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Alle Fragen zum Vergleich gegen Volkswagen

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zum Vergleich gegen Volkswagen.
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Die Volkswagen AG und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. haben im Rahmen ihrer Musterfeststellungsklage einen Vergleich Vergleichstext Rahmenvereinbarung geschlossen. Dieser sieht vor, dass Volkswagen bestimmten Verbrauchern eine Einmalzahlung anbietet. Die Höhe der Einmalzahlung können Sie in dieser Tabelle bestimmen.

Welche Personengruppen dieses Angebot erhalten und was man tun muss, um dieses Angebot zu erhalten, erfahren Sie hier.

Schematische Darstellung des Fahrplans zum Vergleich

Schematische Darstellung des Fahrplans zum Vergleich

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Vergleichsangebotes

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um von Volkswagen ein Vergleichsangebot zu erhalten?

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie müssen ein Fahrzeug mit Dieselmotor des Typs EA 189 gekauft haben. Es ist egal, ob dieses Fahrzeug von Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda hergestellt wurde.
  • Erwerb des Fahrzeugs muss vor dem 1. Januar 2016 gewesen sein.
  • Zum Zeitpunkt des Erwerbs müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt haben.
  • Sie müssen sich bis zum 29. September 2019 im Klageregister angemeldet haben und dürfen sich nicht abgemeldet haben.
  • Sie dürfen Ihre Ansprüche nicht an Dritte (z.B. Dienstleister wie myright/financialright) abgetreten haben (es besteht allerdings die Möglichkeit der Rückabtretung. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von VW).
  • Sie dürfen kein vorheriges rechtskräftiges Urteil erstritten oder bereits einen Vergleich abgeschlossen haben.
Warum muss das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2016 erworben worden sein?

Bei den Vergleichsverhandlungen argumentierte Volkswagen, dass Verbraucher bei Kauf nach Veröffentlichung des Dieselskandals bereits in Kenntnis der Manipulationen gehandelt haben und deswegen ein Schadensersatzanspruch ausscheide. Über die Manipulationen auf den Abgasmessständen wurde von September 2015 an berichtet.

Der vzbv ist in diesem Punkt ausdrücklich anderer Auffassung – auch für Käufe nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Verbraucher über die Manipulation des konkreten Fahrzeuges Bescheid wussten. Der Kompromiss zwischen diesen beiden Positionen lag in der Festlegung des 1. Januar 2016 als Stichtag.

Auch wenn bei einem Kauf nach dem 1. Januar 2016 eine Einmalzahlung auf der Grundlage des Vergleiches ausscheidet, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie keine Ansprüche gegen Volkswagen haben. Der Weg zur Einzelklage steht für die Verbraucher, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, mindestens bis Ende Oktober 2020.

Wenn Sie noch Ansprüche gegen Volkswagen geltend machen wollen, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat.

Muss ich das Fahrzeug noch besitzen, um ein Vergleichsangebot zu bekommen?

Nein, Sie müssen aktuell nicht Eigentümer des Fahrzeugs sein. Auch auf die Höhe der Einmalzahlung hat es keinen Einfluss, ob Sie noch Eigentümer sind. Allerdings muss dokumentiert werden, dass der Kauf des Fahrzeuges vor dem 1.1.2016 stattgefunden hat – dies ist entweder durch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II oder durch eine Kopie des Kaufvertrages möglich. Wichtig: Ein Sonderfall liegt aber dann vor, wenn für dasselbe Fahrzeug mehrere Anmeldungen zum Klageregister vorliegen. In diesem Fall erhält der Verbraucher ein Vergleichsangebot, der das Fahrzeug zuletzt vor dem 1. Januar 2016 erworben hat.

Was kann ich machen, wenn ich mich nicht im Register eingetragen habe. Habe ich trotzdem noch Ansprüche?

Der zwischen VW und dem vzbv geschlossene außergerichtliche Vergleich sieht vor, dass nur die Verbraucher, die sich in das Klageregister der Musterfeststellungklage eingetragen haben und anspruchsberechtigt sind, ein Angebot für eine Einmalzahlung als Entschädigung für den entstandenen Schaden erhalten.

