Kostenloses Online-Seminar "Jetzt geht es dem Haus ans reingemachte! – Richtig energetisch sanieren“ am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Reisewarnung

Stand:
Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20

Reiseveranstalter darf keine Stornopauschale verlangen bei Verbreitung des Corona-Virus-Sars-CoV-2 im Urlaubsland und einer deshalb hierfür vom Auswärtigen Amt ausgesprochenen Reisewarnung.

Landgericht Köln, Urteil vom 17.02.2021, Az. 84 0 150/20, Urteil ist rechtskräftig

DER Touristik Deutschland GmbH darf aufgrund einer von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg e.V. angestrengten Unterlassungsklage gegenüber Verbraucher:innen keine Stornopauschale für eine gebuchte Pauschalreise geltend machen, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung im Bestimmungsland das Corona-Virus Sars-CoV-2 verbreitet war, auch, wenn das Auswärtige Amt bislang nur eine befristete Reisewarnung für einen  Zeitraum bis 11 Tage vor dem geplanten Reiseantritt ausgesprochen hatte. 

Off

Die Verbraucher hatten im Januar 2020 eine Pauschalreise nach Ägypten für Mitte Mai 2020 gebucht. Sie stornierten die Reise bereits am 26.03.2020 als noch keine Reisewarnung für den konkreten Reisezeitraum und für das Zielland ausgesprochen war, mit dem Hinweis auf die aktuell bestehende Reisewarnung des Auswärtigen Amts und der Einstufung als Internationales Risikogebiet. Der Reiseveranstalter bestätigte die Stornierung noch am 26.03.2020 und verlangte eine Stornierungspauschale in Höhe von 20 % des Reisepreises. Das Gericht folgte der Ansicht der Verbraucherzentrale, dass die Forderung einer Stornokostenpauschale nicht beansprucht werden durfte, da die Verbraucherin nicht übereilt den Rücktritt erklärt hatte. Durch die Pandemie besteht für die Reisenden am Urlaubsort ein deutlich erhöhtes Ansteckungsrisiko. Dadurch wird eine Reise in einem derartigen Ausmaß negativ beeinträchtigt, dass in einem solchen Fall unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände nach § 651 h Abs. 3 S. 1 BGB vorliegen, so dass auch ohne die Indizwirkung einer Reisewarnung der Rücktritt ohne Zahlung einer Stornopauschale möglich ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Beschluss Landgericht Köln vom 17.2.2021 (Az. 84 0 150/20), rechtskräftig)

Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Schmuckbild

Viel Ärger nach dem Probetraining

Ein Jugendlicher wollte nur ein Probetraining im Fitnessstudio machen – schloss dabei aber unwissentlich einen Zweijahresvertrag ab. Weil er minderjährig ist, hätte ein Elternteil unterschreiben müssen. Stattdessen unterschrieb sein volljähriger Freund. Der Vertrag ist deshalb ungültig – trotzdem fordert das Studio Geld.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will nun auch in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.