Kostenloses Online-Seminar "Sonnige Zukunft: Betriebsmodelle für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern“ am 18. November um 17 Uhr. Jetzt hier anmelden und bequem von zuhause aus teilnehmen.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Stand:
Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • In den vergangenen Jahren kam es bei privaten Krankenversicherungen immer wieder zu erheblichen Beitragsanpassungen.
  • Wer sich die Erhöhungen nicht leisten kann oder möchte, sollte reagieren. Möglich sind unter anderem der Wechsel in andere Tarife, zu anderen privaten Versicherern oder, in einigen Situationen, auch der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse.
  • Mit unserem kostenlosen Musterbrief können Sie außerdem notwendige Informationen bei Ihrer privaten Krankenversicherung anfordern.
On

Private Krankenversicherungen informieren ihre Kunden regelmäßig zum Jahreswechsel über steigende Beiträge. Nicht selten sind in einzelnen Tarifen Zuwächse von mehr als 10 Prozent zu beobachten. Das kann besonders für ältere Versicherte eine nicht mehr zu stemmende Belastung werden. Wer die höheren Beiträge nicht zahlen kann oder möchte, kann auf verschiedene Art auf die Ankündigung reagieren.

Handeln Sie dabei vorsichtig und überlegen Sie gut, auf welche Leistungen Sie eventuell verzichten können und welche Nachteile etwa Wechsel in andere Tarife mit sich bringen können.

Das gilt für Altverträge von vor dem 21. Dezember 2012

Zum Stichtag 21. Dezember 2012 sind so genannte "Unisextarife" eingeführt worden. Alle neuen Verträge unterscheiden ab dann nicht mehr nach Männern und Frauen. Da Frauen statistisch gesehen für Versicherer teurer sind, waren ihre Beiträge vor dem 21. Dezember 2012 häufig höher, Männer dagegen waren damals meist günstiger versichert.

Haben Sie Ihre private Krankenversicherung vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen, gibt es einige Besonderheiten bei Ihren Wechselmöglichkeiten. Sie können etwa von einem alten "Bisextarif" in einen anderen alten "Bisextarif" wechseln. Beachten Sie dabei: Diese Alttarife werden in absehbarer Zeit immer teurer werden, da nur ältere Menschen in ihnen versichert sind.

Innerhalb von Alttarifen zu wechseln, hat aber auch folgenden Vorteil: Wenn Sie auf Grund Ihrer Einkommenssituation fürchten, irgendwann in einen Tarif wechseln zu müssen, der nur noch Grundleistungen enthält, können Sie aus einem Alttarif in den unten beschriebenen Standardtarif wechseln. Der ist normalerweise etwas günstiger als der ebenfalls beschriebene Basistarif, enthält jedoch auch geringere Leistungen.

Wer jetzt in einen Neutarif, also Unisextarif wechselt, wäre später in dieser Situation gezwungen, in den Basistarif zu wechseln. Darüber hinaus sollten Sie bedenken, dass auch bei Unisextarifen Beitragsanpassungen möglich sind.

Versicherte, die Anspruch auf den Standardtarif haben, sollten sich den Wechsel in die Unisextarife gut überlegen. Denn hierdurch würden Sie das Recht, in den oftmals günstigen Standardtarif zu wechseln, verlieren.

Möglichkeit 1: Wechseln Sie bei der eigenen privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif

Oft ist das die beste Lösung: In einen anderen Tarif beim eigenen Versicherungsunternehmen zu wechseln oder den aktuellen Vertrag anzupassen. Das kann zu niedrigeren Kosten führen. Meist unterstützen Versicherer ihre Kunden hierbei nur wenig.

