Weniger zahlen mit Hilfen vom Amt
Bekommen Sie Hilfen vom Amt, zum Beispiel:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung
- Bafög
Dann kostet die Beratung weniger.
Wir nennen das: Sozialpreis.
Der Sozialpreis ist die Hälfte vom normalen Preis
für die Rechtsberatung Standard.
Man zahlt dann nur 12,50 Euro statt 25 Euro
oder nur 16,50 Euro statt 33 Euro.
Der Sozialpreis ist auch für andere Beratungen möglich.
Bitte fragen Sie uns für mehr Infos.
Wollen Sie den Sozialpreis zahlen?
Dann müssen Sie vor der Beratung beweisen:
Ich bekomme Hilfen vom Amt.
Bringen Sie zum Beispiel den Brief vom Jobcenter mit.