Gesetzliches Zahlungsmittel ist aktuell das Bargeld (Euro): Jede/r kann im betreffenden Währungsgebiet seine Geldschulden damit begleichen. Es garantiert zudem weitestgehend Anonymität der Nutzer:innen und verhindert damit die Ausspähung des Zahlungsverkehrs durch Unternehmen oder staatliche Stelle. Dabei funktioniert es grundsätzlich unabhängig von Strom, IT-Systemen oder arbiträren Unternehmensentscheidungen. Mit Bargeld ist es allerdings nicht ohne weiteres möglich, am Online-Handel teilzunehmen. Hier kann ein digitales gesetzliches Zahlungsmittel (digitaler Euro) Abhilfe schaffen und die Teilhabe an ökonomischen Vorgängen auch im Online-Handel ermöglichen.
Allerdings ist ein digitales Zahlungsmittel prinzipiell mit großen Risiken behaftet. Der Zahlungsverkehr wird datafiziert: Er wird erfass-, speicher- und auswertbar und damit transparent für Dritte. Die Anonymität des Zahlungsverkehrs wird aufgehoben. Wer wann bei welcher Gelegenheit wie viel für welchen Zweck an wen bezahlt hat, liegt offen. Zudem geben die Daten Auskunft über die Inhalte von persönlichen Beziehungen und deren ökonomischen Bewertung. Digitale Zahlungsmittel sind zudem für Zwecke Dritter programmierbar und können damit die Autonomie der Verbraucher:innen aufheben. Ein digitales Zahlungsmittel ermöglicht also letztlich, das Verhalten von Verbraucher:innen für Zwecke (Profit, Wohlverhalten) Dritter (Anbieter, Staat) zu lenken.
Der digitale Euro muss daher folgende Anforderungen erfüllen:
- Unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel: Annahmepflicht des Gläubigers/Anbieters
- Wahlfreiheit der Verbraucher:innen (freie Wahl des gesetzlichen Zahlungsmittels: analog oder digital)
- Gewährleistung der Autonomie und der Anonymität:
- Verhindern des Ausspähens des Zahlungsverkehrs
- Kein Blankoscheck für ‚smart contracts‘: Kein automatischer Griff in die digitale Geldbörse!
- Verwendungshoheit liegt bei Verbraucher:innen: Keine Verhaltens- und Verbrauchslenkung mittels programmiertem Geld!