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Dynamische Stromtarife

Stand:
Dynamische Stromtarife müssen ab 2025 von allen Energieversorgern angeboten werden. Einige Energieversorger bieten diese Tarife bereits an.
digitaler Stromzähler
Off

Bei einem dynamischen Stromtarif wird vertraglich kein fester Preis für jede verbrauchte kWh vereinbart. Stattdessen spiegelt ein dynamischer Stromtarif Strompreisschwankungen wider. Der Preis richtet sich dabei nach dem jeweils aktuellen Börsenstrompreis.

Im Gespräch mit Niklaas Haskamp erläutert Matthias Bauer die Vor- und Nachteile des neuen Tarifangebots und Dr. Tina Schwenk berichtet über ihre persönlichen Erfahrungen bei der Nutzung des variablen Stromtarifs.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Jemand benutzt ein Tablet und steuert damit seine Heizung.

Vorlage Podcast-Artikel

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Mann in Anzug zeigt anderem Mann im Anzug etwas auf dem Tablett

Smart Energie Sparen

Ob smarte Thermostate, automatisierte Beleuchtung oder vernetzte Haushaltsgeräte – hier erfahren Sie, welche kleinen und großen Lösungen sich wirklich lohnen und wie Sie mit „Smart Home“ Geld und Energie einsparen.
Schmuckbild

Linsen mit Beigeschmack

Pro optik wollte ein Kontaktlinsen-Abo in eine teurere Mitgliedschaft im "Linsen-Club" umstellen und das Schweigen einer Verbraucherin einfach als Zustimmung werten. Das ist nicht rechtens.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.