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Netiquette der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Stand:
Auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und auf den Unternehmensseiten bei Google haben Sie die Möglichkeit, sich zu unseren Themen zu informieren, mit uns zu kommunizieren oder sich mit der Community auszutauschen. Wir begrüßen Ihre Rückmeldungen sehr und freuen uns über Lob, Kritik und Anregungen.
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Damit der Austausch konstruktiv und sachlich funktioniert, bitten wir um einen respektvollen Umgang miteinander. Bleiben Sie höflich und bedenken Sie, dass Sie es auf unseren Social-Media-Kanälen, unserer Website und bei Google mit Menschen und nicht mit virtuellen Persönlichkeiten zu tun haben. Jede:r hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Nicht erwünscht sind:

  • Jede Form der Diskriminierung oder Diffamierung von Personen oder Personengruppen, insbesondere aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft, Nationalität, körperlichen Verfassung, sexuellen Identität, ihres Einkommensverhältnisses, ihres Alters oder Geschlechts
  • Extremistische, rassistische, pornografische oder jugendgefährdende Äußerungen
  • Drohungen oder Aufforderungen zu Hass und Gewalt gegen Institutionen, Unternehmen oder Personen(-gruppen)
  • Kommentare, die sich nicht mit dem Thema des jeweiligen Beitrags beschäftigen und Links zu externen Webseiten ohne Bezug zum ursprünglichen Beitrag
  • Aufrufe zu Kampagnen, Kundgebungen oder Spenden
  • Missbrauch der Kommentarfunktion für werbliche Zwecke

Wir behalten uns vor, Beiträge auf unseren Social-Media-Kanälen, die gegen unsere Netiquette verstoßen, ohne Begründung zu löschen. Wer wiederholt oder in besonderem Maße gegen unsere Regeln verstößt, wird gesperrt. Bei strafrechtlich relevanten Kommentaren und Nachrichten werden wir Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden stellen.

Warum wir gendern:

Als Verbraucherzentrale sind wir für alle Menschen da, deshalb wollen wir alle ansprechen: Frauen, Männer und Personen, die sich keiner dieser Kategorien zuordnen. Wir haben uns daher entschieden, in unseren Texten weitestgehend auf das generische Maskulinum zu verzichten. Wo möglich und sinnvoll, nutzen wir genderneutrale Begriffe wie „Studierende“, „Belegschaft“, „Team“ oder „Menschen“. Wenn die Verwendung genderneutraler Begriffe nicht möglich oder sinnvoll ist, nutzen wir den Genderdoppelpunkt (wie z. B. bei „Verbraucher:innen“).

In Wortverbindungen, Texten in Leichter Sprache sowie bei der Verwendung von Markennamen (wie z. B. bei „Verbraucherzentrale“) benutzen wir den Gender-Doppelpunkt nicht.

Disclaimer:

Alle Nutzer:innen sind für die von ihnen veröffentlichten Kommentare und Nachrichten selbst verantwortlich.

Die Kommentare auf unseren Social-Media-Seiten sind öffentlich. Mit dem Freigeben eines Kommentars auf unseren Plattformen und Kanälen erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Aussagen öffentlich zugänglich werden und zitiert werden können. Wir behalten uns vor, diese Inhalte auf unseren Social-Media-Kanälen oder im Web zu präsentieren.

Vielen Dank! Wir freuen uns auf bereichernde Diskussionen und einen guten und konstruktiven Meinungsaustausch.

Brennende Glühbirne liegt mit einem Stapel Geldmünzen auf einer Heizung

Energieberatung für einkommensschwache Haushalte

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg verlängert seine Unterstützung für das Projekt „Energieberatung für einkommensschwache Haushalte“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
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Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
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Ticket ohne Namen

Verbraucherzentrale geht gegen Viagogo vor und gibt Tipps für den sicheren Ticketkauf
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.