Wichtig ist dabei:

  • Schauen Sie sich andere Tarife Ihrer Krankenversicherung gründlich an. Achten Sie besonders darauf, ob sich die Leistungen im Verhältnis von Ihrem heutigen Versicherungsschutz unterscheiden.
  • Leistungen, die Sie durch einen Tarifwechsel reduzieren, verlieren Sie in der Regel endgültig.
  • Lassen Sie sich nicht vom Tarifwechsel abhalten, weil dabei eine Gesundheitsprüfung verlangt wird.
  • Ältere Tarife waren nach dem Geschlecht der Versicherten kalkuliert. Aus diesen Tarifen zu wechseln, rechnet sich oft nicht.

Denkbar sind:

  • Wechsel von einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen Tarif

    Der Hintergrund: Gesellschaften haben in der Vergangenheit alte Versicherungstarife "geschlossen" und junge Leute in neu geschaffenen Tarifen aufgenommen. Sie können unter Berufung auf § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verlangen, dass man Sie aus diesen geschlossenen Tarifen in einem aktuell angebotenen Tarif mit gleichen Leistungen aufnimmt.
     
  • Vereinbarung eines Selbstbehalts oder Erhöhung des Selbstbehalts

    Unabhängig davon, ob Sie in einem geschlossenen oder noch offenen Tarif sind, können Sie durch Vereinbarung eines Selbstbehalts bzw. Erhöhung des Selbstbehalts Beiträge sparen. Die Vereinbarung eines Selbstbehalts bedeutet, dass Sie von den jährlich anfallenden Behandlungskosten zunächst einen bestimmten Betrag selbst zahlen. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, leistet die Versicherungsgesellschaft.  Die Frage, ob sich die Erhöhung der Selbstbeteiligung lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten. So kann sich das Ausmaß der Beitragssenkung im Verhältnis zur Erhöhung der Selbstbeteiligung je nach Tarif stark unterscheiden.
  • Wechsel in den Standardtarif, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2009 versichert waren

    Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2009 privat krankenversichert waren, kann es sich bei zu hohen Beitragszahlungen im derzeitigen Tarif anbieten, in den sogenannten "Standardtarif" zu wechseln. Das bedeutet für Sie, dass Sie zukünftig bis auf wenige Ausnahmen nur noch die Leistungen versichert haben, die auch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ihren Versicherten anbieten.
    In manchen Bereichen unterschreitet er sogar das Leistungsniveau der GKV. Sie sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass im Standardtarif, ähnlich wie im Basistarif, nur sehr kleine ärztliche Gebührenfaktoren erstattungsfähig sind. Sie sollten den Standardtarif nur dann in Betracht ziehen, wenn Sie keine anderen sinnvollen Tarifalternativen haben. 
     
  • Wechsel in den Basistarif, wenn Sie sich nach dem 31. Dezember 2008 privat krankenversichert haben

    Wenn Sie sich nach dem 31. Dezember 2008 erstmals privat krankenversichert haben, können Sie in den "Basistarif" wechseln. Auch wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, geht das. Ein Wechsel bedeutet für Sie, dass künftig nur noch die Leistungen versichert sind, die auch die gesetzlichen Krankenkassen als Pflichtleistungen ihren Versicherten anbieten. Der Basistarif hat bisher in den Überlegungen der Versicherten eher eine untergeordnete Rolle gespielt. Das liegt unter anderem am relativ schlechten Preis-Leistungs-Verhältnis.
     
  • Wechsel von einem geschlossenen in einen anderen geschlossenen Bisextarif, wenn Sie bereits vor dem 21. Dezember 2012 in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert waren

    Dieser Wechsel kann in folgender Situation sinnvoll sein:

    a) Sie sind schon sehr lange in der PKV versichert, Ihr Tarif ist auch schon sehr lange geschlossen und die Beiträge "explodieren", weil nur noch ältere Menschen in diesem Tarif versichert sind. Andere geschlossene Bisextarife können günstiger sein. Beachten Sie mögliche Leistungsunterschiede.

    b) Sie fürchten aufgrund Ihrer Einkommenssituation, dass sie irgendwann in einen Tarif wechseln müssen, der nur noch Grundleistungen enthält. Sie können dann aus dem Alttarif in den oben beschriebenen, häufig günstigeren, Standardtarif wechseln.
     
