Kostenloses Online-Seminar "Mobile und Online Payment" am 4. Juli um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Flug-Stornierung durch die Fluggesellschaft: Geld zurück nach 7 Tagen

Stand:
LG Karlsruhe, Versäumnisurteil vom 17.12.2021, Az. 14 O 57/21 KfH

Bei einer Stornierung eines Fluges durch die Fluggesellschaft besteht eine Rückerstattungspflicht, nach welcher innerhalb von sieben Tagen nach der Stornierung der Flugpreis an die Kunden zu erstatten ist.
Off

Das Landgericht Karlsruhe hat nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.  ein Versäumnisurteil gegen eine Fluggesellschaft erlassen, die trotz Aufforderung des Verbrauchers nicht den bereits geleisteten Flugpreis für einen stornierten Flug zurückerstattet hat.

Nach Art. 5 Abs. 1 lit a) VO (EG) 261/2004 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 lit a) VO(EG) 261/2004 hat der Verbraucher Anspruch auf Erstattung der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde. In dem zur Beschwerde gebrachten Fall hatten die Verbraucher Tickets für eine Flugreise gebucht und nach Mitteilung der Annullierung des Fluges wiederholt erfolglos um Rückerstattung des bereits geleisteten Flugpreises gebeten. Erst fünf Monate nach den Aufforderungen des Verbrauchers und einen Monat nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale reagierte die Airline und forderte zum Nachweis der Rückzahlungsansprüche dazu auf, ein Kundenbestätigungsformular, eine Kopie des Reisepasses mit Unterschrift, einen Adressnachweis beispielsweise durch Stromrechnung, und eine Kopie der Buchungsbestätigung mit Namen und/oder E-Mail Anschrift zu übersenden. Die Voraussetzung für den Zahlungsanspruch ist jedoch nicht die Übersendung der angeforderten Unterlagen. Der Erstattungsanspruch konnte aus den der Airline vorliegenden Unterlagen unschwer verifiziert werden. Ausweise und Buchungsbestätigung waren jedoch von den Verbrauchern ohne eine solche Verpflichtung bereits bei der ersten Geltendmachung des Rückerstattungsanspruches zur Verfügung gestellt worden. Die Beklagte hat sich in dem Verfahren nicht vertreten lassen, weshalb antragsgemäß Versäumnisurteil erging.

Zum Volltext der Entscheidung:

Versäumnisurteil Landgericht Karlsruhe vom 17.12.2021 (Az. 14 O 57/21 KfH)

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Solaranlage an einem Balkon

Für die Extraportion Strom: Stecker-PV-Anlagen mit Batteriespeicher

Um Stromkosten zu sparen, denken viele Mieter:innen über eine Stecker-PV-Anlage nach. Häufig wird der umweltfreundlich am Balkon oder auf der Terrasse erzeugte Strom aber nicht direkt komplett selbst genutzt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Verbraucherzentrale mahnt kostenpflichtigen Rundfunkbeitrag-Service ab

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht gegen den Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de vor. Verbraucher:innen werden hier für eine Mitteilung zum Rundfunkbeitrag zur Kasse gebeten, die beim offiziellen Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten kostenlos ist.

Wärmepumpe und Photovoltaik

Wie funktionieren Wärmepumpe und Photovoltaikanlage zusammen?