Kostenloses Online-Seminar "GEG 2024 – Informationen zum Heizungstausch“ am 14. Januar um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

„Sofort verfügbare Finanzsanierung“ oder Vermittlungsangebot?

Stand:
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.4.2022, 6 U 82/22

Das OLG Karlsruhe hat der Verbraucherzentrale Recht gegeben, dass die Ankündigung einer sofort verfügbaren Finanzsanierung, die konkret beziffert ist, irreführend ist, sofern nur die kostenpflichtige Vermittlung einer Finanzierung angeboten wird.
Off

Die SUD Service & Dienstleistungs AG hatte Verbraucher, die nach einem Kredit in einer konkreten Höhe anfragten, einen Vermittlervertrag zugesandt. Dieser war überschrieben mit dem Hinweis: „Finanzsanierung“. Es wurde der konkret angefragte Kreditbetrag genannt und darauf hingewiesen, dass die „persönliche Finanzsanierung ab sofort für Sie verfügbar“ sei. Dann wurden die Gebühren der Finanzierungsgesellschaft benannt. Verbraucher schlossen diesen Vertrag ab, im guten Glauben, den gewünschten Kreditvertrag abzuschließen. Tatsächlich jedoch handelte es sich nur um ein reines Vermittlungsmodell.

Die Verbraucherzentrale hielt diese werbliche Ansprache für irreführend und unzulässig. Das erstinstanzliche Gericht folgte jedoch nicht der Auffassung der Verbraucherzentrale und befand, dass die Verbraucher bei einem genauen Studium des Schreibens erkennen konnten, dass es ich nicht um einen Kreditvertrag, sondern um eine vorgeschaltete kostenpflichtige Vermittlung handelte. In der zweiten Instanz folgte das OLG Karlsruhe der Argumentation der Verbraucherzentrale allerdings und entschied, dass die konkrete Gestaltung des Schreibens zur Irreführung geeignet ist.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil OLG Karlsruhe vom 12.4.2022 (Az. 6 U 82/22)

Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 1/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 1/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.
Schmuckbild

Heizung optimieren

In diesem Podcast dreht sich alles um Heizungsoptimierung: Wir zeigen Ihnen, wie Sie ihre Heizanlage perfekt einstellen und Energie effizient nutzen - für mehr Komfort und geringere Kosten.
Grafik mit Motiven der Gesetzesänderungen im Jahr 2025

Neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher:innen 2025 ändert

Von Verbraucherrecht über Finanzen und Energie bis hin zu Gesundheit: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen etliche Neuerungen. Dies sind die wichtigsten Änderungen für das Jahr 2025.