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Betriebsrenten durch Niedrigzinsen in Gefahr – nicht übereilt kündigen

Stand:
In Zeiten des Niedrigzinses haben es Pensionskassen schwer. Die zuständige Aufsichtsbehörde hat inzwischen etwa ein Drittel der Kassen unter "intensivierte Aufsicht" gestellt. Wir erklären, was eine Schieflage für Verbraucher und ihre Betriebsrente bedeutet.
Rente

Das Wichtigste in Kürze:

  • Durch anhaltende Niedrigzinsen können einige Pensionskassen möglicherweise ihre versprochenen Leistungen zur Betriebsrente nicht mehr in voller Höhe erbringen.
  • Die Finanzaufsicht BaFin hat jede dritte Pensionskasse unter "intensivierte Aufsicht" gestellt.
  • Kann eine Pensionskasse ihre Leistungen nicht erbringen, muss grundsätzlich der Arbeitgeber einstehen, wenn er eine Leistungszusage abgegeben hat.
  • Lassen Sie sich jetzt nicht übereilt aus Ihrem Vertrag drängen! Suchen Sie besser erst unabhängigen Rat zu Ihrer Altersvorsorge– zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale.
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Weil die gesetzliche Rente im Alter oft nicht ausreicht, investieren viele Arbeitnehmer als stabiler Pfeiler der Alterssicherung in eine Betriebsrente. Doch aufgrund anhaltender Niedrigzinsen könnte die betriebliche Altersversorgung (bAV) in manchen Unternehmen gefährdet sein. Die Finanzaufsicht BaFin hat jede dritte Pensionskasse unter "intensivierte Aufsicht" gestellt.

Zum Hintergrund: Viele Unternehmen haben ihre Betriebsrenten an Pensionskassen ausgelagert – und die sind bei ihrer Geldanlage ähnlich wie Kleinsparer von der Zinslage abhängig. Je länger die Zinsen auf dem aktuellen, niedrigen Niveau bleiben, desto schwerer wird es für die Pensionskassen ihre zugesagten Leistungen zu erfüllen. Zudem kommt für die Pensionskassen hinzu: Die Menschen werden immer älter, das Geld muss also für immer längere Rentenzeiten ausreichen.

Nicht nur ein Problem der Pensionskassen: Auch bei Direktzusagen – also wenn Arbeitgeber die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung selbst erbringen – gilt: Je niedriger die Zinsen, desto mehr Rückstellungen aus Kapitalpolstern sind nötig.

Die Finanzaufsicht BaFin hat auf diese kritische Lage reagiert und etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland unter verschärfte Beobachtung gestellt. "Und wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern", so BaFin-Aufseher Frank Grund.

Viele Arbeitnehmer, die monatlich in ihre Betriebsrente einzahlen, fragen sich nun, ob sie tatsächlich die Rentenhöhe ausgezahlt bekommen, mit der sie bislang kalkuliert haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Muss ich Angst um eine Kürzung meiner Betriebsrente haben?

Kann eine Pensionskasse ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, muss in der Regel der Arbeitgeber für zugesagte Leistungen einzustehen und die Differenz zahlen. So regelt es das Betriebsrentengesetz (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Wenden Sie sich in Fällen einer Leistungskürzung also an Ihren ehemaligen Arbeitgeber. Im Zweifel ist dies jedoch von Ihrer individuellen Vertragsgestaltung, der Zulässigkeit von Vertragsänderungen sowie der Liquidität Ihres Arbeitgebers abhängig.

Unter Umständen greift für den Fall, dass die Pensionskasse die Leistungen nicht erbringen kann, der Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (Protektor). Aber Achtung: Nicht alle Pensionskassen sind Mitglied dieser Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer. Ob Ihre Pensionskasse über Protektor geschützt ist, können Sie hier prüfen.

Betriebsrente in Gefahr: Was kann ich jetzt tun?

  • Bewahren Sie die Ruhe und lassen Sie sich nicht durch aktuelle Hiobsbotschaften zu übereilten Kündigungen aus guten Verträgen drängen.
  • Nehmen Sie die aktuelle Diskussion zum Anlass, Ihre Altersvorsorge als Ganzes auf den Prüfstand zu stellen und sich gegebenenfalls dazu unabhängig bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten zu lassen.
  • Die betriebliche Altersvorsorge hat nicht nur Vorteile. Insbesondere reine Entgeltumwandlung - also eine betriebliche Altersvorsorge ohne Zuschuss des Arbeitgebers – lohnt sich oft nicht. Entscheidend für eine Beurteilung sind vor allem Ihre Steuereinsparungen vor und bei Rentenbeginn.

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