Kostenloses Online-Seminar "Durstlöscher Wasser – Aus der Leitung oder der Flasche?“ am 3. April um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Insurance Hero darf sich nicht mehr als Versicherung ausgeben

Stand:
LG Hamburg, Urteil vom 11.07.2023 (Az. 416 HKO 46 / 22)

In seinem Internetauftritt hat der Anbieter u.a. durch seinen Firmennamen den Eindruck erweckt, er sei eine Versicherung, obwohl es sich nur um eine Versicherungsvermittlung handelt.
Off

Zum einen hat Insurance Hero durch die Firmierung den Eindruck erweckt, man könne Versicherungen direkt mit Insurance Hero abschließen, obwohl diese Versicherung nur vermittelt wurde. Zudem wurde im Rahmen des Versicherungsabschlusses versucht, die gesetzliche Beratungspflicht zu umgehen und den Verbraucher:innen nicht die Gelegenheit gegeben, um Beratung nachzusuchen. Nur der Beratungsverzicht war möglich.

Wir haben den Anbieter wegen beider Verstöße abgemahnt. Daraufhin hat die Insurance Hero wegen der Umgehung der Beratungspflicht eine (Teil-) Unterlassungserklärung abgegeben. Da sich der Anbieter geweigert hat, auch wegen der Irreführenden Geschäftsbezeichnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir am Landgericht Hamburg Klage eingereicht.

Im Rahmen des laufenden Gerichtsverfahrens hat dann der Anbieter ein Einsehen gehabt und nach der Hauptverhandlung, auf deutlichen Hinweis des Gerichtes hin, den Unterlassungsanspruch anerkannt. Im Gegenzug haben wir dem Anbieter eingeräumt, dass er drei Monate Zeit bekommt, die unrichtige Firmierung zu ändern. Daraufhin konnte das Landgericht Hamburg ein Anerkenntnisurteil erlassen.

Zum Volltext der Entscheidung:

Urteil des LG Hamburg vom 11. Juli 2023, Az. 416 HKO 46/22

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.