Ob für Verbraucher, die sich nicht in das Klageregister eingetragen haben, noch die Möglichkeit besteht, etwaige Ansprüche durchzusetzen, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an einen Rechtsanwalt, der mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrungen hat.

Kann ich mich noch in das Klageregister eintragen?

Leider nein. Eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung der Klage gegen VW fand am 30. September 2019 statt. Daher war eine Anmeldung zum Klageregister nur bis zum 29. September 2019 möglich.

Ich habe mich für Ihren Newsletter eintragen lassen. Bedeutet dies, dass ich auch automatisch im Klageregister eingetragen bin?

Nein. Der Newsletter dient lediglich dazu, Sie über Neuigkeiten zur VW-Klage zu informieren. Unserer Klage hätten Sie sich ausschließlich durch einen Eintrag im Klageregister anschließen können. Dieses Klageregister wurde beim Bundesamt für Justiz geführt. Eine Anmeldung zum Register für die VW-Klage ist nun leider nicht mehr möglich. Nach dem Gesetz zur Musterfeststellungsklage besteht am Tag vor der mündlichen Verhandlung die letzte Möglichkeit, einen Anspruch im Klageregister anzumelden. Der erste Termin für die mündliche Verhandlung der Klage gegen VW fand am 30. September 2019 statt. Daher war eine Anmeldung zum Klageregister nur bis zum 29. September 2019 möglich.

Was kann ich machen, wenn mir VW kein Vergleichsangebot macht, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs wurde eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Nähere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier.

Was kann ich machen, wenn mir VW kein Vergleichsangebot macht, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ich mich aber im Register angemeldet habe?

Die Tatsache, dass die Voraussetzungen für ein Vergleichsangebot nicht erfüllt sind, bedeutet nicht zwingend, dass Sie keine Ansprüche gegen Volkswagen haben. Wenn Sie noch Ansprüche gegen Volkswagen geltend machen wollen, sollten Sie sich an eine Anwaltskanzlei wenden, die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat.

Vorgehen für die Inanspruchnahme des Vergleichsangebotes

Was muss ich machen, um das Vergleichsangebot von VW zu bekommen?

Die zwischen VW und vzbv getroffene Vereinbarung sah vor, dass nur bis Ende April 2020 Einzelvergleiche mit Verbrauchern geschlossen werden konnten. Ob VW zum jetzigen Zeitpunkt bereit ist anderweitige individuelle Vergleich zu schließen, können wir leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich daher direkt an VW und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

Welchen Inhalt wird der Vergleich haben?

Ein Muster für den Einzelvergleich, den Volkswagen den Verbrauchern anbieten wird, finden Sie hier.

Kann ich das Vergleichsangebot prüfen lassen?

Bevor die Verbraucher das Angebot von Volkswagen annehmen, können sie sich auch von einem Rechtsanwalt über den Abschluss des Vergleiches beraten lassen. Das Vergleichsangebot sieht eine freie Anwaltswahl vor. Sie sollten darauf achten, dass der Anwalt, den Sie wählen, mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vertraut ist.

Diese Kosten in Höhe von bis zu 190 Euro (netto) / 226 Euro (brutto) übernimmt Volkswagen, wenn Sie den Vergleich abschließen. Die Rechnung kann über die Website hochgeladen werden. Bei Nutzung des Postweges wird die Rechnung per Post eingereicht.

Nehmen Sie den Vergleich nicht an und beauftragen den Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen VW, fallen keine Extra-Kosten für die Beratung an. Hat der Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Rechte Erfolg, dann hat VW die Rechnung des Anwalts zu zahlen.

Könnten Sie mir einen Anwalt empfehlen, der mir bei der Überprüfung der von VW angebotenen Zahlung helfen bzw. beraten kann?

Leider nein. Der vzbv arbeitet gemeinnützig und unabhängig. Daher dürfen und können wir Ihnen keine Anwälte empfehlen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich an einen Anwalt zu wenden, der Erfahrung mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat.

