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Kleinwindanlagen: Ein neuer Trend?

Pressemitteilung vom
Das müssen Verbraucher:innen beachten
Kleinwindanlage auf Hausdach
Off

Schon in den zurückliegenden Jahrzehnten waren private Haushalte die Treiber der Energiewende. Sie haben die Hälfte des regenerativen Stroms geliefert, lange bevor sich die Erkenntnis in der Politik durchsetzte, dass Photovoltaik und Windkraft die Hauptrolle in der Energieerzeugung zukommt. Beim Versuch, möglichst jedes Potenzial auszuschöpfen, fällt der Blick auf kleine Anlagen wie Stecker-PV-Geräte („Balkon-Kraftwerke“) und kleine Windanlagen.

Während jedoch auf, an oder neben die meisten Häuser eine Photovoltaik-Anlage passt und guten Ertrag liefert, sieht es bei geeigneten Standorten für Kleinwindanlagen deutlich schlechter aus.

Die schlichte Erkenntnis ist, dass ein Windrad vor allem ordentlich Wind braucht, um viel Strom zu erzeugen: So liefert ein guter Standort den achtfachen Ertrag gegenüber einem schlechten Standort mit einer nur halb so hohen mittleren Windgeschwindigkeit.

Und während bei großen Windanlagen an guten Standorten ein hoher Mast den Rotor in eine Höhe bringt, wo an sehr vielen Tagen im Jahr brauchbare Windgeschwindigkeiten anzutreffen sind, herrscht auf den typischen zehn Metern Maximalhöhe von Kleinanlagen auf Privatgrundstücken die meiste Zeit Flaute.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät ernsthaft Interessierten, zunächst zu prüfen, in welcher Windzone sie ihr Windrad aufstellen können. Generell ist Küstennähe oder eine Höhenlage von Vorteil, aber auch freie Flächen vor und hinter dem Windrad müssen vorhanden sein. Denn jeder Strauch und jedes Haus in der Hauptwindrichtung sind nachteilig. Schon ein Wäldchen in 50 Metern Entfernung macht den Standort ungünstig. Der Wind sollte mit wenig Widerstand „Anlauf nehmen“ können.

Kleinwindanlage fürs Dach?

Das Gleiche gilt für die zunehmend beworbenen Anlagenkonzepte, die eine Montage am Giebel des Hauses oder in Dachrinnennähe vorsehen: Das Gebäude selbst verwirbelt die Windströmung und das Resultat ist ein schlechter Ertrag. Am Wohnhaus können sich außerdem Vibrationen der Rotoren im Betrieb sehr störend bemerkbar machen.

Über diese Bedingungen sollte Klarheit herrschen, bevor man zum Bauamt geht und klärt, ob am geplanten Standort ein kleines Windrad zulässig ist.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist außerdem darauf hin, dass kleine Windräder pro Watt Leistung gut dreimal so teuer sind wie die technisch ausgereiften Megawatt-Maschinen aus der Großserie.

Wer dennoch zur Tat schreiten will, sollte sich Zeit nehmen und beispielsweise einen Energieberater hinzuziehen beim Vergleich verschiedener, angebotener Windräder: Hier ist wiederum entscheidend, ob sie zum Windangebot des Standortes passen und bei welchen Windgeschwindigkeiten die im Herstellerprospekt angegebene Nenn-Leistung gemessen wurde: Denn im Garten inmitten der Apfelbäume nützt es wenig, wenn die Anlage eine gute Wahl für die kahle Bergspitze wäre.

Wer alle Hürden erfolgreich nimmt und auch bereits eine PV-Anlage betreibt, wird belohnt mit mehr Unabhängigkeit – im Sommer vor allem durch Photovoltaik, im Winter durch viel Wind: Eine gute Kleinwindanlage von 1,5 Kilowatt Nennleistung kann an einem Standort mit gutem Wind (mittlere Windgeschwindigkeit 4 Meter pro Sekunde) etwa 1.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen.

Bei Fragen zum Thema Strom aus erneuerbaren Energien hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Informationen zum Thema finden sich bei unseren kostenfreien Onlinevorträgen unter: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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