Das Wichtigste in Kürze
- Für Kohlensäurezylinder gibt es keine rechtlichen Regelungen zu Tausch und Rücknahme
- Sodastream darf die Rücknahme baugleicher Zylinder anderer Anbieter ablehnen
- Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich einen oder weitere Zylinder eines anderen Anbieters zuzulegen
Der Drogeriemarkt hat meinen preiswerten Kohlensäurezylinder nicht mehr getauscht und gab den Hinweis, dass sie nur für Sodastream autorisiert seien und diese nur eigene Zylinder zurücknehme. Dürfen die das? Antwort: Ja, leider! Die dürfen das. Für Kohlensäurezylinder und deren Wiederbefüllung gibt es zwar Anforderungen an die Sicherheit, aber keine rechtlichen Regelungen zu Tausch und Rücknahme, die etwa den Regelungen zum Einwegpfand bei Getränkeverpackungen vergleichbar wären.
Tatsächlich erwirbt man bei Sodastream ein sogenanntes „Benutzerzertifkat“. Die Firma ist und bleibt Besitzerin des Zylinders. Beim Preis, den man dafür zahlt, handelt es sich um eine Art Miete (kein Pfand!). Gibt man den Zylinder (aus welchen Gründen auch immer) über die Internetseite des Unternehmens dauerhaft zurück, erhält man deshalb einen (ab Erwerb des Zylinders beziehungsweise Sprudlers) nach Jahren gestaffelten Betrag zurück. Die Berechnung ist derzeit auf der Internetseite des Unternehmens nicht transparent dargestellt. Hat man das Benutzerzertifikat verloren oder verlegt, gibt es einen Betrag in Höhe von 3,50 Euro.
Ist der Zylinder leer und wird im Handel gegen einen vollen Zylinder getauscht, bezahlen Kunden nur die Gasfüllung. Und tatsächlich darf Sodastream die Rücknahme baugleicher Zylinder anderer Anbieter ablehnen.
Sodastream seinerseits darf diesen Wettbewerbern aber nicht verbieten, Sodastream-Zylinder zurückzunehmen und diese zu befüllen. Sodastream (beziehungsweise die Vorgängerfirma Soda-Club) musste aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2008 – KVR 21/07 die Befüllung oder den Tausch der eigenen Zylinder durch Wettbewerber zulassen und auf diese Möglichkeit auf dem eigenen Zylinder hinweisen.
Was bedeutet das denn praktisch?
An Sprudelgeräten verdient man nur einmal, das war’s dann. Interessant ist daher für Anbieter der Verkauf von weiteren Produkten wie Limonadengrundstoffen und eben Kohlensäurezylindern zur Kundenbindung. Sodastream versuchte deshalb immer wieder, den Beschluss des BGH zu umgehen und den Markt zu kontrollieren. Schließlich verhängte das Bundeskartellamt im Januar 2015 sogar ein Bußgeld in Höhe von 225.000 Euro. Es sei wettbewerbswidrig, wenn Sodastream durch die Beschriftung und Aufmachung der Zylinder weiterhin den Eindruck erwecke, allein zur Befüllung berechtigt zu sein. Außerdem verstoße die Firma gegen rechtskräftige Entscheidungen des Amtes.
Neben Sodastream verkaufen weitere Firmen Sprudler wie Sodapop, Sodatrend oder aktuell beim Discounter Sodastar. Zusammen mit dem Einzelhandel bieten sie ebenfalls Kohlensäurezylinder, deren Befüllung, Tausch und Rücknahme an. Die Preise für Zylinder und Gasfüllungen liegen zum Teil deutlich unter denen von Sodastream. Anders als Sodastream nehmen sie aber alle baugleichen Zylinder zurück und/oder tauschen diese gegen die eigene Marke. Das ist für Verbraucher günstig. Da die Zylinder baugleich sind, können sie ohne Probleme in den Sodastream-Sprudlern eingesetzt werden. Wer tatsächlich Wert darauf legt, nur Zylinder von Sodastream zu verwenden, muss das beachten und bei einem „autorisierten Händler“ seinen Zylinder tauschen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, je nach Einkaufssituation vor Ort zweigleisig zu fahren und sich einen oder weitere Zylinder eines anderen Anbieters zuzulegen. Damit können auch Lieferengpässe für Kohlensäurezylinder, die Sodastream beispielsweise im Juli 2019 zu verantworten hatte, überbrückt werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juli-Heft 2019 der Zeitschrift „Test“ die Qualität von sieben Wassersprudlern, darunter Soda Trend und Sodastream, untersucht und die Preise für das gesprudelte Wasser miteinander verglichen. Das Heft können Sie in unseren Beratungsstellen und vielen Bibliotheken einsehen. Unter https://www.test.de/Wassersprudler-im-Test-5485556-0/ können Sie den Test auch kostenpflichtig herunterladen.