  • Achtung: Vermeiden Sie die Überführung in den Notlagentarif!

    Wenn Sie Ihre Beiträge nicht bezahlen, wird Ihr Tarif im so genannten Notlagentarif weitergeführt. In der Regel geschieht das nach einem sechsmonatigen Mahnverfahren. Erst wenn alle rückständigen Prämien einschließlich Säumniszuschläge und Beitreibungskosten nachgezahlt sind, kann Ihr Vertrag im vorherigen Tarif fortgesetzt werden. Diese Situation sollten Sie nur dann eintreten lassen, wenn es Ihnen völlig unmöglich ist, Ihre Beiträge zu bezahlen.

Mit unserem kostenlosen Musterbrief können Sie sich Angebote zur Umstellung Ihres Tarifs bei Ihrer Krankenversicherung einholen. Sie können dort verschiedene Varianten von Angeboten anfordern. Keinen Sinn macht es, einfach alle Varianten anzukreuzen, da nicht alles auf Sie zutreffen kann. Kreuzen Sie nur die Varianten an, die für Sie in Frage kommen.

Ausführliche Informationen zu den Tarifwechseln innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung finden Sie im verlinkten Artikel. Dort erfahren Sie auch mehr über Vor- und Nachteile der jeweiligen Wege.

Möglichkeit 2: Wechseln Sie zu einer anderen privaten Krankenversicherung

Wenn die Kosten bei der privaten Krankenversicherung steigen, kommt schnell der Gedanke auf: Wäre es bei einer anderen Versicherung besser? Ein Wechsel kann aber einige Nachteile mit sich bringen.

Wichtig ist dabei:

  • Wer sich über gestiegene Beiträge seiner privaten Krankenversicherung ärgert, sollte nicht vorschnell das Unternehmen wechseln. Prüfen Sie zuerst, ob stattdessen ein Wechsel des Tarifs beim eigenen Versicherer eine deutliche Ersparnis bringt.
  • Der Hintergrund für die Vorsicht beim kompletten Versicherungswechsel: Dabei kann die Rückstellung, die für das Alter gebildet wird, ganz oder teilweise verloren gehen.
  • Ob ein Wechsel zu empfehlen ist, kann nur nach Prüfung mehrerer Kriterien entschieden werden. Beachten Sie dabei auch: Niemand weiß, wie sich Beiträge bei der alten und bei der neuen Versicherung zukünftig entwickeln werden.

Möglichkeit 3: In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist an Voraussetzungen geknüpft, nicht jeder darf frei wechseln. Um in die GKV zu wechseln, müssen Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden. Dafür gibt es 2 wichtige Bedingungen:

  1. Sie dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
  2. Das Gehalt darf nicht den Grenzwert überschreiten. Der liegt aktuell bei 69.300 Euro brutto jährlich. Wer bereits am 31. Dezember 2002 als Arbeitnehmer:in privat versichert war, für den gilt eine niedrigere Grenze von 62.100 Euro.

Wichtig ist dabei:

  • Insbesondere als versicherungspflichtige:r Angestellte:r oder über die Familienversicherung können viele in die GKV kommen. Die Vor- und Nachteile beider Systeme sollten Sie dabei aber abwägen.
  • Drängend wird das Thema oft für ältere Menschen, die sich die jährlich steigenden Beiträge einer privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können.

Möglichkeit 4: Holen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten Unterstützung durch Sozialträger

Sollten Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein oder durch Zahlung des Versicherungsbeitrags hilfebedürftig werden, können Sie bei Ihrem Versicherer beantragen, dass sich Ihr Beitrag für den Basistarif halbiert. Sollten Sie auch dann noch hilfsbedürftig bleiben, zahlt der zuständige Sozialträger, etwa die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt, einen Zuschuss zum Versicherungsbeitrag in der erforderlichen Höhe.

Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihrem Versicherer eine Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit vorlegen. Zum Erhalt dieser Bescheinigung wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Sozialträger. Dieser wird prüfen, ob eine Hilfebedürftigkeit besteht oder eine Hilfebedürftigkeit droht, und gegebenenfalls eine entsprechende Bescheinigung ausstellen.

Auch für Versicherte in "Normaltarifen" der privaten Krankenversicherer wurden Zuschüsse zu den Beiträgen in Fällen von Hilfebedürftigkeit vorgesehen, so etwa bei Sozialhilfeempfängern.

Was tun, wenn Sie Hilfe benötigen?

Einige Verbraucherzentralen bieten Ihnen Unterstützung in Form von kostenpflichtiger Beratung beim Tarifwechsel an. Mithilfe einer Analysesoftware können Ihnen Berater sämtliche Tarife Ihres Unternehmens nennen. Umfassende Unterstützung bieten auch unabhängige Versicherungsberater gegen Honorar. Diese finden Sie über deren Verband unter https://www.bvvb.de/.

Weigert sich Ihr Unternehmen, den Tarifwechsel durchzuführen, können Sie Beschwerde an den Ombudsmann der PKV oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) richten.

Vorsicht vor vermeintlichen Hilfsangeboten im Internet

Im Internet bieten Vermittler verschiedentlich an, Ihnen gegen ein (fürstliches) Honorar zur Beitragsersparnis zu verhelfen. Die Verbraucherzentralen raten bei solchen Angeboten zu größter Skepsis. Ihnen liegen Beschwerden vor, wonach ein Vermittler lediglich komplette Leistungsvereinbarungen aus dem Vertrag haben streichen lassen und für die damit verbundene angebliche Beitragsersparnis auch noch ein Honorar verlangt hat.

Wenn Sie über 40 Jahre alt sind, sollten Sie sich von Versicherern nicht überreden lassen, Ihren derzeitigen Vertrag zu kündigen und in den Vollkostentarif einer anderen Gesellschaft zu wechseln. Tun Sie dies nie, ohne sich vorher von neutraler Seite beraten zu lassen!

Zum einen können dann Vorerkrankungen mit einem hohen Risikozuschlag oder einem vollständigen Leistungsausschluss bedacht werden. Schon der ärztlich diagnostizierte Verdacht auf bestimmte Erkrankungen kann dazu ausreichen. Zum anderen raten die Verbraucherzentralen Ihnen davon ab, weil die Rücklagen, die Ihre jetzige Gesellschaft gebildet zur Beitragsentlastung im Alter gebildet hat, nicht auf die neue Gesellschaft übertragen werden können, wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 2009 versichert waren.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.

Bei Preisreduzierungen müssen sich auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2023, Az. 38 O 182/22
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.09.2024, Az. C-330/23
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2024, Az. 38 O 182/22 (nicht rechtskräftig)

Wer mit Preisreduzierungen oder Preis-Highlights in Verbindung mit gestrichenen Preisen wirbt, muss als Grundlage den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage heranziehen.
Schmuckbild

Klimalabel für Lebensmittel

Auf manchen Lebensmittelverpackungen findet man Label mit der Aussage „klimaneutral“, „CO2-neutral“ oder „reduziert deinen CO2-Fußabdruck“. Aber wurden bei der Herstellung dieser Lebensmittel wirklich weniger Treibhausgase freigesetzt als bei vergleichbaren Lebensmitteln?
Aldi Prospekt mit Preisreduzierung

Die Tricks mit den Preisreduzierungen

Die Verbraucherzentrale konnte in den letzten Monaten verstärkt Preiswerbungen beobachten, mit denen Anbieter versuchen, gesetzliche Regelungen zu umgehen - und geht juristisch dagegen vor. Die von uns kritisierte Preisauszeichnung in einem Aldi-Prospekt ging bis zum Europäischen Gerichtshof. Dieser gab mit seinem Urteil vom 26. September 2024 der Verbraucherzentrale Recht.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.