Kostenloses Online-Seminar "Wichtige Rechtsfragen zur Fernwärme!“ am 13. März um 18 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen. 

Solarthermie für die Heizung bringt doch im Winter nichts, oder?

Stand:
Solarthermie-Kollektoren können auch in der Übergangszeit Wärme für die Heizung liefern, weiß unsere Energieberaterin aus Aachen.
Off
„Wer eine Solarthermie-Anlage plant, sollte nicht nur ans Warmwasser, sondern auch an die Heizung denken", rät Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen.

Energieberaterin Pia Anderer aus Aachen

"Vor kurzem fragte mich ein Hausbesitzer um Rat, der seine alte Öl-Heizung austauschen wollte. Er wusste auch schon wie: Seine 25 Jahre alte Niedertemperatur-Heizung sollte einem neuem Gas-Brennwertgerät weichen. Das Warmwasser sollte künftig über eine Solarthermieanlage auf dem Dach bereitet werden. Dann könne er zumindest im Sommer die Heizung komplett abschalten, meinte der Verbraucher. Auf die Möglichkeit, dass die Solaranlage auch die Heizung unterstützt, wollte er jedoch verzichten. Das lohne sich nicht, argumentierte er. Denn im Winter gebe es ja zu wenig Sonneneinstrahlung. Ein entsprechendes Angebot von seinem Installateur hatte er schon vorliegen. Jetzt wollte der Ratsuchende von mir nur noch wissen, welche Fördermittel er für sein Vorhaben beantragen könnte.

Doch damit war er bereits einen Schritt zu weit. Schon allein aus energetischer Sicht wäre es eine falsche Entscheidung gewesen, auf die Heizungsunterstützung durch die Solarthermieanlage zu verzichten. Zum einen, weil die Kollektoren auch in der Übergangszeit Wärme in das System liefern können und die Solarthermie im Jahresmittel durchaus einen merklichen Beitrag zur Heizungsunterstützung leistet. Dadurch kann der Verbraucher Brennstoffkosten sparen. Denn die Preise für Gas werden ab 2021 allein schon durch die CO2-Abgabe merklich steigen.

Hinzu kommt, dass es für eine andere Art von Anlage, die Gas-Hybridheizung, aktuell beträchtliche Fördermittel gibt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Heizungsanlagen, wenn sie durch erneuerbare Energien unterstützt werden. Dafür gibt es im vorliegenden Fall einen Zuschuss von 40 Prozent. Neben der Solarthermieanlage beinhaltet die Förderung den Ausbau der Ölheizung und Tanks, die neue Brennwert- Gasheizung, die Kaminsanierung und alle zugehörigen Arbeiten. Hätte sich der Hausbesitzer für das vorliegende Angebot entschieden, hätte er nur für die solare Warmwasseranlage einen BAFA-Zuschuss von 30 Prozent erhalten, die Förderung von 40 Prozent für Warmwasser plus Heizungsanlage wäre ihm verloren gegangen.

Er will sich nun ein neues Angebot vorlegen lassen, das eine Solarthermieanlage mit Heizungsunterstützung beinhaltet. Der Vergleich der beiden Angebote wird zeigen, inwieweit sich die größere Anlage rechnet, wenn der höhere BAFA-Zuschuss hinzukommt und der Verbraucher die eingesparten Brennstoffkosten einkalkuliert."

 

Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.

Lidl: Unzulässige Werbung mit UVP, wenn diese nicht ernsthaft erteilt wurde

LG Heilbronn Urteil vom 04.07.2023 (21 O 11/23 KfH)
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025 (2 U 142/23)
Eine Preisreduzierung kann dann nicht beworben werden, wenn hierfür eine UVP herangezogen wird, die tatsächlich nicht existiert.

Preisnachlässe ohne nachvollziehbaren Bezugspunkt bei Lidl

LG Heilbronn, Urteil vom 01.06.2023 , Di 8 O 35/23
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.03.2025, 2 U 130/23
Unzulässige Werbung mit Preisreduzierungen bei Vergleich mit „Standardverpackungen“ und UVP bei „exklusiven“ Artikeln
Schmuckbild

Für Ihre Rechte – aktuelle Fälle aus der Rechtsdurchsetzung

Drei spannende Fälle zeigen, wie Verbraucherrechte im Alltag verletzt werden und was die Verbraucherzentrale dagegen tut. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabstelle Recht, und Niklaas Haskamp sprechen über irreführende Werbung, Mogelpackungen und Händler, die das Widerrufsrecht einfach ignorieren.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.