- Einige Banken verweigern Rückerstattungsanspruch oder drohen mit Kündigung
- Verbraucherzentrale listet Verhaltensweisen auf und leitet rechtliche Schritte ein
- Klage gegen flatexDegiro wegen Ablehnung von Erstattungsansprüchen eingereicht
- Landgericht Stuttgart urteilt zugunsten der Volksbank Welzheim, Verbraucherzentrale wird in Berufung gehen
Am 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass bestimmte Klauseln zur Preiserhöhung und Vertragsanpassung der Postbank unwirksam sind. Das hat auch Auswirkungen auf die Praxis anderer Banken, die nun vielen Verbraucher:innen Rückerstattungen leisten müssen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat seitdem genau im Blick, wie die Banken im Einzelfall reagieren – und in einigen Fällen rechtliche Schritte eingeleitet.
In den vergangenen Jahren haben viele Banken Kontoführungsgebühren eingeführt oder Gebühren für kostenpflichtige Konten erhöht. Verbraucher:innen konnten sich kaum dagegen wehren, denn in den AGB der Banken waren Klauseln zu Vertragsänderungen und Preiserhöhungen enthalten, die eine Zustimmung regeln sollten: Wer nicht aktiv widersprach, habe stillschweigend zugestimmt.
Seit mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.4.2021 klargestellt wurde, dass diese Methode, Verträge zu ändern, im Falle der Postbank rechtswidrig ist, stellt sich die Frage: Wie gehen andere Banken mit diesem Urteil um? Wie reagieren sie auf Rückerstattungsansprüche der Verbraucher:innen? „Fast alle Banken haben solche oder ähnliche Klauseln in ihren AGB verwendet, wie die Postbank, deshalb hat das BGH-Urteil auch Auswirkungen auf sie“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Viele Verbraucher:innen können nun Geld zurückfordern, Banken jedoch reagieren darauf unterschiedlich. „Einige Banken verweigern ihren Kundinnen und Kunden die Ansprüche oder drohen mit Kündigung“, so Nauhauser weiter. „Gegen das aus unserer Sicht rechtswidrige Verhalten haben wir in fünf Fällen bereits Klage eingereicht“. Das jüngste Verfahren richtet sich gegen die flatexDegiro Bank AG. Der Anbieter behauptete gegenüber seinen Kunden, dass Verwahrentgelte individuell vereinbart worden wären, obwohl diese mit einer Klausel wie sie die Postbank verwendete ohne Zustimmung der Kundinnen und Kunden eingeführt wurde. Mit dieser Begründung lehnt sie den Anspruch auf Rückerstattung ab (Verhandlungstermin am LG Frankfurt ist am 12.04.).
Im Verfahren gegen die Volksbank Welzheim wurde heute (15.2.2022) am LG Stuttgart das Urteil verkündet. Das Gericht teilt die Auffassung der Verbraucherzentrale nicht und hat die Klage abgewiesen. „Wie das Gericht die Auffassung begründet, bleibt abzuwarten. Aber wir bleiben dran, werden in Berufung gehen und sind zuversichtlich, dass die Entscheidung vom Oberlandesgericht aufgehoben wird“, so Nauhauser.
Einen Überblick über die laufenden Verfahren und Verhaltensweisen der Banken gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg unter: www.vz-bw.de/node/68941