Verzichte ich auf irgendwelche Rechte, wenn ich das Vergleichsangebot von VW annehme?

Betroffene, die das Vergleichsangebot annehmen, verzichten auf weitere Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Manipulationssoftware EA189 gegenüber der Volkswagen AG oder einem zum Konzern gehörenden Unternehmen bestehen könnten. Davon ausgenommen sind allerdings Ansprüche, die entstehen könnten, wenn für die betroffenen Autotypen von einer Behörde (insb. dem Kraftfahrt-Bundesamt) die Genehmigung entzogen und somit die Nutzung der Fahrzeuge im Straßenverkehr untersagt wird. Sollte Volkswagen zudem in Zukunft Hardware-Nachrüstungen anbieten, werden auch hier die Verbraucher, die den Vergleich schließen, nicht schlechter gestellt als alle anderen Verbraucher.

Soll ich das Entschädigungsangebot annehmen?

Da jeder Fall individuell ist, können wir keine pauschale Empfehlung geben. Verbraucher sollten das Entschädigungsangebot von VW sorgfältig prüfen und ihre Möglichkeiten abwägen. Zur Prüfung des Vergleichsangebots empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Für den Fall, dass ein Vergleich zustande kommt, übernimmt VW die Kosten dafür von bis zu 190 Euro (netto).

Was kann ich unternehmen, wenn ich das Angebot von VW nicht annehmen möchte?

Der vzbv hat am 30.04.2020 die Musterfeststellungsklage zurückgenommen. Das ist Teil des Vergleichs zwischen dem vzbv und der Volkswagen AG.

Verbraucher, die das Vergleichsangebot nicht annehmen, können also individuell weiterklagen. Wenn Sie sich wirksam zum Klageregister angemeldet haben, kann eine Klage mindestens bis Ende Oktober 2020 erhoben werden. Je nach Fallgestaltung sind auch spätere Klagen noch möglich. Wenn Sie eine Klage erwägen, sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten lassen, der Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat.

Wieso erhalte ich keine 14,9 % vom Kaufpreis?

Richtig ist, dass die Entschädigungssumme „im Durchschnitt 14,9 % des Kaufpreises“ beträgt. Da die Ermittlung der individuellen Entschädigungssummen aber nicht in jedem Einzelfall errechnet werden kann, wurde eine Kategorisierung nach Modelltyp und Modelljahr vorgenommen.
Dies führt dazu, dass einzelne Verbraucher weniger als 14,9% ihres Kaufpreises erhalten, in anderen Fällen wird es mehr sein.

Kann ich den Vergleich widerrufen?

Für die Einzelvergleiche, die die Verbraucher mit Volkswagen schließen konnten, besteht ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt mit Abschluss des Einzelvergleiches zu laufen. Dafür ist erforderlich, dass die Verbraucher auf der Plattform oder per Post ein entsprechendes Angebot abgeben und Volkswagen die Annahme dieses Angebotes bestätigt hat. Die Bestätigung durch VW ist also für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich. Wenn die Annahme des Angebotes durch VW bspw. am 21. April 2020 stattgefunden hat, dann kann der Vergleich noch am 5. Mai 2020 widerrufen werden - erfolgte die Annahme später, verschiebt sich der Termin bis zu dem widerrufen werden kann entsprechend.

Fragen zur Abwicklung des Vergleiches durch VW

Wie werde ich von VW über den Vergleich informiert?

Verbraucher, die sich im Klageregister angemeldet hatten, haben ab Mitte März von Volkswagen ein Schreiben erhalten, in dem sie über das Angebot informiert wurden.

Ich bin durch die Hotline nicht richtig beraten worden. Was kann ich nun tun?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs wurde eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Nähere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier.

Fragen zur Ombudsstelle

Was ist die Ombudsstelle?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs wurde eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günter Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) leiten diese Ombudsstelle.

Wie erreiche ich die Ombudsstelle?

Die Ombudsstelle konnte bis zum 31. August 2020 angerufen werden. Nach diesem Zeitpunkt nimmt sie keine neuen Fälle mehr an, sondern arbeitet nur noch bereits laufende Verfahren ab.

