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Klage gegen Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L.

Die Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L. hat vorvertraglich nicht über das Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger bei einem Vertrag, der außerhalb der Geschäftsräume geschlossen wurde, informiert / Urteil ergangen (nicht rechtskräftig).
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
29 U 2030/24 e
Zuständiges Gericht
OLG München
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Ernestine Partnervermittlung GmbH i.L.
Grubachweg 17a
88131 Lindau
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit einer entgeltpflichtigen Partnervermittlung nicht die nach dem Gesetz zwingend zu leistenden Pflichtinformationen erteilt und darüber hinaus in rechtswidriger Weise im Falle eines Verbraucherwiderrufs die geleistete Vergütung im Anschluss an die rechtswidrige Information über Folgen eines Widerrufs nicht erstattet.

Durch das Landgericht Kempten ist ein teilweise klageabweisendes Urteil ergangen. Hiergegen hat sowohl die Verbraucherzentrale als auch das Unternehmen Berufung eingelegt