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Bargeldabschaffung: Nur ein Unwort des Jahres 2017?

Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland eine Obergrenze für anonyme Barzahlungen eingeführt. Sie liegt bei 10.000 Euro. Die Ausgabe von 500 Euro Scheinen wurde eingestellt. Immer wieder wird sogar ein generelles Verbot von Barzahlungen über 5.000 Euro diskutiert.
Bargeld

Im vergangenen Jahr wurde in Deutschland eine Obergrenze für anonyme Barzahlungen eingeführt. Sie liegt bei 10.000 Euro. Die Ausgabe von 500 Euro Scheinen wurde eingestellt. Immer wieder wird sogar ein generelles Verbot von Barzahlungen über 5.000 Euro diskutiert.

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Zugleich haben immer mehr Banken sogenannte Negativzinsen für Guthaben eingeführt. Immer wieder entbrennt eine heftige Diskussion darüber, ob nun die Abschaffung des Bargelds droht. Zeit, hier eine klare Position zu beziehen. Die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg spricht sich deutlich gegen eine Abschaffung des Bargelds aus. Eine solche Abschaffung würde die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken. Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher haben einen individuellen Bedarf an Zahlungsmethoden. Wer bar zahlen möchte, sollte dies weiterhin tun können. Wer stattdessen lieber mit der Kreditkarte oder mit dem Handy bezahlen möchte, sollte dies tun können.

Alle Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings in die bargeldlose Bezahlung zu zwingen, würde sie den Betreibern von bargeldlosen Bezahlsystemen vollständig ausliefern, mit allen damit verbundenen Problemen. Der Lebensmitteleinkauf, ihre Daseinsvorsorge, wäre vom Funktionieren der privaten Bezahlsysteme abhängig. Jeder Verbraucher, jede Verbraucherin könnte zudem nahezu in Echtzeit verfolgt werden, da jede Transaktion einen Datenstrom auslöst, der abgefischt werden, ja sogar manipuliert werden könnte. Schon heute werden über das Smartphone Bewegungsprofile erstellt und gespeichert. Angereichert mit Details aus privaten Konsumentscheidungen und -gewohnheiten hätten diese eine neue negative Qualität: Wer kauft was wo ein und bezahlt wie und wieviel und mit welchem Kreditkartenunternehmen beziehungsweise mit welcher App? Eine so detaillierte Datenmenge, die Unternehmen und Staat zur Verfügung stünde, würde ein grundsätzliches Umdenken im Datenschutz notwendig machen.

Auch wenn die Verbraucherzentrale im Interesse der Verbraucher bereits gerichtlich gegen Negativzinsen vorgeht, der Ausgang unseres Verfahrens bleibt ungewiss. Sollten künftig flächendeckend Guthaben nur zu negativen Zinsen verwahrt werden, hätten Verbraucher und Verbraucherinnen keine Möglichkeit mehr, den für sie negativen Folgen durch Abheben des Geldes auszuweichen.

Noch scheint es aktuell keinen politischen Willen zu geben, Bargeld abzuschaffen. Allerdings kann sich dies jederzeit ändern. Es wirken große wirtschaftliche Interessen auf Seiten der Zahlungsdiensteanbieter, des Handels und womöglich auch auf Seiten des Fiskus auf die Politik ein, die auf die Abschaffung des Bargelds drängen. Diesen wird die Verbraucherzentrale entschieden entgegentreten.

Dieser Artikel ist erschienen in der Verbraucherzeitung 1/2018.

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