Kostenloses Online-Seminar "Jetzt geht es dem Haus ans reingemachte! – Richtig energetisch sanieren“ am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Mietkosten im Griff": Pressematerial

Stand:
Mietkosten im Griff:
Ratgeber bietet praktisches Handwerkszeug




Off

Titelbild des Ratgebers "Mietkosten im Griff"

Knapp 30 Prozent der Ausgaben eines Haushalts gehen für die Miete drauf. Statistisch etwa 780 Euro im Monat. Und da kommen die Umlagen für Heizung und Warmwasser noch on top. Tendenz steigend. Denn höhere Versicherungsbeiträge, gestiegene Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung oder Abwasser machen Wohnen noch einmal teurer. Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“, gemeinsam von der Verbraucherzentrale und dem Deutschen Mieterbund herausgegeben, zeigt anschaulich, wo und wie die Ausgaben fürs Wohnen gedeckelt werden können. Er begleitet dabei von der Wohnungssuche über die Betriebskostenabrechnung bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses.

Wie hoch darf meine Miete sein? Welche Klauseln im Mietvertrag können teuer werden? Muss ich hinnehmen, dass die defekte Heizung wochenlang nicht repariert wird? Um wie viel darf die Miete bei einer energetischen Sanierung angehoben werden? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird die Rechtslage praktisch erläutert. Und Musterbriefe helfen, eigene Ansprüche zu formulieren, Fristen zu beachten und Rechte durchzusetzen. Außerdem bietet der Ratgeber Hilfestellungen, wie die Miete bei Wohnungsmängeln gekürzt werden kann oder was zu beachten ist, wenn die Wohnung wegen der Umwandlung in eine Eigentumswohnung gekündigt wird.

Der Ratgeber „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ hat 192 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book
13,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter

0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Schmuckbild

Viel Ärger nach dem Probetraining

Ein Jugendlicher wollte nur ein Probetraining im Fitnessstudio machen – schloss dabei aber unwissentlich einen Zweijahresvertrag ab. Weil er minderjährig ist, hätte ein Elternteil unterschreiben müssen. Stattdessen unterschrieb sein volljähriger Freund. Der Vertrag ist deshalb ungültig – trotzdem fordert das Studio Geld.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.