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Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Stand:
Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er hat eine Sammelklage eingereicht, damit betroffene Verbraucher:innen ihr Geld zurückerhalten.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

 

So profitieren Sie von der Klage gegen ExtraEnergie:

  1. Prüfen Sie mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, ob Sie bei der Klage gegen ExtraEnergie mitmachen können.
  2. Abonnieren Sie den News-Alert zur Klage, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
  3. Tragen Sie sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister ein.
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Klage-Check: Kann ich bei der Klage mitmachen?

News-Alert zur Klage abonnieren

Ins Klageregister eintragen

Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Im Erfolgsfall erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. 

» Anmeldeformular beim BfJ

Hinweis: Für eine wirksame Anmeldung zum Klageregister müssen Sie vollständige Angaben zu Ihrem Anspruch machen. Beachten Sie dafür unsere Ausfüllhinweise und Mustertexte.

Termine

  • Freitag, 1. Dezember 2023
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm gegen ExtraEnergie ein.
  • Montag, 26. Februar 2024
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) öffnet das Klageregister. Betroffene können sich beim BFJ für die Klage anmelden.
  • offener Zeitpunkt
    Mündliche Verhandlung
    Beim Oberlandesgericht findet die mündliche Verhandlung statt. Meist genügt ein Termin. Das Gericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • offener Zeitpunkt
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher:innen noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht startet Umsetzungsverfahren
    Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht die Umsetzung des Verfahrens. Verbraucher:innen bekommen ihr Geld zurück, ohne selbst klagen zu müssen.


Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dem Verfahren?

Die ExtraEnergie GmbH ist ein Energieversorger. Im Sommer 2022 kündigte sie ihren Kund:innen mit, die Preise für Gas und Strom zum 1. September 2022 drastisch zu erhöhen. Dies geschah sogar gegenüber Kund:innen, die eine Preisgarantie vereinbart hatten. Nach Ansicht des vzbv sind die Preiserhöhungen unzulässig. Das gilt für Verbraucher:innen mit und ohne Preisgarantie gleichermaßen.

Um wie viel Geld geht es?

Soweit wir wissen, hat der Anbieter die Preise uneinheitlich erhöht. Der Arbeitspreis hat sich nicht selten verdreifacht. Das kann zu mehreren hundert Euro Mehrkosten monatlich führen.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Mit der Sammelklage fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ExtraEnergie auf, die überhöhten Beträge an die Betroffenen zurückzuzahlen – plus Zinsen. Auch für all diejenigen Kund:innen, die die Rechnung von ExtraEnergie nicht bezahlt haben, soll das Gericht feststellen, dass die Preiserhöhungen unzulässig sind.

Außerdem hat ExtraEnergie zum Teil behauptet, Kund:innen hätten einer Preiserhöhung zugestimmt, als sie eine Erklärung zur Abschlagsanpassung abgegeben haben. Auch dagegen wendet sich der vzbv in seiner  Klage.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Strom- und Gaskund:innen der ExtraEnergie GmbH, die eine Preiserhöhung zum 1. September 2022 erhalten haben. ExtraEnergie vertreibt seine Angebote unter verschiedenen Bezeichnungen wie etwa

  • extraenergie
  • extrastrom
  • extragas
  • prioenergie
  • prioStrom
  • Priogas
  • HitEnergie
  • HitStrom
  • HitGas

Nach unserer Kenntnis waren die Erhöhungen nicht auf bestimmte Tarife oder Marken beschränkt.

Das Unternehmen behauptet, ich hätte der Preiserhöhung zugestimmt. Kann ich teilnehmen?

Wenn Sie der Preiserhöhung wirksam zugestimmt hätten, könnten Sie sich an der Klage nicht mehr beteiligen. Das dürfte nur sehr selten der Fall gewesen sein. ExtraEnergie hat sich gegenüber Verbraucher:innen zum Beispiel darauf berufen, dass eine Zustimmung zur Abschlagsanpassung als Zustimmung zur Preiserhöhung zu bewerten sei. Das trifft nach unserer Auffassung nicht zu und wollen wir im Klageverfahren klären lassen.

Was hat es mit dem Urteil des OLG Düsseldorf auf sich?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ist bereits gerichtlich gegen die Preiserhöhungen von ExtraEnergie vorgegangen. Dieses Verfahren endete mit einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. Darin erklärte das Gericht, dass ExtraEnergie keinen Grund für die Preiserhöhung hat. Aus einem formellen Grund wurde ExtraEnergie aber nicht verurteilt. Das Unternehmen beruft sich auf dieses Urteil, obwohl darin steht, dass es unrechtmäßig gehandelt hat.


Aktuelle Meldung zur Klage

Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

ExtraEnergie: Verbraucher:innen können sich jetzt für Sammelklage anmelden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 1. Dezember 2023 eine Sammelklage gegen die ExtraEnergie GmbH beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Das Unternehmen hatte im Jahr 2022 massive Preiserhöhungen in Gas- und Stromverträgen erklärt. Für Betroffene ergeben sich daraus Mehrkosten von häufig mehreren hundert Euro. Nach der Rechtsauffassung des vzbv waren die Preiserhöhungen unzulässig. Betroffene können sich jetzt kostenlos für die Klage beim Bundesamt für Justiz anmelden.

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Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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