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Fitness to go – Eiweißshakes und Riegel

Stand:
Schnelle Energie, volle Power und Fitness ohne Ende – das versprechen zahlreiche Sportlerprodukte, die inzwischen in nahezu jedem Supermarkt zu finden sind. In diesem Workshop für Schüler:innen der Sekundarstufe I beleuchten wir, was hinter den Werbeaussagen steckt.
Hanteln und Eiweißshakes

Schnelle Energie, volle Power und Fitness ohne Ende – das versprechen zahlreiche Sportlerprodukte, die inzwischen in nahezu jedem Supermarkt zu finden sind. Glaubt man den Werbeaussagen, gehören Eiweißpulver und Co. zu Krafttraining, Muskelaufbau und Fitness unbedingt dazu. Doch welche Produkte sind beim "Sporteln" wirklich hilfreich und in welchen steckt hauptsächlich teuer bezahlte Werbung?

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Darum geht’s

Im Workshop "Fitness to go" beschäftigen sich Schüler:innen mit verschiedenen Produkten aus dem Sport- und Fitnessbereich. Sie berechnen zunächst ihren persönlichen Eiweißbedarf und prüfen, ob und wie er einerseits durch spezielle Proteinpräparate und andererseits über eine normale Ernährung gedeckt werden kann.

Geklärt werden auch Fragen rund um Powerriegel und Sportlernahrung für Zwischendurch: Welche Snacks liefern während dem Sport die "schnelle Energie" und wie unterscheiden sich die Zutaten der Power-Riegel im Vergleich zu gewöhnlichen Getreide- und Fruchtriegeln? Probiert werden darf dann natürlich auch.

Zielgruppe

Schüler:innen ab Klasse 8

Dauer

Der Workshop ist für circa zwei Schulstunden (1 ½ Stunden) konzipiert und wird von Fachkräften der Verbraucherzentrale vor Ort oder abhängig von der Klassengröße in den Räumen der Verbraucherzentrale umgesetzt.

Alternativ kann dieser Workshop auch online durchgeführt werden.

Hinweise zur Umsetzung

Die Anwesenheit und Begleitung der Lehrkraft ist bei der gesamten Veranstaltung erforderlich.

Für die Durchführung an der Schule berechnen wir 3 Euro pro Schüler:in, zusätzlich stellen wir die entstandenen Reisekosten in Rechnung.

Findet der Workshop online oder in den Räumen der Verbraucherzentrale statt, ist die Durchführung kostenfrei.

Terminvereinbarung

Schreiben Sie gerne eine E-Mail mit Ihrer Terminanfrage samt gewünschtem Zeitraum an ernaehrung@vz-bw.de oder rufen Sie uns unter 0711/66 91 211 (Montag bis Freitag, 9 - 12 Uhr) an. Bitte nennen Sie uns auch die Adresse der Schule, an der der Workshop stattfinden soll.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

Musterfeststellungsklage gegen Parship

Der Online-Partnervermittler Parship versucht seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten. Nach Ansicht des vzbv sind die Klauseln zur Vertragsverlängerung aber unwirksam und können die Nutzer:innen jederzeit fristlos kündigen. Mit einer Musterfeststellungsklage kämpft der vzbv dafür, dass Verbraucher:innen die Verträge beenden können. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) am 17. Juli 2025 in einer mündlichen Verhandlung.
Hand auf einem Heizkörper

Sammelklage gegen HanseWerk Natur GmbH

Die HanseWerk Natur GmbH ist ein Fernwärmeanbieter, der in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht hat. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind die Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt. Die Klage soll dafür sorgen, dass HanseWerk seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und Kund:innen das sich daraus ergebene Guthaben erstattet. Das Oberlandesgericht hat als ersten Verhandlungstermin den 12. Februar 2025 festgelegt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen. Am 21. März 2025 findet vor dem Kammergericht die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.