Kostenloses Online-Seminar "Immobilienfinanzierung" am 6. Februar um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Beitragserstattung bei coronabedingter Schließung des Fitnessstudios

Stand:
Landgericht Würzburg, Urteil vom 20.07.2022, 1 HK O 2034/21

Ein Fitnessstudiobetreiber darf nicht die bereits bezahlten Beiträge als Gutschein oder Verzehrguthaben verbuchen, ohne den Kunden zugleich darüber zu informieren, dass dieser auch ein Recht auf Rückerstattung hat.
Off

Das Landgericht Würzburg hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale entschieden, dass ein Fitnessstudio, das pandemiebedingt das Studio schließen musste, den Kunden umfassend zu informieren hat, dass dieser außer der Möglichkeit die abgebuchten „Beiträge“ als Verzehrgutschein oder als künftige Trainingsmonate zu nutzen auch das Recht hat, sich die abgebuchten „Beiträge“ erstatten zu lassen.

Für eine informationsgeleitete Entscheidung hat der Studiobetreiber nach § 3, § 5 a Abs. 2 UWG darüber zu informieren, dass die „Gutscheinlösung“ nach Art. 240 § 5 EGBGB die Ausnahme ist und die Möglichkeit der vollständigen Erstattung der Beiträge das Recht des Kunden ist.
Der Bundesgerichtshof hatte in seiner Entscheidung vom 0405.2022 – XII ZR 64/21 klargestellt, dass es aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie den Betreibern von Fitnessstudios unmöglich war, den Kunden die vertragsgemäße Nutzung des Studios zu ermöglichen. Die Erbringung ihrer Leistung war damit den Betreibern der Studios während der behördlich angeordneten Schließzeit unmöglich, § 275 Abs. 1 BGB. Zugleich verloren die Betreiber damit aber auch ihren Anspruch auf die Gegenleistung, § 326 Abs. 1 BGB.

Demzufolge stand dem Kunden die bereits abgebuchten Beiträge umfänglich zu und über diesen Umstand war er von dem Betreiber in Kenntnis zu setzen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil Landgericht Würzburg vom 20.7.2022 (Az. 1 HK O 2034/21)

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Geschäft mit dem Notfall Rechnung BW

Wenn es schnell gehen muss: Unsere Tipps gegen unseriöse Notdienste

Unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nutzen jedoch Notlagen und die Hilflosigkeit ihrer Kundschaft aus. In Kooperation mit der Polizei Baden-Württemberg zeigen wir Ihnen, wie Sie sich gegen Abzocker wehren und wo Sie Hilfe bekommen.
Algen auf einem Teller

Algen - Jodquelle mit Risiko

Marktcheck zeigt Mängel bei der Kennzeichnung von Algenprodukten. Verbraucherzentralen fordern klare Regelungen.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Ordner mit vielen Unterlagen

Versicherer insolvent? Diese Möglichkeiten haben Sie!

Gegen die Element Insurance AG wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Die Verbraucherzentrale erklärt, was Versicherte jetzt tun können.