Die Landtagsfraktionen Grüne und CDU haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes vorgelegt (Drs 17/521), der die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Pflicht) auf neue Wohngebäude und auf Dachsanierung von Bestandsgebäuden erweitert. Grundsätzlich begrüßt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg jede zielführende politische Bemühung zur Reduzierung der Auswirkungen des menschengemachten Klimawandels. Allerdings sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt die für die Ausdehnung der PV-Pflicht auf private Wohngebäude erforderlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben. Der Gesetzgeber sollte sich daher bei der PV-Pflicht auf öffentliche Gebäude und gewerblichen Wohngebäude beschränken, zumal dort aufgrund der größeren Dachflächen das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Regel positiv ausfällt.
Die für die Ausdehnung der PV-Pflicht auf private Wohngebäude erforderlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Bevor eine PV-Pflicht für private Wohngebäude kommen könnte, müssen im EEG die Interessen der privaten Wohngebäudeeigentümer:innen berücksichtigen und die Vorschriften für Speicher, Eigenstrom und auch den Mieterstrom verbessert werden. Zugleich ist eine Beratungsinfrastruktur aufzubauen, die die von der PV-Pflicht betroffenen privaten Wohngebäudeeigentümer:innen in allen relevanten fachlichen, rechtlichen (auch steuerrechtlichen) und wirtschaftlichen Fragen umfassend berät. Zudem sind Regelungen vorzusehen, die eine Ersatzerfüllung ohne Einschränkungen der Rechte als Eigentümer:innen möglich macht.
Eine PV-Pflicht für private Wohngebäude kann darüber hinaus dazu führen, dass freiwillige Dachsanierungen und -dämmungen aufgeschoben werden. Die verpflichtende Verbindung von Dachsanierung und Installation einer PV-Anlage kann damit auch negative Auswirkungen auf den Klimaschutz haben. Eine weitere negative Auswirkung für den Klimaschutz entsteht dadurch, dass - wie sich schon jetzt zeigt - falsch dimensionierte, zu teure und nicht funktionierende Anlagen verkauft und installiert werden. Der mit den eingesetzten finanziellen Mitteln erzielte Klimaschutzbeitrag ist damit geringer als es die Mittel bei optimalen Einsatz ermöglichen würden.
Der Gesetzgeber sollte sich daher bei der PV-Pflicht auf öffentliche Gebäude und gewerblichen Wohngebäude beschränken, zumal dort aufgrund der größeren Dachflächen das Kosten-Nutzen-Verhältnis in der Regel positiv ausfällt.
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