- F.A.S.I. Flight Ambulance wegen untergeschobener Verträge erneut abgemahnt
- Nach Urteil des LG Limburg hat der Anbieter seine Masche geändert, das Verhalten ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale weiterhin rechtswidrig
Bereits 2016 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Urteil gegen den Anbieter F.A.S.I. Flight Ambulance Services International Agency GmbH vor dem Landgericht Limburg erwirkt. Das Gericht hatte dem Anbieter damit untersagt, Verbraucher:innen unaufgefordert ein kostenloses Testangebot zu unterbreiten, das sich nach der Probephase automatisch und kostenpflichtig verlängert. Doch der Ärger mit F.A.S.I. geht nun in die nächste Runde.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstieß der Anbieter mit dem Vertrieb seiner Reiseversicherungen in einem vorliegenden Fall gegen die Auflagen des Urteils: Nach Abschluss eines Zeitschriftenabonnements wurde ein Betroffener von einer „Qualitätskontrolle“ angerufen. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde ihm dann mitgeteilt, dass er als Dankeschön eine dreimonatige kostenlose Testmitgliedschaft zu einer „Auslandsreise Kranken- und Rückholversicherung“ und weitere Infos dazu per Post von einem Kooperationspartner erhalten würde. Die Verbraucherzentrale erwirkte auf Grundlage dieses Falls daraufhin ein Ordnungsgeld beim zuständigen Landgericht Limburg. Diese Entscheidung wurde nun vom Oberlandesgericht Frankfurt nach Beschwerde des Anbieters aufgehoben. Zwar bewertet das OLG in seiner Begründung das Verhalten von F.A.S.I. eindeutig als einen Versuch, Verbraucher:innen Versicherungsverträge unterzuschieben. Da aber die Vorgehensweise in diesem Fall eine etwas andere ist, liege laut OLG keine Zuwiderhandlung gegen den Unterlassungstitel vor.
„Wir sind genau wie das Oberlandesgericht der Auffassung, dass auch die neue Masche von F.A.S.I. klar rechtswidrig ist und sind dagegen mit einer weiteren Abmahnung vorgegangen“, sagt Gabriele Bernhard, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verbraucher:innen, die Erfahrungen mit dem Anbieter haben oder denen ebenfalls Verträge am Telefon untergeschoben wurden, können sich bei der Verbraucherzentrale melden: www.vz-bw.de