- Worum geht es in dem Verfahren?
Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Märkisch-Oderland ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse ihnen dazu Verträge namens „S-Prämiensparen flexibel" an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.
Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Märkisch-Oderland, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Brandenburg festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Märkisch-Oderland Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zu zusteht.
- Wie konnte es zu der fehlerhaften Berechnung kommen?
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, mit der sie den Zins nach eigenem Ermessen anpassen konnte. Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln bereits für unzulässig erklärt. Deswegen müssen die Zinsen nach anderen Maßstäben neu berechnet werden. Die Sparkasse kommt dieser Forderung bisher aber nicht nach.
- Um wieviel Geld geht es bei der Zinsnachzahlung?
Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.
- Welche Ziele verfolgt die Klage?
Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss.
Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.
- Kann auch ich von der Klage profitieren?
Die Klage ist für denjenigen interessant, die
- bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben und
bei denen die Sparkasse eine der folgenden Klauseln verwendet hat:
„Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“
„Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“
Das Klageregister ist seit dem 18. Januar 2023 geschlossen. Sie können sich nicht mehr zu der Klage anmelden.
- Wie kann ich mich über den Fortgang des Verfahrens informieren?
Hinweise und Entscheidungen des Gerichts werden im Klageregister veröffentlicht. Alle Mitteilungen können Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz einsehen. Um keinen Termin zu verpassen, können Sie unseren News-Alert abonnieren.
Sachstand und Termine
- Kann ich mich noch für die Klage anmelden?
Sie können an dieser Musterfeststellungsklage nicht mehr teilnehmen. Anmeldungen waren bis zum 17. Januar 2023 möglich.
- Was hat das Gericht entschieden?
Das Gericht hat in bestätigt, dass die Zinsberechnung der Sparkasse falsch war. In seinem Urteil vom 26. März 2025 hat das Gericht der Sparkasse Vorgaben gemacht, wie sie die Zinsen neu zu berechnen hat. Die zu erwartenden Erstattungen fallen mit dieser Methode geringer aus als nach der, welche der vzbv gefordert hatte. Mehr zum Urteil erfahren Sie in unserer News.
- Was muss ich jetzt unternehmen?
Verbraucher:innen die sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, müssen nichts unternehmen. Über Neuigkeiten und Termine informiert unser News-Alert.
- Wie geht das Verfahren jetzt weiter?
Der vzbv legt gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Dieser wird den Fall erneut rechtlich prüfen. Der vzbv will damit höhere Nachzahlungen für Verbraucher:innen erreichen. Bis zur endgültigen Entscheidung ist das Urteil nicht rechtskräftig.
- Was ist die richtige Berechnungsmethode für die Prämiensparverträge?
Es ist weiterhin strittig, welche Berechnungsmethode anzuwenden ist.
Nach Auffassung des Brandenburgischen OLG soll die Zinsanpassung auf Grundlage von Renditen erfolgen, die nach der Svensson-Methode für endfälligen Bundesanleihen mit siebenjähriger Restlaufzeit (Zeitreihe WZ 9820) ermittelt werden. Tatsächlich waren die Verträge auf eine deutlich längere Laufzeit angelegt, denn sie versprachen steigende Prämien über bis zu 15 Jahre.
Am 9. Juli 2024 hatte der BGH in zwei anderen Musterfeststellungsklagen eine andere Methode zur Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen mit der Zeitreihe WU 9554 bestätigt. Diese Zeitreihe stellt auf eine Laufzeit von 8 bis 15 Jahren ab. Der BGH hatte zwar erklärt, dass auch andere Berechnungsmethoden angemessen sein können. Die konkrete Wahl des Brandenburgischen OLG hält der vzbv allerdings nicht für passend. Er lässt sie durch den BGH prüfen.
- Wann ist mit einem endgültigen Urteil zu rechnen?
Der BGH wird die Revision verhandeln. Er kann selbst urteilen oder das Verfahren zum OLG zurückverweisen. Mit einer endgültigen Entscheidung ist voraussichtlich erst in 2026 zu rechnen.
Teilnahme am Verfahren
- Kann ich mich der Klage noch anschließen?
Zu dieser Musterfeststellungsklage ist keine Anmeldung möglich. Das Register ist seit dem 18.01.2023 für neue Anmeldungen geschlossen.
- Kann ich mich noch von der Klage wieder abmelden?
Sie können sich nicht mehr von der Klage abmelden.
- Worauf muss ich als Teilnehmer:in während des Verfahrens achten?
Wenn Sie im Klageregister eingetragen sind, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Bitte lassen Sie sich hierzu individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.
Ergebnisse der Musterfeststellungsklage
- Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?
Wenn Sie sich wirksam für die Musterfeststellungsklage angemeldet haben, können Sie sich gegenüber der Sparkasse Märkisch-Oderland auf das Urteil des Gerichts beziehen und eine Zinsnachzahlung nach den getroffenen Feststellungen fordern.
Der vzbv geht davon aus, dass die Sparkasse die Verbraucherforderungen im Falle einer Verurteilung begleicht. Aus Rücksicht auf ihr öffentliches Ansehen und zur Vermeidung weiterer Klagen sollte sie das tun.
Ein positives Urteil führt dennoch nicht direkt zu einem Zahlungsanspruch gegen die Sparkasse. Sollte sich die Sparkasse also auch nach einem Urteil gegen sie uneinsichtig zeigen, kann das bedeuten, dass Sie ein zweites Verfahren führen müssen.
- Welche Vorteile habe ich, wenn ich an der Klage teilnehme?
Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden alle deutschen Gerichte, die in einem möglichen Anschlussverfahren Ihre Ansprüche entscheiden müssten.
Die Musterfeststellungsklage entlastet Sie von einem Großteil des Gerichtsverfahrens, von dem damit verbundenen Aufwand und den Kostenrisiken. Nach einer erfolgreichen Musterfeststellungsklage haben Sie es wesentlich einfacher, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Die Musterfeststellungsklage kann außerdem verhindern, dass Ihre Ansprüche verjähren. Durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage wird die Verjährung der Ansprüche gehemmt, ohne dass Sie selbst verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen müssen.
- Was für Nachteile hat eine Teilnahme für mich?
Es ist möglich, dass das Gericht die Musterfeststellungsklage nicht im Sinne der Verbraucher:innen entscheidet. Ein solches Urteil bindet diejenigen, die sich ins Klageregister eingetragen und damit der Klage angeschlossen haben.
- Wie viel Zeit habe ich, um nach einem positiven Urteil selbst zu klagen?
Nachdem das positive Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens Zeit.
Der vzbv informiert über Termine und Fristen rechtzeitig. Bitte tragen Sie sich dafür in unseren News Alert ein.