Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Fehlende Hinweise bei Werbung zu dauerhafter Haarentfernung, Verstoß gegen Unterlassungsvertrag

Stand:
LG Darmstadt, Urteil vom 9. November 2023 (Az. 14 O 67/22)
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

„Schluss mit rupfen, zupfen, wachsen und rasieren dank der dauerhaften Haarentfernung mit Licht*“ – Oberlandesgericht bestätigt Verurteilung zur Unterlassung irreführender Werbung

Nach Verurteilung des Anbieters „hairfree GmbH“ durch das Landgericht Darmstadt am 09. November 2023 (Az. 14 O 67/22) wurde nunmehr die Berufung der Beklagten gegen das Urteil zurückgewiesen.

Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nahm die hairfree GmbH wegen Verstoßes gegen eine im Jahr 2009 abgegebene Unterlassungserklärung und wegen unlauterer Werbung auf Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie auf Unterlassung, in Anspruch. Die Beklagte hatte auf ihrer Website an verschiedenen Stellen für eine „dauerhafte Haarentfernung“ geworben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass ein Erfolg nicht garantiert werden konnte.

Die Beklagte wurde verurteilt, es zu unterlassen, auf ihrer Website mit einer „dauerhaften Haarentfernung“ zu werben, ohne gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass eine Erfolgsgarantie auch bei fachgerechter Durchführung nicht gegeben ist. Darüber hinaus wurde die Beklagte aufgrund eines Verstoßes gegen einen Unterlassungsvertrag aus dem Jahr 2009 verurteilt, eine Vertragsstrafe zu zahlen. 

Das Landgericht sah in der Werbung eine unzulässige geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs. 1, 2 Nr. 12 UWG. Die Werbung sei hinsichtlich des Begriffs „dauerhaft“ irreführend und hierdurch geeignet, Verbraucher:innen zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die andernfalls nicht getroffen worden wäre. 

 

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigte die Verurteilung des Anbieters und wies die Berufung am 21. März 2025 (Az. 6 U 189/23) zurück. Das OLG stützte den Unterlassungsanspruch  bereits auf den zwischen der Klägerin und der Beklagten im Jahr 2009 geschlossenen Unterlassungsvertrag, welcher jedenfalls durch konkludente Annahme zustande kam.  Das OLG führte ergänzend aus, dass ein Sternchenhinweis in der gebotenen räumlichen Nähe zur prominent hervorgehobenen Werbung zu platzieren ist. Sternchen die nur durch aktives Herunterscrollen, Betätigen eines Link-Hinweises am unteren Seitenrand und nachfolgende Lektüre des “Hinweis*" zur Kenntnis genommen werden können, genügen nicht.

Dabei bestätigte das Oberlandesgericht auch die Verurteilung zur Vertragsstrafe sowie deren Höhe.


Zum Volltext der Entscheidungen:

LG Darmstadt, Urteil vom 09.11.2023 (Az. 14 O 67/22)

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.03.2025 (Az. 6 U 189/23), nicht rechtskräftig

Mann fängt Bildausschnitt mit Fingern ein

Sonnenenergie clever nutzen

Am 3. Mai feiert die Welt den Tag der Sonne – und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg lädt ein, die Möglichkeiten der Solarenergie aus erster Hand zu erfahren. Ob Photovoltaikanlagen, Stromspeicher oder Stecker-Solargeräte – mit einer unabhängigen Beratung können Verbraucher ihre persönliche Energiewende starten.
Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.