Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Netiquette der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Stand:
Auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und auf den Unternehmensseiten bei Google haben Sie die Möglichkeit, sich zu unseren Themen zu informieren, mit uns zu kommunizieren oder sich mit der Community auszutauschen. Wir begrüßen Ihre Rückmeldungen sehr und freuen uns über Lob, Kritik und Anregungen.
Off

Damit der Austausch konstruktiv und sachlich funktioniert, bitten wir um einen respektvollen Umgang miteinander. Bleiben Sie höflich und bedenken Sie, dass Sie es auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und bei Google mit Menschen und nicht mit virtuellen Persönlichkeiten zu tun haben. Jede:r hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Nicht erwünscht sind:

  • Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Personen oder Personengruppen, insbesondere aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, körperlichen Verfassung, sexuellen Identität, ihres Einkommensverhältnisses, ihres Alters oder Geschlechts
  • Extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdende Äußerungen
  • Drohungen oder Aufforderungen zu Hass und Gewalt gegen Institutionen, Unternehmen oder Personen(-gruppen)
  • Kommentare, die sich nicht mit dem Thema des jeweiligen Beitrags beschäftigen und Links zu externen Webseiten ohne Bezug zum ursprünglichen Beitrag
  • Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
  • Missbrauch der Kommentarfunktion für werbliche Zwecke

Wir behalten uns vor, Beiträge auf unseren Social-Media-Kanälen, die gegen unsere Netiquette verstoßen, ohne Begründung zu löschen. Wer wiederholt oder in besonderem Maße gegen unsere Regeln verstößt, wird gesperrt. Bei strafrechtlich relevanten Kommentaren und Nachrichten werden wir Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.

Warum wir gendern:

Als Verbraucherzentrale sind wir für alle Menschen da, deshalb wollen wir alle ansprechen: Frauen, Männer und Personen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen. Wir haben uns daher entschieden, in unseren Texten weitestgehend auf das generische Maskulinum zu verzichten. Wo möglich und sinnvoll, nutzen wir genderneutrale Begriffe wie „Studierende“, „Belegschaft“, „Team“ oder „Menschen“. Wenn die Verwendung genderneutraler Begriffe nicht möglich oder sinnvoll ist, nutzen wir den Genderdoppelpunkt (wie z. B. bei „Verbraucher:innen“).

In Wortverbindungen, Texten in Leichter Sprache sowie bei der Verwendung von Markennamen (wie z. B. bei „Verbraucherzentrale“) benutzen wir den Gender-Doppelpunkt nicht.

Disclaimer:

Alle Nutzer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten Kommentare und Nachrichten selbst verantwortlich.

Die Kommentare auf unseren Social-Media-Seiten sind öffentlich. Mit dem Freigeben eines Kommentars auf unseren Plattformen und Kanälen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Aussagen öffentlich zugänglich werden und zitiert werden können. Wir behalten uns vor, diese Inhalte auf unseren Social-Media-Kanälen oder im Web zu präsentieren.

Vielen Dank! Wir freuen uns auf bereichernde Diskussionen und einen guten und konstruktiven Meinungsaustausch.

Fitnessstudio - Frau packt ihre Trinkflasche in die Tasche

Trickserei bei Verträgen mit Fitnessstudios

Urteil gegen irreführende Preisangaben.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Mensch hält Vignette für Österreichische Autobahn in der Hand

Achtung, falsche Vignetten! So erkennen Sie Betrug

Verbraucher:innen tappen beim Onlinekauf von Vignetten für Autobahnen in Österreich in eine Betrugsfalle. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Vignettenkauf achten sollten.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.