Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 21. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Mit Überwachungskameras nur das eigene Grundstück filmen

Stand:
Zum Schutz vor Einbrechern oder Vandalismus setzt mancher Hausbesitzer auf Überwachungskameras. Doch was Sie damit filmen dürfen, unterliegt einigen Regeln.
Eine Überwachungkamera filmt ein Grundstück ab

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit Sicherheitskameras dürfen Sie nur das eigene Grundstück filmen. Nachbargrundstücke und öffentliche Wege sind in der Regel tabu.
  • Das gilt auch für gemeinsam genutzte Zufahrten. Und selbst Kamera-Attrappen können in die Rechte anderer eingreifen.
  • Wir beschreiben, wie Sie die Geräte einsetzen dürfen.
On

Persönlichkeitsrechte haben Vorrang

Auch wenn sie vor Dieben und Einbrechern schützen können: Private Überwachungskameras gehören nur auf das eigene Grundstück. Sie dürfen damit in der Regel weder Nachbarn noch Passanten auf öffentlichen Wegen filmen. Dies verstieße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das grundgesetzlich geschützt ist. Auch das Recht am eigenen Bild müssen Sie beachten.

Jeder Mensch hat das Recht, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne dabei von Kameras beobachtet und gefilmt zu werden. Jeder darf selbst entscheiden, wann Dinge seines persönlichen Lebens offenbar werden und ob Videos oder Fotos von ihm verbreitet werden. Sie dürfen also weder heimlich noch gegen den Willen einer anderen Person Aufnahmen von dieser machen. Auch dürfen Sie kein Filmmaterial zum Beispiel im Internet veröffentlichen. Selbst eine Kamera-Attrappe kann nach Ansicht einiger Gerichte bei Menschen das Gefühl auslösen, überwacht zu werden, und sie damit unter Druck setzen. Dies sei unzulässig.

Sie können die Begrenzung auf das eigene Grundstück am zuverlässigsten mit fest installierten Kameras umsetzen. Eine drehbare Kamera könnte dagegen jederzeit auch anders ausgerichtet werden und andere Grundstücke oder Wege erfassen. Das allein kann im Einzelfall zu Unterlassungsansprüchen von Nachbarn oder anderen Betroffenen führen. Darauf weist auch die Stiftung Warentest hin.

Welche Ausnahmen gibt es?

In wenigen Ausnahmefällen ist auch eine Videoüberwachung von Nachbargrundstücken oder öffentlichen Wegen möglich. Dazu muss es jedoch einen konkreten, schwerwiegenden Anlass geben, bei dem Ihre Interessen die Interessen der Beobachteten überwiegen. Wurden Sie beispielsweise schon mehrfach Opfer eines Einbruchs kann eine Videoüberwachung gerechtfertigt sein.

Eine weitere Ausnahme: Besitz wird auf öffentlichem Grund immer wieder beschädigt. Möchten Sie zum Beispiel herausfinden, wer Ihr Auto wieder und wieder zerkratzt, könnten Sie damit ausnahmsweise begründen, einen schmalen Streifen des Bürgersteigs zu filmen. Streiten Sie sich mit jemandem, der nicht aufgenommen werden möchte, wird ein Richter entscheiden, welches Interesse stärker wiegt. Vorab können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz Ihres Bundeslandes informieren.

Die Konferenz der deutschen Datenschutzbehörden weist darauf hin, dass die vermeintlich abschreckende Wirkung einer Videoüberwachung für sich genommen keine dauerhafte und anlasslose Überwachung rechtfertigt.

Gut zu wissen: In jedem Fall müssen Sie die Vorgaben der Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) einhalten, wenn Sie fremde Grundstücke oder öffentliche Wege erfassen. Das heißt beispielsweise, dass Sie genau prüfen müssen, ob es nicht andere Mittel gibt, die weniger in die Rechte unbeteiligter Dritter eingreifen. In Frage kämen beispielsweise Einbruchssicherungen für Türen und Fenster oder Alarmanlagen. Neben einer Dokumentations- trifft Sie in jedem Fall eine Hinweispflicht.

Hinweisschild Videoüberwachung
Quelle: Datenschutzkonferenz

Eine umfangreiche Checkliste zu den Anforderungen der Datenschutzgrund-Verordnung finden Sie in der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz. Darin finden Sie auch das Muster für einen datenschutzkonformen Hinweis, das Sie in der Abbildung sehen.

Besucher mit einem Schild warnen

Sie sollten auch dann, wenn Sie nur Ihr eigenes Grundstück filmen, eine Warnung platzieren. Filmen Sie Gebäude oder Rasenfläche, dann zeigen Sie das Besuchern zum Beispiel durch ein Hinweisschild.

Wenn Sie die Regeln nicht einhalten und jemanden ohne dessen Einverständnis auf eigenem, fremden oder öffentlichen Grund filmen oder fotografieren, verstoßen Sie gegen das europaweite Datenschutzrecht und müssen damit rechnen, dass so gewonnene Beweisfotos in einem Strafprozess gar nicht verwertet werden dürfen. Zudem riskieren Sie nicht nur ein Bußgeld der Datenschutzbehörde, sondern setzen sich auch zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld aus.

Sonderfall Tür- und Klingelkameras

Auch Tür- und Klingelkameras können zu einer Überwachung des öffentlichen Raums führen. Solche Kameras sollten nach Ansicht der Datenschutzkonferenz

  • erst nach der Betätigung der Klingel Bilder übertragen,
  • Aufnahmen nicht dauerhaft speichern,
  • die Übertragung automatisch nach einigen Sekunden wieder unterbrechen und
  • räumlich nicht mehr zeigen, als bei einem Blick durch einen Türspion sichtbar wäre.

Wie Sie sich gegen Einbrüche schützen

Bundesweit bieten polizeiliche Beratungsstellen Informationen und Hilfe zum Thema an. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Initiative K-Einbruch von Polizei und Wirtschaft. Auch die Stiftung Warentest bietet Informationen zum Thema Einbruchschutz an.

Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.