Kostenloses Online-Seminar "Berufsunfähigkeitsversicherung“ am 10. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Reiseveranstalter muss über Rückerstattung informieren

Stand:
LG Mannheim, Anerkenntnisurteil vom 14.04.2021, Az. 23 O 3/21

Reiseveranstalter darf Verbraucher bei coronabedingter Stornierung von gebuchter Pauschalreise nicht irreführend über dessen Rechte informieren oder Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises ignorieren.

Landgericht Mannheim, Anerkenntnisurteil vom 14.04.2021, Az. 23 O 3/21

Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. hat das Landgericht Mannheim einem Reiseveranstalter, der einen mit einem Verbraucher geschlossenen Pauschalreisevertrag coronabedingt stornierte, untersagt, den Verbraucher nur auf Alternativtermine für die Reise zu verweisen, ohne zugleich darüber zu informieren, dass dieser auch die Rückerstattung des gesamten Reisepreises beanspruchen kann. Macht der Verbraucher die Erstattung des Reisepreises geltend, ist das Unternehmen verpflichtet den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen zu erstatten.

Off

Der Verbraucher hatte bei dem Reiseveranstalter eine Pauschalreise in das Piemont (Italien) gebucht. Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie wurde dem Verbraucher schriftlich mitgeteilt, dass man den Reisezeitpunkt verlegen werde und, sollte man sich auf keinen vorgeschlagenen Alternativtermin einigen, der Verbraucher die finanziellen Konsequenzen zu tragen hätte. Eine solche vom Reiseveranstalter mitgeteilte Verlegung ist, auch wenn der Reiseveranstalter dies ausdrücklich ausschließt, als eine Stornierung anzusehen.

Der Verbraucher hätte über sein Recht, die Erstattung des kompletten Reisepreises beanspruchen zu können, informiert werden müssen. Da der Reiseveranstalter den Verbraucher nicht vollständig über die ihm zustehenden Rechte informierte, liegt ein Verstoß gegen §§ 3, 5 Abs. 1 S.2 Nr. 7, 5a Abs. 2 UWG vor. Nachdem der Verbraucher seinen Rückerstattungsanspruch des Pauschalreisepreises geltend gemacht hatte, leistete das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen keine Rückerstattung. Nach der in § 651h Abs. 5 BGB festgelegten Frist hat die Erstattung nach Geltendmachung jedoch innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen.

Die Verbraucherzentrale verklagte den Reiseanbieter auch wegen dieses Verstoßes gegen § 651 h BGB i.V.m. § 3 a UWG. Das Landgericht Mannheim gab der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. Recht. Verbraucher:innen müssen vollumfänglich über die bestehenden Rechte bei einer vom Anbieter ausgeübten Stornierung informiert werden. Eine Information zu Alternativtermine ist unzureichend. Darüber hinaus muss der Reiseveranstalter, wenn ein Verbraucher den Reisepreis zurückfordert, diesen innerhalb von 14 Tagen erstatten.

Zum Volltext der Entscheidung:

Anerkenntnisurteil Landgericht Mannheim vom 14.04.2021 (Az. 23 O 3/21)

Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.
Nahaufnahme eines Smartphones, das in einer Hand gehalten wird und einen roten, absteigenden Graphen auf dem Bildschirm anzeigt. Im Hintergrund ist ein größerer Bildschirm mit einem ähnlichen Graphen zu sehen, der ebenfalls einen Abwärtstrend zeigt.

MSCI World im Minus – Was sollten Anleger:innen jetzt tun?

Der MSCI World Index hat im Februar und März an Wert verloren. Einige Anleger:innen sind verunsichert und fragen sich, ob sie ihre ETFs verkaufen oder die Schwankungen aussitzen sollten. Wir erklären die Hintergründe der Marktentwicklung und geben Handlungsempfehlungen.
Schmuckbild

Solarstrom für Wärmepumpen: Wie sinnvoll ist das?

Haushalte können unabhängiger vom Stromversorger werden und gleichzeitig zum Klimaschutz beitragen, indem sie Solarstrom für Wärmepumpen nutzen. Die Werbung verspricht sogar Autarkie mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und Batteriespeicher. Doch ist das tatsächlich möglich und sinnvoll? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klärt auf.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Kontoauszug

Musterfeststellungsklage gegen Berliner Sparkasse

Die Berliner Sparkasse hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse, welche beim Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2025 in die entscheidende Phase geht.