Kostenloses Online-Seminar "Richtig versichert“ am 08. Mai um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Cat's Claw Kapseln

Stand:
Welche Erkenntnisse haben Sie über Cat's Claw-Kapseln?
Off

Frage

Welche Erkenntnisse gibt es über Cat's-Claw-Kapseln?

Antwort

Vorne weg: Nahrungsergänzungsmittel gehören zu den Lebensmitteln, sie dürfen keine arzneiliche Wirkung entfalten. Das obliegt den Arzneimitteln. Diese werden vor Inverkehrbringen geprüft. Nahrungsergänzungsmittel müssen nur angemeldet werden, es ist weder ein Wirksamkeitsnachweis nötig, noch müssen mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen angegeben werden.

Wurzel und Rinde der in den Tropen Südamerikas beheimateten Lianenart Cat’s Claw (Katzenkralle, Una de gato, Uncaria tomentosa) werden traditionell von der dortigen Ureinwohnerschaft als Heilmittel bei verschiedenen Krankheiten verwendet. Als Arzneimittel wird es zum Beispiel bei Rheumatoider Arthritis eingesetzt. Hier wird aber mit klar definierten und dosierten Arzneiextrakten gearbeitet. Pflanzenextrakte in Nahrungsergänzungsmitteln sind dagegen nicht definiert, Produkt A ist weder mit Produkt B noch mit einem Arzneimittel vergleichbar. Katzenkralle kann zu Magen-Darm-Beschwerden führen und hat Wechselwirkungen mit einer Vielzahl von Medikamenten, insbesondere Blutverdünnern.

Außerhalb von Arzneimitteln gilt Cat‘s Claw als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel, ist aber in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt, da es bereits vor 1997 in dieser Produktgruppe verwendet wurde.

Vor diesem Hintergrund können wir eine Verwendung von Katzenkralle als Nahrungsergänzungsmittel nicht empfehlen. Besprechen Sie vorhandene gesundheitliche Beschwerden mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und legen gemeinsam eine für Sie geeignete Therapie fest.

 

Zum Weiterlesen:

Unterschiede zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Produktgruppen

Rein pflanzlich heißt nicht immer harmlos

Wechselwirkungen mit Medikamenten

 

Quellenangaben:

Memorial Sloane Kettering Center: Cat’s Claw, abgerufen am 22.03.2022

EU-Novel-Food-Katalog (eingesehen am 22.03.2023)

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.

Irreführende Werbung für dauerhafte Haarentfernung verboten

LG Karlsruhe, Urteil vom 31.08.2023 (Az. 15 O 8/23 KfH)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2025 ( Az. 6 U 181/23), nicht rechtskräftig

Das Remove Laserzentrum hatte im Internet mit dauerhafter Haarentfernung geworben, ohne Verbraucher:innen darauf hinzuweisen, dass meist mehr als eine Behandlung für eine dauerhafte Haarentfernung benötigt wird. Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen.
Hüpfende Füße und Beine von drei jungen Frauen im Dirndl

Festzelt-Gutscheine: Was erlaubt ist und was nicht

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg informiert über Rechte rund um Verzehrgutscheine
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.