanierungsmaßnahmen umsetzen. Denn nicht jeder Wunsch lässt sich noch nachträglich realisieren. Ungeplante Änderungen und Ergänzungen beanspruchen mehr Zeit, verursachen mehr Ärger und führen zwangsläufig zu höheren Kosten.

Das neue Haus: für heute und morgen passend

Junge Familien haben bestimmte Anforderungen an die eigenen vier Wände. Mehr Platz gehört sicher dazu, ebenso wie variable Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise wenn die Familie wächst – und später wieder kleiner wird. Sicher soll das eigene Haus auch eine Investition in die Zukunft sein. Welche Optionen haben Sie, wenn die Kinder später ausziehen? Möchten Sie in Ihrer „neuen“ Immobilie alt werden? Dann sollten Sie bei Ihren Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben heute schon an morgen denken. Denn ein Haus, das heute schon barrierearm ist und dessen Grundriss es erlaubt, Wohnräume später leicht aufzuteilen, gibt Ihnen langfristig die nötige Flexibilität. 

Bedenken Sie auch schon jetzt, dass sich die Bedürfnisse einzelner Familienmitglieder im Laufe der Zeit verändern. Kleine Kinder suchen eher die Nähe der Eltern und müssen vor Unfällen geschützt werden. Jugendliche dagegen brauchen mehr Privatsphäre. Auch Erwachsene möchten ihren eigenen Raum, zum Beispiel für ein Homeoffice. Neben Rückzugsorten für die einzelnen Bewohner:innen benötigen Sie auch Räume, die Sie gemeinsam nutzen können, sei es für Gespräche, den Mittagstisch oder zur Freizeitgestaltung.

Energieeffizient, modern und komfortabel

Heizung, Lüftung, Stromversorgung und Dämmung: Alte Gebäude und ihre Haustechnik entsprechen vielfach nicht den heutigen Standards für Energieeffizienz, Klimaschutz und Komfort. Nicht nur um Energie und damit Geld zu sparen, sondern auch für mehr Sicherheit und Wohnqualität, sollten Sie daher auf moderne Technik setzen.

Möchten Sie Ihren Energiebedarf möglichst durch erneuerbare Energien abdecken? Heizung, Warmwasser, Haushalt oder auch die Mobilität nachhaltiger gestalten? Dann lohnt sich oft die Investition in eine neue Heizungsanlage. Solarthermie- oder  Photovoltaikanlagen können beispielsweise mit intelligenten Energiemanagementsystemen oder Smart-Home-Anwendungen zusätzlich unterstützen. Der geschickte Einsatz vernetzter Geräte kann darüber hinaus den Einbruchschutz verbessern.

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es bei der Sanierung?

Wie bei allen Gebäuden gibt es Vorgaben der Bauordnung, zum Brandschutz und zur Statik. Haben Sie ein 1- oder 2-Familienhaus gekauft oder geerbt, ist es möglich, dass Sie bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen erfüllen müssen. Das betrifft vor allem die Heizung und Dämmung des Gebäudes. Welche Pflichten das sind, steht im Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Bei denkmalgeschützten Häusern gibt es besondere gesetzliche Vorgaben. Deshalb sollten Sie sich bereits im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde in Verbindung setzen und sich über gewünschte Baumaßnahmen miteinander verständigen.

Werden zum Beispiel Gebäude, die vorher nicht zum „Wohnen“ genutzt wurden, in Wohngebäude umgewandelt und entsprechend saniert, gilt das gesetzlich als Nutzungsänderung. Hier sollten Sie sich genau erkundigen, welche gesetzlichen Regelungen die jeweiligen Landesbauordnungen zu der barrierearmen Anpassung getroffen haben.

Fahrplan zur Modernisierung

Bei älteren Häusern gibt es meist viel zu tun. Sinnvoll ist es sicher, zuerst auf die Bausubstanz zu schauen. Welche der vielen Maßnahmen zur Aufwertung  die sinnvollste ist, kann je nach Haus sehr verschieden sein. Am besten gehen Sie mit Fachleuten durchs Gebäude, um festzustellen, wo es Sanierungsbedarf gibt und was Sie gerne ändern möchten.

Eine gute Planung berücksichtigt nicht nur, welche Auswirkungen eine einzelne Maßnahme auf das gesamte Gebäude hat, sie stimmt auch alle Maßnahmen zeitlich und finanziell auf Ihre Bedürfnisse ab. Dies und eine fachgerechte Ausführung helfen, Folgeschäden für das Gebäude zu vermeiden. Hilfreich ist dabei ein individueller Sanierungsfahrplan, um alle Maßnahmen Schritt für Schritt oder per Komplettsanierung abzuarbeiten.

Ratgeber-Tipps

Klimafreundlich bauen und sanieren
Beim Haus der Zukunft spielen die richtigen Baustoffe und auch die passende Haustechnik eine wichtige Rolle. Ziel ist…

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.