Kostenloses Online-Seminar "Jetzt geht es dem Haus ans reingemachte! – Richtig energetisch sanieren“ am 28. April um 10 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Buchtitel "Meine Immobilie finanzieren": Pressematerial

Eigenheim solide finanzieren
Ratgeber bietet Tipps, Checklisten und Berechnungsvorlagen
Off

Titelbild des Ratgebers Meine Immobilie finanzierenAuch ohne Luxuswünsche erreichen die Kaufpreise oder Baukosten von Wohnungen und Häusern schnell Summen von mehreren Hunderttausend Euro. Egal, ob die Immobilie den Lebenstraum von den eigenen vier Wände erfüllt oder als Altersvorsorge dienen soll – zu Beginn steht gleich die wichtigste Frage: Kann ich mir das leisten – und wenn ja, wie? Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Meine Immobilie finanzieren“ liefert Bauherren und Käufern das notwendige Handwerkszeug zur eigenständigen Planung und Umsetzung ihres Vorhabens – anschaulich und verständlich wird das Fundament für eine solide Finanzierung gelegt.

Wie kann der eigene Finanzbedarf richtig berechnet werden? Worauf ist beim Vergleich der Finanzierungsangebote für ein Hypothekendarlehen zu achten? Lohnen sich Bausparvertrag oder Wohn-Riester? Welche Zuschüsse gibt es für energiesparende Bauweise? Das Buch beantwortet nicht nur viele Fragen von Annuitätendarlehen bis Zinsvergleich, sondern bietet auch Checklisten und Berechnungsvorlagen. Diese stehen auch online zum Download zur Verfügung. Da es bei der Immobilienfinanzierung nicht immer ohne Fachausdrücke geht, erläutert das „Abc der Baufinanzierung“ am Ende des Ratgebers die geläufigsten Begriffe zum Thema.

Der Ratgeber „Meine Immobilie finanzieren. Haus oder Wohnung: kaufen, bauen, sanieren“ hat 200 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Ratgeber-Tipps

Kauf eines gebrauchten Hauses
Die Praxishilfe für Ihren Hauskauf
Wer ein Haus aus zweiter Hand kauft, sollte sein Wunschobjekt ganz genau…
Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben
Trennung von der eigenen Immobilie - gar nicht einfach
Eine berufliche Veränderung, neue Lebenspläne, Trennung…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.
Stethoskop auf einem Tisch neben einem Laptop

Arzttermin online buchen mit Doctolib und Jameda: Nicht nutzerfreundlich

Einen Arzttermin online buchen – das wirkt einfach, vor allem, wenn die Praxis telefonisch schwer erreichbar ist. Doch ein aktueller Marktcheck des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die bekannten Plattformen Doctolib und Jameda sind alles andere als nutzerfreundlich.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Koalitionsvertrag 2025: Was er für Verbraucher:innen bedeutet

Die nächste Bundesregierung aus Union und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag etliche Maßnahmen angekündigt, die den Alltag von Verbraucher:innen verbessern sollen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat 100 dieser Vorhaben geprüft – mit gemischtem Fazit, auch wenn die Richtung stimmt.
Ein Smartphone zeigt die UK-Regierungswebsite zur Beantragung der elektronischen Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich an. Im Hintergrund ist ein verschwommener Bildschirm mit weiteren Informationen zur ETA sichtbar.

ETA für Großbritannien beantragen – Wie erkenne ich betrügerische Seiten?

Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine ETA nötig, wenn kein anderer Aufenthaltstitel oder Visum vorliegt. Wer nicht genau hinsieht, zahlt schnell das Zehnfache des offiziellen Preises – und hat immer noch keine Einreisegenehmigung.
Schmuckbild

Viel Ärger nach dem Probetraining

Ein Jugendlicher wollte nur ein Probetraining im Fitnessstudio machen – schloss dabei aber unwissentlich einen Zweijahresvertrag ab. Weil er minderjährig ist, hätte ein Elternteil unterschreiben müssen. Stattdessen unterschrieb sein volljähriger Freund. Der Vertrag ist deshalb ungültig – trotzdem fordert das Studio Geld.