Kostenloses Online-Seminar "Jetzt geht es dem Haus ans reingemachte! – Richtig energetisch sanieren“ am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Reiseveranstalter muss über Rückerstattung informieren

Stand:
LG Mannheim, Anerkenntnisurteil vom 14.04.2021, Az. 23 O 3/21

Reiseveranstalter darf Verbraucher bei coronabedingter Stornierung von gebuchter Pauschalreise nicht irreführend über dessen Rechte informieren oder Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises ignorieren.

Landgericht Mannheim, Anerkenntnisurteil vom 14.04.2021, Az. 23 O 3/21

Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat das Landgericht Mannheim einem Reiseveranstalter, der einen mit einem Verbraucher geschlossenen Pauschalreisevertrag coronabedingt stornierte, untersagt, den Verbraucher nur auf Alternativtermine für die Reise zu verweisen, ohne zugleich darüber zu informieren, dass dieser auch die Rückerstattung des gesamten Reisepreises beanspruchen kann. Macht der Verbraucher die Erstattung des Reisepreises geltend, ist das Unternehmen verpflichtet den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Off

Der Verbraucher hatte bei dem Reiseveranstalter eine Pauschalreise in das Piemont (Italien) gebucht. Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie wurde dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt, dass man den Reisezeitpunkt verlegen werde und, sollte man sich auf keinen vorgeschlagenen Alternativtermin einigen, der Verbraucher die finanziellen Konsequenzen zu tragen hätte. Eine solche vom Reiseveranstalter mitgeteilte Verlegung ist, auch wenn der Reiseveranstalter dies ausdrücklich ausschließt, als eine Stornierung anzusehen.

Der Verbraucher hätte über sein Recht, die Erstattung des kompletten Reisepreises beanspruchen zu können, informiert werden müssen. Da der Reiseveranstalter den Verbraucher nicht vollständig über die ihm zustehenden Rechte informierte, liegt ein Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs. 1 S.2 Nr. 7, 5a Abs. 2 UWG vor. Nachdem der Verbraucher seinen Rückerstattungsanspruch des Pauschalreisepreises geltend gemacht hatte, leistete das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen keine Rückerstattung. Nach der in § 651h Abs. 5 BGB festgelegten Frist hat die Erstattung nach Geltendmachung jedoch innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Die Verbraucherzentrale verklagte den Reiseanbieter auch wegen dieses Verstoßes gegen § 651 h BGB i.V.m. § 3 a UWG. Das Landgericht Mannheim gab der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Recht. Verbraucher:innen müssen vollumfänglich über die bestehenden Rechte bei einer vom Anbieter ausgeübten Stornierung informiert werden. Eine Information zu Alternativtermine ist unzureichend. Darüber hinaus muss der Reiseveranstalter, wenn ein Verbraucher den Reisepreis zurückfordert, diesen innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil Landgericht Mannheim vom 14.04.2021 (Az. 23 O 3/21)

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Schmuckbild

Viel Ärger nach dem Probetraining

Ein Jugendlicher wollte nur ein Probetraining im Fitnessstudio machen – schloss dabei aber unwissentlich einen Zweijahresvertrag ab. Weil er minderjährig ist, hätte ein Elternteil unterschreiben müssen. Stattdessen unterschrieb sein volljähriger Freund. Der Vertrag ist deshalb ungültig – trotzdem fordert das Studio Geld.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.