Wenn Sie sich also bislang nicht an die Ombudsstelle gewendet haben, bleibt nur noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche individuell gegenüber VW geltend zu machen. Sie sollten sich dafür anwaltlich beraten lassen.

Um die Ombudsstelle in laufenden Fällen zu erreichen, wenden Sie sich bitte an das von Volkswagen eingerichtete Call-Center (05361 379 05 06).

Ich finde, dass die Entschädigungszahlung zu gering ist. Kann mir die Ombudsstelle einen höheren Betrag zusprechen?

Die Ombudsstelle kann keinen Betrag zusprechen, der den Beträgen aus der zwischen Volkswagen und dem vzbv getroffenen Vereinbarung übersteigt. Die genauen Werte finden Sie in der Tabelle mit den Einmalzahlungen. Sollte Volkswagen Ihnen ein Betrag zuerkennen wollen, der unterhalb denen aus der Tabelle ist, kann die Ombudsstelle dies korrigieren. Darüber hinaus hat die Ombudsstelle hinsichtlich der Höhe der Einmalzahlung keinen Spielraum. In diesem Fall bleibt für Sie nur der Weg der Individualklage. Hierfür sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.

Fragen zur Klagerücknahme

Was kann ich unternehmen, wenn ich keinen Vergleich mit Volkswagen geschlossen habe?

Wer keinen Vergleich mit Volkswagen geschlossen hat, kann unter Umständen individuell Ansprüche gegen VW geltend machen. Denn die Musterfeststellungklage kann die Verjährung von Ansprüchen hemmen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich wirksam zum Klageregister angemeldet haben und den Ansprüchen derselbe Lebenssachverhalt zugrunde liegt, wie den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Anwaltskanzlei beraten.

Wie lange habe ich Zeit, um individuell gegen Volkswagen vorzugehen?

Die Erhebung der Musterfeststellungsklage soll die Verjährung für diejenigen Verbraucher hemmen, deren Ansprüche wirksam angemeldet und im Klageregister eingetragen wurden. Nach § 204 Abs. 2 BGB ist die Verjährung noch für sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens gehemmt. In diesem Fall ist die Verjährung bis zum 30.10.2020 gehemmt. Sollten Sie einen Anspruch gegen VW geltend machen wollen, sollten Sie das zur Sicherheit bis zu diesem Zeitpunkt erledigten.

Fehlender Widerspruch gegen Abbuchung ist keine Willenserklärung

LG Limburg, Urteil vom 11.10.2023, 5 O 8/23

Die Unterlassung eines Widerspruchs gegen eine Abbuchung stellt keine Willenserklärung dar. Die unrichtige Behauptung in einem Schreiben, es sei ein Vertrag geschlossen worden, stellt eine unwahre Angabe dar.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Urteil gegen Wertfaktor Immobilien GmbH

Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.10.2024, Az. 416 HKO 49/23

Bei einem Teilverkauf von Immobilien verbleibt die Entscheidungshoheit über Umbaumaßnahmen nicht beim Verkäufer, der nach dem Verkauf nur noch ein Nießbrauchrecht hat. Es ist irreführend in eine beispielhaft aufgeführte Gesamtbilanz, das für das Nießbrauchrecht zu leistende Nutzungsentgelt, nicht in Abzug zu bringen.
Rosa Sparschwein neben mehreren Reihen Geldmuenzen

Weltspartag: Wenn Banken um die Gunst der Kleinsten werben

Einmal im Jahr stehen Kinder bei den Banken und Geldinstituten besonders im Fokus: mit bunten Luftballons und kleinen Geschenken lockt der Weltspartag. Das Ziel: Neue Kundschaft gewinnen.
Schmuckbild: Älteres Ehepaar, die auf Dokumente schauen

Gut informieren - gut vorsorgen

Verbraucherzentralen bieten im Rahmen der „Fokuswoche Vorsorge“ bundesweit an fünf Tagen 25 kostenlose Online-Vorträge an