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Reisen in Zeiten von Corona: Rechtsexperten antworten im Live-Chat

Stand:
Viele möchten im Urlaub endlich mal wieder verreisen. Aber was ist in Zeiten einer globalen Pandemie zu beachten? Damit vor und während der Reise Ärgernisse vermieden werden können, beantworten Reiserechtsexperten der Verbraucherzentralen am 27. April von 17 bis 18 Uhr Ihre Fragen.
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Viele möchten im Urlaub endlich mal wieder verreisen. Aber was ist in Zeiten einer globalen Pandemie zu beachten? Damit vor und während der Reise Ärgernisse vermieden werden können, beantworten Reiserechtsexperten der Verbraucherzentralen am 27. April von 17 bis 18 Uhr Fragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern live im Chat. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Das Thema Corona ist auch in der Urlaubssaison 2021 nicht abgehakt. Die Bestimmungen zu Test- und Quarantänepflichten ändern sich teils wöchentlich. Nicht selten wird der Flug annulliert, erkranken Reisende oder das Urlaubsziel ist zum Risikogebiet erklärt. Schnell verlieren sich Reisende dann im Kleingedruckten. Wie kann man unangenehmen Situationen bei der Buchung vorgreifen? „Es lohnt sich, vorab die Reisebedingungen gründlich durchzulesen“, empfiehlt Julia Zeller, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern und ergänzt: „Reiserücktrittsversicherungen greifen nicht immer bei einer pandemiebedingten Stornierung.“ Neben diesem Problem beantworten die Experten auch Fragen zur Hotelstornierung und Rückerstattung der Reisekosten.

Anmeldung – so geht‘s

Für die Online-Chat-Veranstaltung am 27. April können sich Interessierte kostenfrei anmelden. Pünktlich eingewählt besteht von 17 bis 18 Uhr die Möglichkeit, Fragen in den Chat zu tippen und die Experten antworten. Dabei kann die Verbraucherzentrale in diesem Rahmen auf individuelle Fragen nur allgemein gültig eingehen. Der Link zur Anmeldung ist zu finden unter https://www.verbraucherzentrale.de/laendliche-raeume/termine-veroeffentlichungen.

Der Expertenchat ist ein Format des Bundesprojekts „Information zum Verbraucherschutz in ländlichen Räumen“ und wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

 

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