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Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen wiederholen „Woche der Vorsorge“ und bieten bundesweit 29 kostenlose Online-Vorträge an
älterer Mann hat Laptop auf dem Schoß und macht Notizen
Informieren und Vorsorgen: Das Onlineangebot der Verbraucherzentrale in der Woche der Vorsorge
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Wegen der enorm hohen Nachfrage im vergangenen Jahr wiederholen die Verbraucherzentralen ihre „Woche der Vorsorge“. Vom 07. bis zum 11. November 2022 bieten die Verbraucherzentralen insgesamt 29 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, digitalen Nachlass und digitale Assistenzsysteme an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 15 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.vz-bw.de/woche-der-vorsorge.

Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. Im letzten Jahr ist die Woche der Vorsorge auf sehr großes Interesse gestoßen. Das zeigt, wie wichtig den Menschen das Thema ist. Auf Basis der geplanten Vorträge und einem kontinuierlich wachsenden Online-Angebot können möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen.

Die Verbraucherzentralen bieten daher während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an:

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung: Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Digitale Assistenzsysteme: Was Sie brauchen, damit Sie lange zu Hause leben können, entscheiden Sie
Saugroboter, Seniorenhandys oder smarte Blutdruckmessgeräte verbessern die Lebensqualität - gerade für Senioren. Smarte Uhren und intelligente Tablettenspender helfen, die Gesundheit zu erhalten. Abschaltautomatiken und Alarmsysteme bieten Sicherheit.
In den Online-Vorträgen bieten die Verbraucherzentralen einen ersten Überblick, auch zu den Themen Datenschutz und Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und sich über oben genannte Inhalte informieren möchten.

Eine Übersicht über alle 29 Termine sowie die Links zur Anmeldung finden Sie auf www.vz-bw.de/woche-der-vorsorge.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Förderhinweis BMUV

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