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Digitaler Euro

Stand:
Die Einführung eines digitalen Euro wird von der europäischen Zentralbank und den Länder-Zentralbanken geplant und noch bis Ende 2023 geprüft.
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Ende Juni 2023 hat die europäische Kommission mit einem Legislativvorschlag ein Gesetzgebungsverfahren begonnen. Vieles spricht also für die Einführung einer offiziellen digitalen Währung (oder eines digitalen Pendants). Damit Verbraucher:innen vor Missbrauch geschützt sind und von den Vorteilen profitieren, sind ein paar Punkte bei der Einführung zu beachten.

Gesetzliches Zahlungsmittel in vielen Ländern der EU ist der Bargeld-Euro: Mit ihm können im jeweiligen Währungsgebiet Geldgeschäfte getätigt werden. Bargeld hat einige Vorteile gegenüber den heute gängigen online Bezahlmethoden der Banken und anderer Zahlungsdiensteanbieter: Die Nutzung ist anonym möglich, Nutzer:innen hinterlassen bei der Barzahlung (in der Regel) keine Daten und sind damit vor Ausspähung geschützt. Bargeld funktioniert auch ohne Strom, IT-Systeme und ist unabhängig von kommerziellen Anbietern nutzbar. Aber: Eine Teilnahme am Onlinehandel ist mit Bargeld zurzeit nicht oder nur eingeschränkt oder im Fall der Zahlung per Nachnahme mit hohen Zusatzkosten möglich. Daher greifen Nutzer:innen häufig auf Angebote von Unternehmen zurück, die digitale Zahlungen als Dienstleistung anbieten. Nicht zuletzt deswegen ist die Einführung eines digitalen Euros eine große Chance, digitale Teilhabe auch für Minderjährige und Verbraucher: innen, die kommerzielle online Bezahlmethoden ablehnen, zu ermöglichen. Angesichts dramatisch steigender Betrugsfälle im Zahlungsverkehr ist der digitale Euro auch eine Chance für sicheres Bezahlen im Internet.

Jedes digitale Zahlungsmittel ist aber grundsätzlich mit Risiken für Nutzer:innen verbunden: Durch die entstehenden Daten kann der digitale Zahlungsverkehr personenbezogen erfasst, gespeichert und ausgewertet werden. Informationen darüber, wer bei welcher Gelegenheit zu welchem Zweck wen bezahlt hat, sind verfügbar. Persönliche Präferenzen, Beziehungen und auch Informationen zur finanziellen Situation werden sichtbar und können von Dritten, also beispielsweise Unternehmen oder auch staatlichen Einrichtungen, genutzt werden. Dies ist bei heutigen privaten Zahlungsdiensten bereits der Fall: In seinen etwa zwölf A4-Seiten Datenschutzbestimmungen (neben 84 A4-Seiten AGB) beschreibt beispielsweise Paypal u. a. die Verwendung abgeleiteter Daten wie Verhaltensmuster und persönliche Vorlieben seiner Nutzer.

Die Vorteile des Bargelds müssen auch im digitalen Euro abgebildet werden, dazu müssen insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Es gilt eine Annahmepflicht für alle Anbieter
  • Freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital
  • Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
    • Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
    • Kein Blankoscheck für „smart contracts“: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!

Wie funktioniert der digitale Euro?

Der digitale Euro ist letztlich so etwas wie eine digitale Geldbörse. Genau wie in einem Portemonnaie befindet sich darin digitales Geld. Wie genau der digitale Euro bei einer Einführung umgesetzt wird und genutzt werden kann, ist noch offen. Möglich wäre eine hardwarebasierte Umsetzung, beispielsweise wie bei der Geldkarte; das digitale Geld befindet sich dann auf einem Chip oder einem Magnetstreifen. Außerdem: Eine softwarebasierte Lösung (digitale Geldbörse), mit der das digitale Geld auf dem Computer oder Handy beim Nutzer verschlüsselt gespeichert wird und zur digitalen Zahlung auch offline verwendet werden kann.

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