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Ist das noch gut oder muss das schon weg?

Pressemitteilung vom
Pro Kopf entstehen im Jahr rund 78 Kilogramm Lebensmittelabfälle in Deutschland, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Dabei ist knapp die Hälfte (40 Prozent) der in Privathaushalten anfallenden Lebensmittelabfälle vermeidbar.
Lebensmittel im Mülleimer
  • Vom 29. September bis 6. Oktober findet die bundesweite Aktionswoche gegen Lebensmittelverschwendung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) statt.
  • Dieses Jahr stehen die Lebensmittelabfälle in Privathaushalten im Fokus.
  • Die Verbraucherzentralen bietet im Rahmen der Aktionswoche verschiedene Aktionen an.
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Pro Kopf entstehen im Jahr rund 78 Kilogramm Lebensmittelabfälle in Deutschland, so die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts. Dabei ist knapp die Hälfte (40 Prozent) der in Privathaushalten anfallenden Lebensmittelabfälle vermeidbar. Das ist einerseits schlecht für die Umwelt, weil Ressourcen verschwendet werden. Anderseits landet mit den Lebensmitteln auch bares Geld in der Tonne. Und auch an anderen Stellen der Wertschöpfungskette, von Landwirtschaft über lebensmittelverarbeitende Industrie bis hin zu Gastronomie und Handel, werden Lebensmittel entsorgt, bevor sie auf dem Teller landen können.

Was sind die Hintergründe und welchen Beitrag können Verbraucher:innen dazu leisten, dass weniger Lebensmittel verschwendet werden? Das erfahren Interessierte in spannenden Aktionen und Online-Vorträgen der Verbraucherzentralen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung und -wertschätzung.
Am 29. September lädt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zum Online-Seminar „Retten und genießen: Lebensmittelverschwendung stoppen“ ein. Los geht es um 17 Uhr und teilgenommen werden kann ganz bequem von zu Hause aus. Einfach anmelden unter https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/lebensmittel/onlineseminar-retten-und-geniessen-lebensmittelverschwendung-stoppen-75319
Weitere Aktionen, Informationen und Tipps unter www.vz-bw.de/geniessen-statt-wegwerfen

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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