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Energydrinks – Koffeinkick oder Zuckerschock

Stand:
Trendgetränke wie Energydrinks und Eistees haben sich auf dem Getränkemarkt etabliert. In diesem Workshop für die Sekundarstufe I setzen sich die Schüler:innen mit eben jenen Getränken auseinander und vergleichen sie mit einer Apfelsaftschorle.
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Energydrinks, Sport- und Isogetränke sind im Trend und haben sich in den letzten Jahren auf dem Markt etabliert, denn sie versprechen mehr als ein herkömmlicher Durstlöscher: Sie sollen uns Flügel verleihen, uns morgens von Natur aus wachmachen oder Power beim Sport liefern. Doch was ist dran an den vielversprechenden Werbeaussagen?

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Darum geht’s

Die Schüler:innen nehmen verschiedene Trendgetränke genauer unter die Lupe. Sie schauen sich die Zutatenlisten an und bewerten die enthaltenen Zutaten danach, ob diese sinnvoll oder unnötig für ein Getränk sind. Vor allem Energydrinks enthalten unter anderem Koffein: Im Workshop ermitteln die Schüler:innen wie viel davon in den Getränken steckt. Sie erfahren, wie sich Koffein auf den Körper der Jugendlichen auswirken kann und setzen sich mit anderen kritischen Substanzen wie Taurin oder Glucuronolacton auseinander. Ebenso wird der Gehalt an Zucker ermittelt.

Die Schüler:innen lernen im Workshop Produktinformationen für sich zu nutzen, Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen und werden motiviert, ihr eigenes Konsumverhalten zu reflektieren.

 Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 7

Dauer

Der Workshop der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

 

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Kosten

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung. Findet der Workshop in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 – 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Erfolg gegen Lidl: Preisangaben für alle

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht erfolgreich gegen unzureichende Preisangaben bei Lidl vor
Titel der aktuellen Verbraucherzeitung

Verbraucherzeitung 2/2025

Die Verbraucherzeitung Ausgabe 2/2025
Hier finden Sie die Gesamtausgabe als Download (pdf).
Comicdarstellung einer Person im Anzug, die die Hände an den Kopf hält und ängstlich oder verärgert aussieht. Daneben ein Briefumschlag mit einem Brief auf dem "Job" steht, eine kriminelle Person am Laptop und ein Smartphone mit Pfeilen und einem Euro-Icon. Ganz rechts befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Finanztransfers für Dritte: Warnung vor Jobangeboten

Immer wieder stoßen Verbraucher:innen im Internet auf lukrative Stellenangebote, bei denen sie Finanztransaktionen für Kund:innen eines Unternehmens durchführen sollen. Achtung: Sie können sich bei solchen Tätigkeiten strafbar machen!
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.