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Informationen für Mitglieder zu steuerbegünstigten Zuwendungen/Mitgliedsbeiträgen
  1. Zuwendungen werden nur zur Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes verwendet.
  2. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Stuttgart-Körperschaften, Steuernummer 99018 / 06485 vom 19.2.2024 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
  3. Die Mitgliedsbeiträge sind Zuwendungen im Sinne des § 10 des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1. Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen.
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Energiekosten im Griff – So sparen Sie clever Heizkosten

Wenn die Temperaturen in den kalten Monaten ins Minus rutschen, läuft bei vielen die Heizung auf Hochtouren. Eine Herausforderung ist es dabei, steigende Heizkosten im Blick zu behalten. Doch es gibt zahlreiche einfache und effektive Maßnahmen, um Heizkosten zu senken, ohne auf Wärme und Komfort verzichten zu müssen.
Schmuckbild

Täuschende Regionalität bei Lebensmitteln

Verbraucherschutz auf Grüner Woche: für mehr Transparenz bei Herkunftsangaben
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
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