Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen

Stand:
Landgericht Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Das Landgericht Potsdam wies die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen eine irreführende Werbung für „Nulltarif“-Kinderbrillen bei Fielmann ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und verurteilte Fielmann wegen Verstoßes gegen das UWG zur Unterlassung.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass die Werbung von Fielmann, dass Kinderbrillen „zum Nulltarif“ allein gegen Vorlage einer Versicherungskarte abgegeben würden, irreführend ist, wenn die Brillen tatsächlich nicht immer kostenfrei erhältlich sind. Aufgehoben wurde damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Potsdam. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Off

Die Fielmann AG & Co. Service KG warb im Jahr 2021 auf Ihrer Website mit der Aussage, dass Kinderbrillen aus der „Nulltarif-Kollektion“ bei Vorlage eines Rezepts oder einer Versicherungskarte kostenfrei erhältlich seien. Diese Werbung wurde auch in Fielmann Filialen wiedergegeben, welche jeweils als eigenständige juristische Personen auftreten.

Tatsächlich wurde jedoch in einem an die Verbraucherzentrale herangetragenen Fall in einer Fielmann-Filiale von einem Verbraucher verlangt zusätzlich zur Versicherungskarte auch ein ärztliches Rezept vorzulegen, um die Brille ohne Zuzahlung zu erhalten. Diese Praxis stand im Widerspruch zu den Werbeaussagen.

Die Verbraucherzentrale mahnte den Anbieter ab. Da außergerichtlich keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, hat die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Potsdam erhoben. Das Landgericht wies die Klage ab mit der Begründung, der Anbieter sei nicht für die einzelnen, jeweils eigenständigen Filialen verantwortlich und somit auch nicht für das Verhalten der Mitarbeiter.

Die Verbraucherzentrale legte Berufung gegen dieses Urteil ein. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob das erstinstanzliche Urteil auf. Dabei wurde entsprechend dem Vorbringen der Verbraucherzentrale erkannt, dass sich eine Verantwortlichkeit der Fielmann AG & Co. Service KG bereits daraus ergebe, dass die Werbung auf der eigenen Website zugunsten der einzelnen Betriebsgesellschaften der Fielmann-Gruppe wiedergegeben wurde.

Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied klar, dass die Ankündigung der Abgabe von Nulltarif Kinderbrillen allein bei Vorlage der Versichertenkarte irreführend ist, wenn tatsächlich zusätzlich die Vorlage eines Rezeptes eingefordert wird.


Zum Volltext der Entscheidungen

LG Potsdam, Urteil vom 13.01.2023, Az.: 51 O 33/22

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 27.08.2024, Az.: 6 U 3/23

Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.