Kostenloses Online-Seminar "Glasfaser“ am 21. November um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Anbieter haftet für Werbung von Vertriebspartnern

Pressemitteilung vom
Vertragsstrafen sind auch dann fällig, wenn sich Anbieter nicht ausreichend um die Löschung ihrer unlauteren Werbung bei Dritten kümmern.
Dosen mit Pillen und Pulver
  • Immer wieder im Fokus der Verbraucherzentrale: Unseriöse Werbung für Nahrungsergänzungsmittel
  • OLG München entscheidet im Sinne der Verbraucherzentrale und gibt Vertragsstrafenforderung statt
  • Online-Verbraucher-Sprechstunde zum Thema Nahrungsergänzungs-mittel am 19. Mai, von 17-18 Uhr
Off

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht regelmäßig gegen Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vor, weil diese ihre Produkte mit unzulässigen Werbeaussagen anpreisen. Im jüngsten Fall stellte das Oberlandesgericht München nun klar, dass Anbieter auch zur Rechenschaft gezogen werden dürfen, wenn es Dritte sind, die die unzulässige Werbung verbreiten.

Echinacea zur Stimulation des Immunsystems, Avena sativa (auch Hafer genannt) für Penisverlängerungen oder Wunderpillen zur Coronaprävention: Immer wieder hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit Anbietern von Nahrungsergänzungsmitteln zu tun, die auf Ängste oder Wünsche von Verbraucher:innen abzielen und mit leeren Versprechen versuchen, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. „Bei der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln sind Aussagen zur Gesundheit nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich belegt und zugelassen sind. Hersteller schießen hier oft über das Ziel hinaus und bewerben ihre Produkte als wahre Wundermittel“, sagt Vanessa Holste, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Und auch damit zu werben, dass Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten vorbeugen oder heilen können, ist verboten.“

Immer wieder Ärger mit fragwürdigen Pillen & Pülverchen

Ob Online, in Zeitschriften, Radio, TV oder über Mundpropaganda: Unseriöse Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln lassen oft keine Möglichkeit aus, um ihre Produkte als Heilmittel gegen verschiedenste Beschwerden zu verkaufen. Daraufhin greifen viele Menschen hoffnungsvoll zu angebotenen Pillen und Pülverchen. Doch tatsächlich sind viele der Produkte bestenfalls überflüssig und im schlimmsten Fall sogar gesundheitlich bedenklich.

Die Verbraucherzentrale geht deshalb regelmäßig gegen unseriöse Anbieter vor, die ihre Nahrungsergänzungsmittel mit unerlaubten Heil- oder Gesundheitsversprechen bewerben. Dabei spielt es laut einem aktuellen Urteil im Sinne der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch keine Rolle, ob die Werbung mit den unwahren Behauptungen vom Anbieter selbst oder von einem Werbepartner verbreitet werden.

Im jüngsten Fall hatte sich die Dr. Juchheim GmbH vor der Zahlung einer Vertragsstrafe drücken wollen. Bereits 2020 hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg den Anbieter wegen unzulässiger Aussagen in einem Werbevideo abgemahnt, das in seinem Onlineshop veröffentlicht war. Daraufhin verpflichtete er sich, diese Werbeaussagen im Video zukünftig zu unterlassen. Dennoch wurde das Video auf einer Online-Plattform durch verschiedene Vertriebspartner der Dr. Juchheim GmbH weiterhin verbreitet. Denn die Dr. Juchheim GmbH hatte den Vertriebspartnern dieses Video als Werbematerial zur Verfügung gestellt. Nun weigerte sie sich jedoch, die fällige Vertragsstrafe zu zahlen. Stattdessen behauptete sie, nicht für die Verbreitung ihres abgemahnten Werbevideos durch Dritte verantwortlich zu sein. Das Oberlandesgericht München entschied am 5. Mai 2022 (Az. 29 U 7400/20) jedoch, dass die Dr. Juchheim GmbH sehr wohl zu belangen sei, wenn sie nicht dafür sorgt, dass zu unterlassende Werbevideos auch bei Dritten verschwinden. „Das Urteil bestätigt, dass Anbieter, die ihre Produkte auch über Dritte bewerben und verkaufen lassen, sich nicht einfach aus ihrer Verantwortung stehlen können. Sie sind also verpflichtet, zur Beseitigung der irreführenden Werbung auch auf Dritte einzuwirken und dafür alles ihnen Mögliche und Zumutbare zu unternehmen“, sagt Holste.

Verbraucher-Sprechstunde

Am Donnerstag, dem 19. Mai 2022, von 17 bis 18 Uhr bietet die Verbraucherzentrale eine kostenlose Online-Verbraucher-Sprechstunde zum Thema Nahrungsergänzungsmittel an. Interessierte Verbraucher:innen können sich unter folgendem Link anmelden: https://next.edudip.com/de/webinar/verbrauchersprechstunde-nahrungserganzungsmittel/1807270.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Frau bei der Reiseplanung_Bildausschnitt mit Karte, Laptop und Notizbuch

Pauschalreise-Check: Alle Rechte im Blick

Viele Haushalte planen bereits jetzt den Urlaub für das kommende Jahr, denn mit ausreichend Vorlauf locken oft günstigere Preise. Gerade Pauschalreisen bieten, im Fall von späteren Problemen, rechtliche Vorteile gegenüber Einzelbuchungen. Doch auch kommt es manchmal zu Schwierigkeiten. Dabei hilft ab sofort der Pauschalreise-Check, das neue Online-Angebot der Verbraucherzentralen.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

Profit statt Jugendschutz

Keine Alterskontrolle, unerlaubte Füllmengen und vollmundige Werbeaussagen – die Liste der Rechtsverstöße rund um den Verkauf von E-Zigaretten und Vapes ist lang. Schon seit längerem beobachtet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mehrere unseriöse Shops, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Ein Bild mit verschiedenen E-Zigaretten und Vapes

E-Zigaretten & Vapes: Kritik und rechtliche Probleme

Gerade bei jungen Menschen sind E-Zigaretten und Vapes beliebt. Doch rund um Werbung, Vertrieb und Jugendschutz stellt die Verbraucherzentrale regelmäßig Rechtsverstöße fest. Hinzu kommen Beschwerden und Anfragen besorgter Eltern und Lehrkräfte. Wir haben die häufigsten Probleme mit den Anbietern und den Produkten zusammengefasst.
Eine Hand dreht am Thermostat einer Heizung

Heizung optimieren: Mit diesen 5 Tipps können Sie Kosten sparen

Etwa 85 Prozent des Energieverbrauchs in Ihrem Haus gehen aufs Heizen und das Erwärmen von Wasser zurück. Ist die Regelung der Heizung nicht optimal eingestellt, kann das höhere Heizkosten oder zu niedrige Temperaturen zur Folge haben.
Frau mit Handschuh dreht an Thermostat der Heizung

Heizung optimieren und Kosten sparen

Ihre Heizkosten steigen und die Räume werden trotzdem nicht richtig warm? Dann könnte es sein, dass Ihre Heizungsregelung nicht richtig eingestellt ist.