Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Infos in Leichter Sprache

Stand:
Wir klagen vor Gericht
Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Dann fordern wir die Firma auf, ihr Verhalten zu ändern.
Das nennt man auch: Abmahnung.
Verhält sich die Firma immer noch falsch?
Dann klagen wir bei Gericht.
Gesetzbuch
Off
Anwältin und Klient

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Hält sich eine Firma nicht an Gesetze?
Zum Beispiel:

  • Die Firma gibt falsche Infos über ihre Produkte.
  • Die Firma gibt nicht alle wichtigen Infos,
    zum Beispiel über den Preis. 
  • Die Firma gibt falsche Infos,
    wie man den Vertrag kündigen kann. 

Erst sagen wir der Firma, dass sie das nicht darf. 
Das ist die Abmahnbefugnis.
Aber vielleicht ändert die Firma nichts
Dann dürfen wir vor Gericht klagen. 
Das ist die Klagebefugnis

So arbeiten wir

  1. Wir bekommen Hinweise von Verbrauchern. Brief
  2. Wir prüfen die Hinweise. 
  3. Vielleicht merken wir:  
    Die Firma hält sich nicht an Gesetze. 
  4. Dann schreiben wir eine Abmahnung.
    In der Abmahnung steht: 
    Die Firma muss ihr Verhalten ändern.
    Sie muss aufhören, das Gesetz zu brechen. Zustimmung
  5. Dann gibt es 2 Möglichkeiten:
    Die Firma stimmt zu und erklärt,
    dass sie das Gesetz nicht mehr brechen wird. 
    Das nennt man: Unterlassungserklärung.
    Die Firma ändert also ihr Verhalten.
    Unsere Arbeit war erfolgreich.
    Oder: Absage
    Die Firma stimmt nicht zu. 
    Sie macht keine Unterlassungserklärung.
    Dann geht unsere Arbeit weiter:
  6. Wir klagen vor Gericht. 
  7. Ein Gericht macht ein Urteil über die Firma.Richterin
Gericht

So arbeiten wir schon seit Ende der 1960er Jahre.
Wir waren die erste Verbraucher-Zentrale, 
die bei Gericht geklagt hat. 
Wir sind damit immer noch erfolgreich. 
Wir machen für Verbraucher jedes Jahr 
etwa 250 neue Abmahnungen oder Klagen.

Menschen in Deutschland

Es gibt auch eine besondere Klage:
Vielleicht haben viele Verbraucher das gleiche Problem mit einer Firma.
Vielleicht wollen viele Verbraucher zusammen klagen. 
Dann dürfen wir so eine Klage für die Verbraucher machen. 
Das nennt man: Musterfeststellungsklage.
So eine Klage gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2018. 
Diese Klage hat für Verbraucher viele Vorteile:
Denn ein Verbraucher alleine 
hat es gegen eine Firma oft schwer.  
Aber viele Verbraucher zusammen sind stärker.


Text in Leichter Sprache: Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe Bremen. 
Personen aus verschiedenen Zielgruppen von Leichter Sprache haben den Text geprüft.

Zeichnungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hier gibt es Infos zu unseren Texten in Leichter Sprache.

Easy to read Logo

Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:
© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?