Aldi hat in seiner Filiale in der Schiffstraße in Freiburg ein große Obst- und Gemüseabteilung und Ende Januar badisches Obst aus der Region angeboten. Unter anderem die Birnen, die, wie sich aus den Verpackungsangaben ergab, aus den Niederlanden stammten. Am Regal selbst wurden sie aber als badisches Produkt aus der Region angeboten. Dadurch werden alle die Verbraucher:innen getäuscht, die sich auf die Auszeichnung am Regal verlassen. Daher ist das Verhalten irreführend und verboten.
Wir haben Aldi außergerichtlich aufgefordert, dieses Verhalten künftig zu unterlassen und uns eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Da Aldi sich geweigert hatte, das Verfahren, trotz der eindeutigen Rechts- und Beweislage zu beenden, haben wir am Landgericht Freiburg Klage eingereicht.
In der Hauptverhandlung und auf Zuraten des vorsitzenden Richters, hat Aldi dann ein Anerkenntnis abgegeben und das Freiburger Gericht konnte ein Anerkenntnisurteil noch in der mündlichen Verhandlung verkünden.