Kostenloses Online-Seminar "Meine Rechte bei Weihnachtseinkäufen" am 5. Dezember um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Unzulässige Drohung mit Rechtsanwalt

Stand:
LG Limburg an der Lahn, Urteil vom 17.3.2023, Az. 5 O 12/22
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 25.4.2023, Az. 6 U 41/23

Die Behauptung ein Vertrag wurde geschlossen und die Drohung mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist unzulässig, sofern überhaupt kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Off

Die F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH (im Folgenden „F.A.S.I. GmbH“) mit Sitz in Limburg an der Lahn wirbt telefonisch für Gewinnspiele und verknüpft diese mit Zeitschriftenabonnements. Zugleich wird eine Testmitgliedschaft für Auslandskrankenversicherungen und Reiserückholversicherungen angekündigt. Vertrieben werden diese unter anderem im Rahmen von Zeitschriftenabonnements. Nach Ablauf einer solchen „Testmitgliedschaft“ mahnte die Beklagte den Verbraucher zur Zahlung unter Androhung anwaltlicher Beauftragung an. Der Verbraucher wurde von einer „Qualitätskontrolle“ der Beklagten angerufen, um die Vertragsdokumente durchzusprechen.

Eine wirksame Erklärung zum Vertragsschluss des Versicherungsvertrages wurde durch den Verbraucher nicht abgegeben.

Gleichwohl wurde dem Verbraucher eine solche Versicherung nach Ablauf des Testzeitraums in Rechnung gestellt. Eine zunächst erfolgte Lastschrift buchte der Verbraucher zurück, nach der Androhung von Weiterungen überwies der Verbraucher den Betrag in Höhe von 89,00 € an die F.A.S.I. GmbH. Diese Überweisung ist jedoch nicht als konkludente Vertragsannahme zu sehen. Die Zahlungsaufforderung der Beklagten jedoch enthält die unwahre Angabe, es sei ein Vertrag geschlossen worden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat das Unternehmen zunächst abgemahnt, damit in Fällen, wie dem vorliegenden, ein Verbraucher nicht mehr zur Zahlung aufgefordert wird und auch keine Drohung mit Rechtsverfolgungskosten mehr ausgesprochen wird, obwohl ein Vertrag nicht zustande gekommen ist. Da außergerichtlich keine Einsicht erzielt wurde und eine Unterlassungserklärung seitens der F.A.S.I. GmbH nicht abgegeben wurde, haben wir beim Landgericht Klage erhoben.

Das Landgericht Limburg an der Lahn hat auf die mündliche Verhandlung vom 18.01.2023 unter dem Aktenzeichen 5 O 12/22 die entsprechenden Aufforderungen untersagt. Die F.A.S.I. GmbH legte gegen das Urteil Berufung ein. Diese Berufung wies das OLG zurück. Das Gericht sah in dem Verhalten des Anbieters einen Verstoß gegen § 3 III UWG Nr.  29 Anhang I UWG, also ein Verstoß gegen die Blacklist. Denn: Es ist unzulässig und unlauter Verbraucher:innen  zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder erbrachter Dienstleistungen aufzufordern oder zur Rücksendung nicht bestellter Waren aufzufordern.


Zum Volltext der Entscheidungen:

Urteil des LG Limburg an der Lahn vom 17.3.2023 (Az. 5 O 12/22 )

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 25.4.2024 (Az 6 U 41/23)

Schmuckbild

Das ändert sich 2025 bei Strom, Gas und Co.

Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Preis im nationalen Emissionshandel. Eine Tonne CO2 kostet dann 55 Euro statt bisher 45 Euro. Damit erhöhen sich voraussichtlich die Preise für Heizöl, Erdgas und für Kraftstoffe, und das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird erneut teurer. Doch das ist nicht die einzige Änderung im Bereich Energie. Worauf Verbraucher:innen sich 2025 noch einstellen müssen, erklärt die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Schmuckbild

Besser für Umwelt und Geldbeutel

Verbraucherzentrale untersucht in einer Stichprobe Angebote und Preise von saisonalen Äpfeln, Birnen und Speisekürbissen
Messebesucher

Vorsicht bei Messe-Käufen

Mit dem Frühsommer beginnt die jährliche Messesaison mit zahlreichen Ausstellungen für allerlei Lebenslagen und Interessen. Doch nicht alle Aussteller sind transparent und fair wenn es um den Verkauf von Waren geht.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.