Menschen werden also nicht als Verbraucher charakterisiert, weil sie etwas verbrauchen. Entscheidend ist vielmehr, dass sie ein Rechtsgeschäft eingehen, eingehen wollen bzw. ein untergeschobenes Rechtsgeschäft abwehren wollen.
Was ist Ausgangspunkt wirtschaftlichen Handelns?
Wirtschaftliches Handeln kann aus Verbraucherperspektive nicht ohne dessen Einbettung in die freiheitliche Rechtsordnung betrachtet werden. Mit dieser Einbettung ist der Ausgangspunkt der Betrachtung wirtschaftlichen Handelns das Menschenbild des Grundgesetzes.
Dem Grundgesetz liegt ein Bild vom Menschen zugrunde, welches ihm die Fähigkeit zu eigennützigem und sozialem Verhalten bescheinigt und der mit seinen Entscheidungen eigennützige und soziale Anliegen verfolgt. Auf dieser Grundlage gesteht es dem einzelnen und nur diesem die Zuständigkeit für seine Entscheidungen zu. Mit dieser Zuweisung steht zugleich nur ihm die Auswahl und Bewertung seiner Handlungsmotive, die er seinen Entscheidungen zugrunde legt, zu.