Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Werbliche Garantieankündigung ist einzuhalten

Stand:
Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 16.09.2019, Az. 3-08 O 86/19

Verfahren gegen Samsung Electronics GmbH

Landgericht Frankfurt am Main, Anerkenntnisurteil vom 16.09.2019, Az. 3-08 O 86/19

Das Urteil ist rechtskräftig

Solange ein Unternehmen auf seiner Website  mit einer  5-Jahres-Garantie für den Kauf für Unterhaltungselektronik wirbt, muss es diese auch gewähren und  kann sich nicht darauf berufen, dass eine zeitlich begrenzte Aktion bereits abgelaufen ist.

Off

Die Samsung Electronics GmbH hat vor dem Landgericht Frankfurt am Main ein Anerkenntnisurteil in einem Verfahren abgegeben, das von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg angestrengt worden war.

Gegenstand des Verfahrens war die werbliche Ankündigung einer 5 Jahres Garantie für Geräte der Unterhaltungselektronik auf der Internetseite des Unternehmens.

Ein Verbraucher wünschte nach Abschluss eines Kaufvertrages eine schriftliche Bestätigung der auf der Webseite angekündigten Garantiezusage. Diese Bestätigung wurde dem Verbraucher jedoch mit der Begründung verweigert, die Garantieankündigung sei im Rahmen einer zeitlich begrenzten Aktion angekündigt worden und dieser Zeitraum wäre bereits vor Abschluss des Kaufvertrages abgelaufen gewesen. Die Webseite und damit auch die Ankündigungen auf der Webseite würden von der Beklagten „ohne jede Gewährleistung“ zur Verfügung gestellt.

Eine Garantie ist jedoch ein Beschaffenheitsmerkmal einer Ware (siehe auch BGH Urteil vom 15.06.2016 Az. VIII ZR 134/15). Ein Unternehmer kann die in der Werbung und auch auf der Webseite herausgestellten Eigenschaften der Ware und Garantiezusagen nicht mit dem Hinweis, dass eine Haftung für den werblichen Internetauftritt nicht übernommen werden könnte, leugnen oder zurücknehmen.

Durch Zurückweisung des berechtigten Anspruches des Verbrauchers auf Bestätigung der Garantie wird dieser über seine Rechte irregeführt, § 5 abs. 1 Satz 2 Nr. 7 UWG.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 16.09.2019 (3-08 O 86/19)

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?