Kostenloses Online-Seminar "Sparen für den Nachwuchs“ am 21. Oktober um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Urteil gegen Seitenbacher rechtskräftig

Stand:
Landgericht Mosbach, Urteil vom 01. Dezember 2022, Az. 4 O 13/22 KfH

Die Werbung für beschichtetes Backpapier mit dem Hinweis, dieses sei kompostierbar, ist irreführend.
Off

Seitenbacher hatte im Jahr 2022 für Backpapier mit dem Hinweis geworben, dieses sei kompostierbar und biologisch abbaubar. Zur weiteren Betonung der Kompostierbarkeit hat die Beklagte auf der Verpackung Zertifikate einer Zertifizierungs- und Überwachungsorganisation aufgedruckt. Auf Nachfrage wurde der Verbraucherzentrale von der Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR mitgeteilt, dass das Backpapier jedenfalls nicht in die Biotonne eingelegt werden dürfte. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest,  dass die Angaben der Beklagten zur Kompostierbarkeit des Backpapiers unrichtig und zur Täuschung der Verbraucher geeignet sind. Auf der Verpackung ist das Siegel „OK Compost“ aufgedruckt. Daraus ergibt sich für die angesprochenen Verbraucher die Schlussfolgerung, dass das Produkt in kommunale Kompostieranlagen eingebracht und dort entsorgt werden kann. Da jedoch nicht alle Kompostieranlagen ausgestattet sind, um Backpapier zu kompostieren, ist die pauschale Werbung mit der Kompostierbarkeit irreführend.

Gegen diese Entscheidung hat Seitenbacher Berufung eingelegt.

Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 09.10.2024 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hat Seitenbacher seine Berufung zurückgenommen, so dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes Mosbach nun rechtskräftig ist.


Zum Volltext der Entscheidungen

Urteil des LG Mosbach vom 01.12.2022 (Az. 4 O 13/22 KfH)

Wärmepumpe an moderner Hauswand

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – was gilt für Wärmepumpen, Wallboxen und Co.?

In Deutschland sollen fossile Heizungen und Kraftfahrzeuge durch elektrische Systeme ersetzt werden. Damit die Niederspannungsnetze nicht überlasten, werden Wärmepumpen und Wallboxen, also private Kfz-Ladestationen, zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. In unseren Online-Seminaren wollen viele Verbraucher:innen wissen, was das für ihren Alltag konkret bedeutet. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt die wichtigsten Fragen.

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Junger Mann sitzt mit Laptop auf dem Sofa

Dein Mindset füllt meinen Geldbeutel

Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Anbietern von Coaching-Programmen
Hausfront mit mehreren Balkonen mit Steckersolarmodulen

Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht?

Für Balkonkraftwerke gelten zahlreiche Vorgaben, die politisch oder technisch definiert sind. Was ist heute erlaubt und was nicht? Verschaffen Sie sich einen Überblick über Änderungen und Vereinfachungen.
Zeichnung mit einer Füchsin, Hasen, bunten Eiern, einer brütenden Henne und einer Eule im Wald.

Datenschutz: Smartphone-Schnitzeljagd zu Ostern

Nutzen Sie unser Selbstlernangebot für Jugendliche ab 16 Jahren interaktiv Wissen rund um sichere Passwörter zu vermitteln. Die digitale Rallye eignet sich in der Osterzeit für den Schulunterricht oder als Hausaufgabe.